21.10.2016 Drucksache 6/2849Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. November 2016 Umsetzung des Personalentwicklungskonzepts Schule Die Kleine Anfrage 1431 vom 31. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Gemeinsam haben das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die gewerkschaftli chen Spitzenorganisationen im Jahr 2013 das Personalentwicklungskonzept Schule auf den Weg gebracht. Denn engagierte Pädagoginnen und Pädagogen sind der wichtigste Erfolgsfaktor für gute Schule. Laut Koa litionsvertrag für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags sollte die Umsetzung dieses Personalentwick lungskonzepts Schule geprüft werden. Im Personalentwicklungskonzept Schule wurde eine Weiterverhandlung zu noch offenen Punkten verein bart und festgeschrieben, unter anderem zum Thema Lehrerbildung/Pädagogenbildung. Durch die Thüringer Ministerin für Bildung, Jugend und Sport wurde zudem der Abschluss einer Dienstver einbarung zum Gesundheitsmanagement mit dem zuständigen Hauptpersonalrat bis zum Schuljahresen de angekündigt. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung bereits abgeschlossen? Wenn nein, bis wann ist mit ei nem Abschluss dieser Prüfung zu rechnen? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Landeregierung und aus welchen Gründen? 2. Haben hierzu bereits Gespräche zwischen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und dem Thüringer Finanzministerium stattgefunden? Wenn nein, warum nicht? 3. Wie bewertet die Landesregierung den im Personalentwicklungskonzept Schule im Jahr 2013 darge stellten Personalbedarf sowie die Schülerprognose? 4. Zu welchen Ergebnissen hat die Auswertung der vereinbarten jährlichen Aktualisierung dieser Berech nungen geführt? 5. Welche Erkenntnisse wurden aus der konkreten Bedarfsanalyse für Erzieherinnen und Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte gewonnen? 6. Wie ist die Umsetzung des Personalentwicklungskonzepts Schule mit der Einhaltung des von der Lan desregierung beschlossenen Stellenabbaukonzepts vereinbar? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2849 7. Plant die Landesregierung die zur Vermeidung von Unterrichtsausfall infolge von Krankheit eingeführte Vertretungsreserve auf die im Personalentwicklungskonzept Schule geforderten vier Prozent des Grund bedarfs auszuweiten und jährlich an den ermittelten Umfang des Unterrichtsausfalls infolge von Krank heit anzupassen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welcher Lehrermehrbedarf ergibt sich daraus? 8. Welche nachhaltigen Maßnahmen zur Einführung und Entwicklung eines Gesundheitsmanagements wurden konkret ergriffen? 9. Konnte die Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement abgeschlossen werden und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 10. Wie viele Genehmigungen von Teilzeit wurden in den letzten fünf Schuljahren erteilt und wie viele Anträ ge wurden aus welchen Gründen versagt (bitte nach Schuljahren aufschlüsseln)? 11. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Förderung von Teilzeit zur Entlastung von Lehrern gemäß Punkt 5 des Personalentwicklungskonzepts Schule? 12. Ergeben sich durch diese Förderung von Teilzeit zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten und wenn ja, in welchem Umfang? 13. Werden die Zwischenergebnisse aus der Weiterverhandlung zu noch offenen Punkten des Personal entwicklungskonzepts Schule in die Prüfung mit einbezogen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Mit der Umsetzung des Personalentwicklungskonzept (PEK) SCHULE wurde nach deren Unterzeichnung begonnen. Es wurde eine Monitoringgruppe gegründet, die die Umsetzung prüft und steuert. Die Monito ringgruppe wurde anfangs von Staatssekretär Prof. Dr. Merten geleitet. Mitglieder der Monitoringgruppe waren seitens des TMBWK Herr Lange und Herr Rexhäuser, seitens der GEW Herr Wolf und seitens des tbb Herr Liebermann. Die Monitoringgruppe wird seit Beginn der Legislaturperiode von Frau Staatssekre tärin Ohler geleitet. Mitglieder sind seitens TMBJS Herr Lange und Herr Rexhäuser, seitens der GEW Frau Vitzthum und seitens des tbb Herr Liebermann. Als Prüfergebnisse des Monitorings liegen vor: Die Berechnungen des Lehrergrundbedarfs, des fachspezifischen Bedarfs und des Bedarfs zur Absicherung der sonderpädagogischen Förderung wurden abgeschlossen. Die Berechnungen werden jährlich aktualisiert. Die Personalreserve zur Vermeidung von Unterrichtsausfall wurde mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 eingeführt. Das Gesundheitsmanagement wird umgesetzt (siehe Antwort zu den Fragen 8 und 9). Das Verfahren zu Abordnungen und Versetzungen wurde eingeführt und wird regelmäßig angewandt. Die Akzeptanz ist hoch. Zu 2.: Zwischen dem TMBJS und dem TFM gab es Schriftverkehr zu den Punkten des PEK SCHULE, die eine Einbeziehung des TFM erfordern. Zu 3.: Die Bewertung des im Personalentwicklungskonzept Schule aus dem Jahr 2013 dargestellten Personalbe darfs durch die Landesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Hinsichtlich der Schülerzahlen wird im Vergleich zum vorliegenden Personalentwicklungskonzept Schule für die Schuljahre 2016/2017 bis 2026/2027 ein Zuwachs um rund 13.700 Schülerinnen und Schuler pro gnostiziert. Für die Schuljahre 2026/2027 bis 2036/2037 dagegen ist mit einem Rückgang um rund 22.000 Schülerin nen und Schüler zu rechnen. 3 Drucksache 6/2849Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Die Landesregierung bewertet den im Personalentwicklungskonzept Schule im Jahr 2013 dargestellten Per sonalbedarf sowie die Schülerprognose als nachvollziehbar. Die Prognosen berücksichtigen die damaligen Erkenntnisse und können als Grundlage für eine Aktualisierung dienen. Die Berechnung zur Schülerprognose mit dem Basisjahr 2015/2016 hat die Bevölkerung zum 31. Dezem ber 2014 einbezogen und beinhaltet bereits die Zensuskorrekturen. Daraus ergab sich insgesamt eine Er höhung der Einschulungen. Zudem ist auch in dieser Berechnung die höhere Zahl der Schüler mit Mi grationshintergrund berücksichtigt. Beides wirkt sich auf die Anzahl der Schüler in den nachfolgenden Prognosejahren aus. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu 5.: Für das Schuljahr 2016/17 ergibt sich für Erzieher ein konkreter Bedarf von 2.040 VZB gemäß den Rege lungen der VVOrgS. Für das Schuljahr 2016/17 ergibt sich für Sonderpädagogische Fachkräfte ein konkreter Bedarf von 627 VZB gemäß den Regelungen der VVOrgS. Zu 6.: Über die weitere Umsetzung des Personalentwicklungskonzepts Schule wird im Rahmen der Aufstellung des kommenden Haushaltes unter Einbeziehung der Ergebnisse der IMAG "Stellenabbau/Aufgabenkritik" zu entscheiden sein. Zu 7.: Im Jahr 2015 wurde die Personalreserve zur Vermeidung von Unterrichtsausfall eingeführt. Seitens des Haushaltsgesetzgebers wurden im Landeshaushaltsplan für die Jahre 2016 und 2017 Haushaltsmittel für den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen zur Absicherung des Unterrichts bei längerfristiger Abwe senheit von Lehrkräften (Vertretungsreserve) im Umfang von 100 VZB vorgesehen. Inwiefern die Vertretungsreserve weitergeführt wird, bleibt der kommenden Haushaltsaufstellung vorbehalten. Zu 8.: Ausgehend vom Personalentwicklungskonzept SCHULE wurde eine Rahmendienstvereinbarung Gesund heitsmanagement von Frau Ministerin Dr. Klaubert und dem HPR abgeschlossen. Am TMBJS konstituierte sich das Netzwerk Gesundheitsmanagement neu. In regelmäßigen Netzwerktref fen erfolgte eine IstStandsAnalyse zum Gesundheitsmanagement. Entsprechende Handlungsfelder wur den erarbeitet und mit den notwendigen Maßnahmen untersetzt. Hierzu können folgende Beispiele genannt werden: Zusammenarbeit mit externen Partnern, zum Beispiel Unfallkasse Thüringen (Schulentwicklungspreis, Umsetzung Richtlinie Sicherheit im Unterricht und Gefahrstoffverordnung) Gefährdungsbeurteilungen im Zusammenwirken mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit Einbeziehung des Schulpsychologischen Dienstes zu verschiedenen Aspekten des Gesundheitsma nagements Arbeitskreis Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Problemlösungen zur Erfassung und im Umgang mit Langzeiterkrankten Zu 9.: Die Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement wurde am 28. September 2016 unterzeichnet (siehe auch Antwort zu Frage 8). Diese Rahmendienstvereinbarung gilt für den gesamten Bereich des TMBJS (Ministerium und nachgeord nete Bereiche). Zu 10.: Zur Anzahl der genehmigten Teilzeitanträge liegt eine statistische Erhebung nur für das Schuljahr 2013/2014 vor. Das Ergebnis kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Schulamt Mittelthüringen Nordthüringen Ostthüringen Südthüringen Westthüringen bewilligte Teilzeitanträge 480 456 414 312 221 abgelehnte Teilzeitanträge 1 0 2 5 2 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2849 Soweit Anträgen in Einzelfällen nicht stattgegeben werden konnte, ergaben diesbezügliche Rückfragen beim Schulamt, dass die nicht erfolgte Genehmigung in der Regel der Mangelfachsituation im Schulamts bereich geschuldet ist. Zu 11.: Wie in Punkt 5 des Personalentwicklungskonzepts Schule ausgeführt, ist die freiwillige Teilzeitbeschäfti gung ein Mittel die individuelle Belastung der einzelnen Pädagogin beziehungsweise des einzelnen Päda gogen zu senken, das gleichzeitig die Möglichkeit für Neueinstellungen durch frei werdende Stellenanteile bietet. Deshalb werden eingehende Anträge auf eine Teilzeitbeschäftigung nach Möglichkeit auch geneh migt. Nur in wenigen Ausnahmen erfolgt eine Ablehnung aus Bedarfsgründen. Zu 12.: Durch die Förderung von Teilzeit werden Stellenanteile frei, die zur Abdeckung von Bedarf nachzubeset zen sind. Diese Bedarfsdeckung erfolgt im Rahmen des Einstellungsverfahrens in der Weise, dass nicht der einzelne frei werdende Anteil nachbesetzt wird, sondern der Blick wird in der Vorbereitung des Schul jahres auf den gesamten Bedarf im jeweiligen Schulamtsbereich gerichtet und ein Zusammenfassen ein zelner Bruchteile ermöglicht. Zu 13.: Die Bearbeitung von Sachverhalten, die über das PEK SCHULE hinausgehen, wurde den jeweils zustän digen Abteilungen des TMBJS übertragen. Diesen obliegt auch die Prüfung der Umsetzung der erzielten Arbeitsergebnisse. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Umsetzung des Personalentwicklungskonzepts Schule Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: