21.10.2016 Drucksache 6/2847Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. November 2016 Entwicklung der Zahl der Rechtsreferendare und Auswirkungen des Gesetzes zur Än derung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst Die Kleine Anfrage 1332 vom 17. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Das Thüringer Gesetz zur Änderung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungs dienst ist am 31. März 2016 in Kraft getreten. Der juristische Vorbereitungsdienst wird nun auch im Freistaat Thüringen nicht mehr im Beamtenverhältnis auf Widerruf, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet. Dies betraf erstmals den Einstellungstermin zum 2. Mai 2016. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Rechtsreferendare wurden in den juristischen Vorbereitungsdienst im Freistaat Thüringen zum 2. Mai 2016 eingestellt? 2. Wie haben sich die Bewerberzahlen seit dem Jahr 2012 entwickelt (es wird da rum gebeten, die Zahlen nach den Stichtagen des Fristablaufs des jeweiligen Einstellungstermins bis zum 1. August 2016 aufzuschlüsseln )? Wie ist die Zahl der zum 1. August 2016 vorliegenden Bewerbungen in diese Entwicklung einzuordnen? 3. Wie haben sich die Einstellungszahlen seit dem Jahr 2012 entwickelt (es wird darum gebeten, die Zahlen nach den jeweiligen Einstellungsterminen aufzu schlüsseln)? Wie ist die Zahl der Einstellungen zum 2. Mai 2016 in diese Entwick lung einzuordnen? 4. Wie viele Anträge auf Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst wur den nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Rechtsverhältnisse im ju ristischen Vorbereitungsdienst zurückgezogen? 5. Wie viele der zum Stichtag 1. August 2016 vorliegenden Anträge stammen von Be werbern mit Wohnsitz außerhalb Thüringens? Wie hat sich deren Zahl, bezo gen auf die Bewerberzahlen je Stichtag, seit dem Jahr 2012 entwickelt? 6. Wie viele der zum 2. Mai 2016 eingestellten Rechtsreferendare sind aus anderen Bundesländern zur Ableistung des juristischen Vorbereitungsdienstes nach Thüringen gekommen? Wie hat sich deren Zahl, bezogen auf die Einstellungs zahlen je Einstellungstermin, seit dem Jahr 2012 entwickelt? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Walsmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2847 7. Wie bewertet die Landesregierung die wirtschaftliche Situation der zum 2. Mai 2016 eingestellten Rechtsreferendare ? Ist der Landesregierung bekannt, ob und wie viele Rechtsreferendare ergänzende Sozialleistungen beziehen? 8. Welche Vergütung erhält ein zum 2. Mai 2016 eingestellter Rechtsreferendar in der Steuerklasse I netto ? Werden einem Rechtsreferendar die Kosten für dienstliche Fahrten, etwa von der Stammdienststelle zum Einzelausbilder, erstattet oder sind diese durch den Rechtsreferendar von seinem Nettoverdienst selbst zu be streiten? 9. Sind zum 2. Mai 2016 eingestellte Rechtsreferendare ob ihres Nettoverdiensts von relativer Armut betroffen ? 10. Sieht die Landesregierung zwischenzeitlich Nachbesserungsbedarf im Gesetz zur Änderung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst, ins besondere hinsichtlich der Höhe der Ausbildungsvergütung ? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zum 2. Mai 2016 wurden 25 Rechtsreferendare in den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaats Thüringen eingestellt. Zu 2.: Die Zahl der Bewerbungen zu den einzelnen Einstellungsterminen in den Jahren 2012 bis 2015 wurde weder am Tag des jeweiligen Ablaufs der Bewerbungsfrist noch zu einem anderen Stichtag statistisch erfasst. Zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Stichtag 1. Februar 2016) für den Einstellungstermin 2. Mai 2016 waren 48 Bewerbungen eingegangen. Zum Stichtag 1. August 2016 waren für den nächsten Einstellungstermin am 1. November 2016 40 Bewerbungen zu verzeichnen. Mangels statistischer Daten zu den Bewerberzahlen in den Jahren 2012 bis 2015 lässt sich deren Entwicklung nicht mehr nachvollziehen. Für das Jahr 2016 ist nicht festzustellen, dass der Rückgang der Zahl der zum 1. August 2016 vorliegenden Bewerbungen auf das Thüringer Gesetz zur Änderung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst vom 22. März 2016 zurückzuführen ist. Zu 3.: Die Entwicklung der Zahl der Einstellungen jeweils zu Beginn der Monate Mai und November ist folgender Übersicht zu entnehmen: Einstellungstermin Zahl der Einstellungen* 2. Mai 2012 1. November 2012 41 60 2. Mai 2013 1. November 2013 63 65 2. Mai 2014 3. November 2014 41 36 4. Mai 2015 2. November 2015 40 42 2. Mai 2016 25 * Zur Vermeidung von Missverständnissen ist darauf hinzuweisen, dass die Zahl der Bewerbungen regelmäßig weit höher ist als die Zahl der daraufhin vorgenommenen Einstellungen. Dies hat folgende Gründe: Zum einen werden oftmals zur gleichen Zeit Bewerbungen in mehreren Ländern eingereicht. Häufig werden deswegen und auch aus anderen Gründen (zum Beispiel um eine Promotion zu beenden) Bewerbungen zurückgenommen. Zum anderen sind nicht in allen Fällen die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt. 3 Drucksache 6/2847Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Das Gesetzgebungsverfahren zum Thüringer Gesetz zur Änderung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst erstreckte sich über die seinerzeitige Bewerbungsfrist (1. Februar 2016) hinaus, sodass Interessenten über die Rechtslage, insbesondere den endgültigen Status und über die Höhe der Unterhaltsbeihilfe im Unklaren gewesen sein könnten. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Einstellungszahlen - ebenso wie die Zahl der Absolventen der ersten juristischen Prüfung - bundesweit rückläufig sind. Zu 4.: Nach Inkrafttreten des Thüringer Gesetzes zur Änderung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst , das heißt seit 31. März 2016, wurde ein Antrag auf Einstellung zum 2. Mai 2016 zurückgenommen . Darüber hinaus hat ein Bewerber seinen Antrag auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst zum 1. November 2016 zurückgenommen. Zu 5.: 16 der zum Stichtag 1. August 2016 vorliegenden 40 Anträge stammen von Bewerbern mit Wohnsitz außerhalb Thüringens. Die Zahl der Bewerber für vergangene Einstellungstermine mit Wohnsitz außerhalb Thüringens ist nicht mehr feststellbar, da nur die aktuellen Wohnsitze während des Referendariats gespeichert werden, die sich in der Regel in Thüringen befinden. Zu 6.: Sechs der zum 2. Mai 2016 eingestellten 25 Rechtsreferendare hatten zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung ihren Wohnsitz außerhalb Thüringens. Acht der zum 2. Mai 2016 eingestellten 25 Rechtsreferendare haben die erste juristische Prüfung in einem anderen Land absolviert. Die Zahl der in den Jahren 2012 bis 2015 eingestellten Rechtsreferendare, die zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung ihren Wohnsitz außerhalb Thüringens hatten, ist nicht mehr feststellbar, da nur die aktuellen Wohnsitze während des Referendariats gespeichert werden, die sich in der Regel in Thüringen befinden. Die Entwicklung der Zahl der in den Jahren 2012 bis 2015 eingestellten Rechtsreferendare, die die erste juristische Prüfung außerhalb Thüringens abgelegt haben, ergibt sich aus folgender Tabelle: Einstellungstermin Zahl der in Thüringen eingestellten Referendare, die die erste juristische Prüfung außerhalb Thüringens abgelegt haben Mai 2012 9 von 41 November 2012 8 von 60 Mai 2013 13 von 63 November 2013 9 von 65 Mai 2014 8 von 41 November 2014 5 von 36 Mai 2015 7 von 40 November 2015 16 von 42 Zu 7.: Die Landesregierung kann die wirtschaftliche Situation der zum 2. Mai 2016 eingestellten Rechtsreferendare nicht beurteilen, da ihr nur die Höhe der monatlichen Unterhaltsbeihilfe bekannt ist. Zur wirtschaftlichen Situation gehören indes auch die Einkommensverhältnisse von Ehe- oder Lebenspartnern, ein eigenes Vermögen, etwaige Schulden sowie Zuwendungen Dritter, insbesondere von Eltern. Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Es ist der Landesregierung nicht bekannt, dass Rechtsreferendare ergänzende Sozialleistungen beziehen. Zu 8.: Ein zum 2. Mai 2016 eingestellter kinderloser Referendar in der Steuerklasse I erhält circa 860 Euro netto . Der konkrete Nettobetrag ist unter anderem abhängig von der Wahl der Krankenkasse beziehungsweise von der Höhe der Krankenversicherungsbeiträge. Fahrtkosten anlässlich der Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen werden grundsätzlich nicht erstattet. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2847 Zu 9.: Die zum 2. Mai 2016 eingestellten Rechtsreferendare sind nicht von relativer Armut betroffen. Dies wäre nur dann anzunehmen, wenn das Nettoeinkommen der Rechtsreferendare weniger als die Hälfte des durchschnittlichen Nettoeinkommens in Thüringen betragen würde. Wenngleich dem Thüringer Landesamt für Statistik keine Angaben zum durchschnittlichen Nettoeinkommen in Thüringen vorliegen, konnten von dort jedenfalls folgende Beträge mitgeteilt werden: - monatliche Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland im Jahr 2015: 2.706 Euro - monatliche Nettolöhne und -gehälter in Deutschland im Jahr 2015: 1.794 Euro - monatliche Bruttolöhne und -gehälter in Thüringen im Jahr 2015: 2.245 Euro Aufgrund dieser Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik kann das durchschnittliche (Mindest-) Nettoeinkommen in Thüringen wie folgt zumindest geschätzt werden: Das durchschnittliche Nettoeinkommen in Deutschland betrug im Jahr 2015 circa 66,3 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens in Deutschland. Sofern man diese Quote auf Thüringen überträgt, ergibt sich rechnerisch für das Jahr 2015 ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen für Thüringen in Höhe von circa 1.488,44 Euro (66,3 Prozent von 2.245 Euro). Da in Thüringen sowohl die Steuer- als auch die Sozialabgabenquote etwas niedriger ist als in ganz Deutschland, dürfte das durchschnittliche Nettoeinkommen in Thüringen tatsächlich eher etwas höher sein. Selbst wenn man von dem niedrigeren rechnerisch ermittelten Betrag von 1.488,44 Euro ausginge, würde sich die Hälfte hiervon auf circa 744,22 Euro belaufen. Ein zum 2. Mai 2016 eingestellter kinderloser Referendar in der Steuerklasse I erhält circa 860 Euro netto und liegt damit über dem zuletzt genannten Betrag. Zu 10.: Die Landesregierung sieht derzeit keinen Nachbesserungsbedarf. Sie wird jedoch insbesondere die Entwicklung der Lebenshaltungskosten, der Gehälter im öffentlichen Dienst und der Unterhaltsbeihilfen in den anderen Bundesländern beobachten. In Vertretung Dr. Albin Staatssekretärin Entwicklung der Zahl der Rechtsreferendare und Auswirkungen des Gesetzes zur Än derung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: