21.10.2016 Drucksache 6/2848Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. November 2016 Sportunterricht und Bewegungsförderung an Thüringer Schulen - Universitäre Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern und Einstellung in den Schuldienst Die Kleine Anfrage 1341 vom 17. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Bereits in seinem Beschluss "Stärkung des Sports in Thüringer Kindergärten und Schulen" vom 22. Juni 2007 (vergleiche Drucksache 4/3136) hat der Thüringer Landtag zu Recht festgestellt: "Sportunterricht und Bewegungserziehung in den Bildungsinstitutionen leisten einen wichti gen Beitrag für die Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Wegen der durch Bewegungsmangel , Fehlbelastungen und falsche Ernährung gekennzeichne ten Alltagsabläufe kommen dem Sportunterricht und allen weiteren bewegungsorientierten Angeboten an Bildungseinrichtungen immer größere Bedeutung zu. Im Kindes- und Jugendal ter soll neben der unmittelbaren Wirkung auch eine lebenslange positive Einstellung zum Sporttreiben anerzogen werden." Wie unterschiedliche empirische Studien aus den vergangenen Jahren, eine kontinuierliche Medienberichterstattung zum Thema und Rückmeldungen aus der Schulpraxis sowie aus dem organisierten Sport zeigen, hat diese Einschätzung nach wie vor nichts an Aktualität einge büßt. Es erscheint daher angebracht, zu Beginn des neuen Schuljahres 2016/2017 den aktuellen Stand des Sportunterrichts und der Bewegungsförderung an den Thüringer Schulen detailliert zu hinterfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehramtsstudierende mit dem Fach Sport gibt es derzeit an den Thüringer Hochschulen (bitte Aufstellung nach jeweils erreichtem Fachsemester und nach Schularten)? 2. Reicht die Zahl der Thüringer Absolventen der Lehramtsstudiengänge im Bereich Sport aus, um den künftigen Bedarf an Sportlehrerinnen und Sportlehrern im Freistaat abzudecken (davon ausgehend, dass erfahrungsgemäß nicht alle Hochschulabsolventen in Thüringen bleiben werden)? 3. Welche konkreten Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um an den Thüringer Hochschulen eine bedarfsdeckende Aus- und Weiterbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern zu ermöglichen? 4. Welche Möglichkeiten werden gesehen, den Übergang zwischen Studienende und Antritt des Vorbereitungsdienstes sowie zwischen Ende des Vorbereitungsdienstes und einer Einstellung in den Thüringer Schuldienst zeitlich weiter zu straffen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rosin (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2848 5. Wie viele Stellen für ein Referendariat im Fach Sport stehen in Thüringen bis zum Jahr 2020 zur Verfügung (bitte jahresweise Aufstellung nach Schularten)? 6. Wie hoch ist die derzeitige und bis zum Jahr 2020 prognostizierte Absolventenzahl der Thüringer Studienseminare im Bereich Sport (bitte jahresweise Aufstellung nach Schularten)? 7. Reicht die in der Beantwortung zu Frage 6 genannte Zahl der Absolventen, um den derzeitigen und künftigen Bedarf an Sportlehrerinnen und Sportlehrern in Thüringen abzudecken? 8. Wie viele Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter mit der Lehrbefähigung für Sport wurden nach ihrem erfolgreichen Abschluss in Thüringen in den Jahren 2014 und 2015 befristet oder unbefristet eingestellt (bitte jahresweise Aufstellung nach Schularten)? 9. Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen der Zahl fachlich gut ausgebildeter Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter mit der Lehrbefähigung für Sport und der Zahl tatsächlicher Einstellungen in den Thüringer Schuldienst? Welche Notwendigkeiten und Möglichkeiten werden gesehen, die Zahl der Einstellungen in den Schuldienst zu erhöhen? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 21. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die erbetenen Angaben sind in der Anlage* dargestellt. Diese Übersicht ist gegliedert nach Hochschulen, Schulart und Fachsemestern. Die Angaben umfassen die Einschreibungen in Erst- und Zweitfach und basieren auf den Ergebnissen der amtlichen Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik. Zu 2.: Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da die zu erwartenden Absolventenzahlen allein nicht aussagekräftig sind. Zum einen ist davon auszugehen, dass Absolventen der Thüringer Universitäten nicht zwingend in Thüringen ihre berufliche Perspektive sehen und zum anderen steht es bundesweit jedem Absolventen mit der Lehrbefähigung Sport frei, sich in Thüringen zu bewerben. Es ist davon auszugehen, dass die Schulen ihren Personalbedarf entsprechend langfristig planen und dem zuständigen Staatlichen Schulamt anzeigen. Letzteres ist während des Bewerbungsprozesses auf die konkreten Bewerberzahlen angewiesen, die sich nicht vorhersagen lassen. Zu 3.: Die Friedrich-Schiller-Universität Jena und die Universität Erfurt bieten im Rahmen ihrer jeweiligen lehramtsbezogenen Studiengänge die Möglichkeit, die Lehrbefähigung für das Fach Sport zu erwerben. An der FSU Jena wurde zum Wintersemester (WiSe) 2015/2016 im Bereich Lehramt großflächig auf Zugangsbeschränkungen verzichtet, so dass auch beide Lehramtsstudiengänge Sport für Regelschule und Sport für Gymnasium für Bewerber problemlos zugänglich sind. Einzige Voraussetzungen sind eine bestandene Sporteignungsprüfung und eine Hochschulzugangsberechtigung. Evaluationen sichern die Qualität der Lehramtsstudiengänge beständig ab. Darüber hinaus wurde seit 2014 eine Studiengangsreform der Lehramtsstudiengänge initiiert und stetig vorangetrieben. Es ist vor dem Hintergrund der Lehrplanänderungen in Thüringen eine Neukonzeption der Lehramtsstudiengänge erfolgt, die erstmalig im WiSe 2016/2017 praktisch umgesetzt werden wird. Die neue Lehramtsausbildung wird bedarfsangepasst den bildungstheoretischen sowie bildungspolitischen Ansprüchen der neuen Lehrplangeneration entsprechen. So erwerben die Studierenden grundlegende Kompetenzen in den Fachwissenschaften, der Fachpraxis und der Fachdidaktik zur Entwicklung und Gestaltung eines nach wissenschaftlichen Kriterien aufbereiteten Sportunterrichts unter besonderer Berücksichtigung der Gesundheitsförderung und Inklusion. Über das reguläre Lehramtsstudium hinaus gibt es auch noch die Möglichkeit, Sport im Drittfach zu studieren , um als Lehrer eine Zusatzqualifikation im Fach Sport zu erhalten. Diese Möglichkeit nahmen bereits einige Lehrer in Anspruch. An der Universität Erfurt erfolgt die theoretische und praktische Ausbildung der Studierenden in einer Bachelor -Nebenstudienrichtung für Sport- und Bewegungspädagogik. Es werden Lehrer für die Berufs-, Regel- 3 Drucksache 6/2848Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode und Grundschulen ausgebildet. In letzterem Bereich wird besonderes Augenmerk auf die Schwimm- und Spielausbildung gelegt, damit die zukünftigen Lehrer den Kindern die entsprechenden motorischen Fähigund Fertigkeiten altersgerecht lehren können. Zudem gibt es einen angegliederten Weiterbildungsstudiengang. Im Bereich der Weiterbildung wird seit 17 Jahren in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Sportlehrerverband und dem ThILLM in der Sporthalle der Universität Erfurt die "Erfurter Sportlehrerkonferenz" organisiert, zu der jährlich ca. 250 bis 270 Sportlehrer/-innen jeweils im September Weiterbildungskurse absolvieren. Außerdem ist die Universität Erfurt in Weiterbildungsveranstaltungen , die vom ThILLM oder von Schulämtern durchgeführt werden, eingebunden. Sport ist als reguläres Ausbildungsfach in den Lehramtsausbildungen vorgesehen. Dem entsprechend sehen die Studienordnungen in den einzelnen Lehramtsstudiengängen bzw. lehramtsbezogenen Studiengängen das Fach Sport vor. Die Möglichkeit im Rahmen eines weiterbildenden Studiengangs bzw. dem Ablegen einer Erweiterungsprüfung im Fach Sport eine Lehrbefähigung zu erwerben, besteht ebenfalls. Nach den Fachbindungsregelungen der Thüringer Verordnung über die Fächer und die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen und der Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien kann das Prüfungsfach Sport mit jedem anderen Fach kombiniert werden. Für das Lehramt an Grundschulen ist Sport als viertes Ausbildungsfach neben der obligatorischen Ausbildung in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde wählbar. Für das Lehramt an berufsbildenden Schulen kommt Sport als zweites allgemein bildendes Ausbildungsfach in Betracht. Zu 4.: Keine Der Übergang zwischen Studienende und Antritt des Vorbereitungsdienstes wurde ab 2011 durch einen zweiten Einstellungstermin beschleunigt, die Wartezeiten der Bewerber haben sich deutlich verringert. Zusätzlich wurde der Beginn des Zulassungsverfahrens um einen Monat vorverlegt: zum Einstellungstermin Februar beginnt das Zulassungsverfahren am 1. Dezember (ursprünglich 2. Januar) und zum Einstellungstermin August am 1. Juni (ursprünglich 1. Juli). Die zugelassenen Bewerber, die Studienseminare und Schulen erhalten mehr Planungssicherheit. Das TMBJS orientiert sich bei der Festsetzung der Nachreichtermine für die Zeugnisse (Ende Mai bzw. Ende November) an den Prüfungsterminen der Thüringer Hochschulen und Universitäten, um diese Absolventen in das Auswahlverfahren einzubeziehen. Das Zulassungsverfahren noch früher zu beginnen würde bedeuten, dass die lehramtsbezogenen Absolventen Thüringer Hochschulen und Universitäten nicht alle in das Zulassungsverfahren aufgenommen werden könnten. Das Verfahren zur Einstellung in den Thüringer Schuldienst folgt dem Thüringer Vorbereitungsdienst unmittelbar . Die Bewerbung und die vorbereitenden Tätigkeiten in den Schulämtern liegen vor dem Zeugnistermin der Zweiten Staatsprüfungen. Unmittelbar nach diesem Termin beginnen die Reihung, die Einladung zu Bewerbergesprächen und das Unterzeichnen der Verträge. Zu 5.: Eine Prognose zu den Ausbildungskapazitäten in den Schularten und Fächern bis 2020 ist nicht möglich. Die im Landeshaushaltsplan ausgewiesenen Ausbildungsplätze für den Vorbereitungsdienst werden in jedem Einstellungsverfahren anhand der ermittelten Kapazitäten freigegeben. Die Kapazität der Studienseminare und der Ausbildungsschulen richtet sich nach der personellen, räumlichen, sächlichen und fachspezifischen Ausstattung. Die Fachhöchstzahlen bestimmen sich gemäß § 3 Abs. 3 des Thüringer Gesetzes zur Regelung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehramtsanwärter vom 2. November 1993 (ThürLZuG) nach den Möglichkeiten einer geordneten Ausbildung (Kapazität) im Studienseminar und an den Ausbildungsschulen. Vor jedem Zulassungsverfahren werden die für das Zulassungsverfahren zur Verfügung stehenden Kapazitäten der Schulen, Schulämter und Studienseminare ermittelt und im Amtsblatt veröffentlicht. Für das Fach Sport stehen derzeit für die Lehramtsanwärterausbildung an den Staatlichen Studienseminaren , Seminarschulverbünden und Seminarschulen zur Verfügung: 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2848 - 4 Fachleiter für das Lehramt an berufsbildenden Schulen, - 11 Fachleiter für das Lehramt an Grundschulen, - 10 Fachleiter für das Lehramt an Gymnasien, - 6 Fachleiter für das Lehramt an Regelschulen. Zu 6.: Eine bis 2020 prognostizierte Absolventenzahl kann nicht erstellt werden (siehe auch Antwort zu Frage 8). Die folgende Übersicht enthält die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die künftig ihren Vorbereitungsdienst beenden werden. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes beträgt 12 bis 24 Monate und kann durch anerkannte Studieninhalte und/oder Verlängerungen oder Verkürzungen individuell unterschiedlich sein. Somit ist das Jahr der Zweiten Staatsprüfung nicht prognostizierbar. Übersicht der eingestellten Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in den Thüringer Vorbereitungsdienst mit dem Fach Sport Einstellungstermin zum Für das Lehramt an/für Grundschulen Regelschulen Gymnasien berufsbildenden Schulen Förderpädagogik 1.8.2015/ 15.8.2015 2 4 30 0 für statistische Abfragen werden die sonderpädagogischen Ausbildungsfächer erfasst (nicht die allgemein bildenden Fächer) 1.2.2016/ 15.2.2016 10 7 22 3 1.8.2016/ 15.8.2016 2 2 28 0 Zu 7.: Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da die zu erwartenden Absolventenzahlen allein nicht aussagekräftig sind. Zum einen ist davon auszugehen, dass Absolventen der Thüringer Universitäten nicht zwingend in Thüringen ihre berufliche Perspektive sehen und zum anderen steht es bundesweit jedem Absolventen mit der Lehrbefähigung Sport frei, sich in Thüringen zu bewerben. Es ist davon auszugehen, dass die Schulen ihren Personalbedarf entsprechend langfristig planen und dem zuständigen Staatlichen Schulamt anzeigen. Letzteres ist während des Bewerbungsprozesses auf die konkreten Bewerberzahlen angewiesen, die sich nicht vorhersagen lassen. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu 8.: Die Angaben zu befristet und unbefristet in den Schuldienst eingestellten Lehrkräften mit einer Ausbildung in Sport können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Studierende an den Thüringer Hochschulen Lehramtsstudiengänge, Einschreibungen in Erst- und Zweitfach Sport WS 2015/2016, gegliedert nach Hochschulen, Schularten und Fachsemestern Anzahl der eingestellten Thüringer Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter Jahr Schulart Personen 2014 BBS 1 FÖS 1 GS 12 GY 18 IGS 1 RS 7 TGS 3 5 Drucksache 6/2848Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Jahr Schulart Personen 2015 BBS 1 FÖS 2 GS 10 GY 11 RS 11 TGS 6 Zu 9.: Das TMBJS weist den Schulämtern die Anzahl der möglichen Einstellungen zu. Die Schulämter analysieren den schulart- und fachspezifischen Bedarf und stellen dementsprechend ein. Aufgabe der Schulämter ist es, das Stammpersonal um die Einstellungen so zu ergänzen, dass der Unterricht abgesichert werden kann. Die Antwort auf Frage 8 zeigt, dass zahlreiche Einstellungen mit dem Ausbildungsfach Sport vorgenommen wurden, ohne die Absicherung des Unterrichts in den übrigen Fächern zu vernachlässigen. Auf Grund der für die Einstellung zentralen Bedarfskomponente liegt die mit der Berufswahl verbundene Verantwortung bei der Auswahl der Fächerkombination beim Studierenden. In Vertretung Ohler Staatssekretärin 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2848 S ei te 7 v on 7 A nl ag e LA G ru nd sc hu le *) H oc hs ch ul e A bs ch lu ss in sg esa m t 1. H S 1. FS 2. FS 3. FS 4. FS 5. FS 6. FS 7. FS 8. FS 9. FS 10 . F S od er hö he r U ni ve rs itä t E rfu rt Le hr am t M as te r G ru nd sc hu le 36 10 16 1 9 LA R eg el sc hu le *) H oc hs ch ul e A bs ch lu ss in sg esa m t 1. H S 1. FS 2. FS 3. FS 4. FS 5. FS 6. FS 7. FS 8. FS 9. FS 10 . F S od er hö he r U ni ve rs itä t E rfu rt Le hr am t M as te r R eg el sc hu le 24 12 10 2 FS U J en a Le hr am t R eg el sc hu le 59 8 10 14 9 4 7 15 LA G ym na si um H oc hs ch ul e A bs ch lu ss in sg esa m t 1. H S 1. FS 2. FS 3. FS 4. FS 5. FS 6. FS 7. FS 8. FS 9. FS 10 . F S od er hö he r FS U J en a Le hr am t G ym na si um 42 6 74 89 71 1 65 2 57 6 60 75 in sg es am t 54 5 82 12 1 0 11 1 2 85 2 61 6 67 90 Q ue lle : A m tli ch e S ta tis tik d es T hü rin ge r L an de sa m te s fü r S ta tis tik Anlage Sportunterricht und Bewegungsförderung an Thüringer Schulen - Universitäre Aus-bildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern und Einstellung in den Schuldienst Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Anlage