24.10.2016 Drucksache 6/2854Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. November 2016 Unterrichtsausfall aufgrund von Weiterbildungsveranstaltungen von Lehrern am staatlichen Osterlandgymnasium in Gera? Die Kleine Anfrage 1481 vom 15. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach den mir vorliegenden Informationen fand beziehungsweise findet am 14. und 16. September 2016 teilweise kein Unterricht am staatlichen Osterlandgymnasium in Gera statt. Grund dafür seien Weiterbildungsveranstaltungen der Lehrer. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Inhalt hatten die Weiterbildungsveranstaltungen der Lehrer? 2. Seit wann war die Durchführung dieser Weiterbildungsveranstaltungen geplant? 3. Wo fanden die Weiterbildungsveranstaltungen in welchem Zeitraum statt? 4. Wie viele Lehrer nahmen daran teil und welchem Anteil an der Gesamtlehrerschaft des staatlichen Osterlandgymnasiums entspricht dies? 5. Wie viele Stunden Unterricht fielen aufgrund dessen aus (bitte nach Klassenstufen und Fächern aufschlüsseln )? 6. Welche weiteren Weiterbildungsveranstaltungen für Lehrer sind am staatlichen Osterlandgymnasium in diesem Schuljahr geplant? 7. Wie viele Stunden Unterricht werden aufgrund der geplanten Weiterbildungsveranstaltungen jeweils ausfallen (bitte nach Klassenstufen und Fächern aufschlüsseln)? 8. Welchen Inhalt werden diese geplanten Weiterbildungsveranstaltungen jeweils haben? 9. Wie viele Lehrer werden jeweils an den geplanten Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen und welchem Anteil an der Gesamtlehrerschaft wird dies entsprechen? 10. Inwiefern ist es üblich, dass Weiterbildungsveranstaltungen der Lehrer während der Schulzeit und nicht in den Ferien beziehungsweise in unterrichtsfreien Zeiten stattfinden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2854 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. Okotber 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Inhalt war eine Fortbildung für Lehrende zu Diskriminierung und Neonazismus mit Argumentations und Handlungsübungen für die Praxis ("Kompetent Handeln!") im Kontext zum Umgang mit dem Artikel "Risse in der Fassade" im "Zeit Magazin" vom 28. Juli 2016. Zu 2.: Der Beschluss der Lehrerkonferenz wurde am 10. August 2016 getroffen. Die konkrete Festlegung des Termins erfolgte in Absprache mit den Fortbildnern ca. zwei Wochen nach Schulbeginn (34. KW). Zu 3.: Die Veranstaltung fand am 14. August 2016 in der Schule von 8:00 bis 15:00 Uhr statt. Zu 4.: Es nahmen alle Lehrerinnen und Lehrer teil außer denen, die auf Klassenfahrt oder krank waren. Zu 5.: Es fiel kein Unterricht aus, da alle Schüler von den Fachkollegen Aufgaben/Aufträge entsprechend dem Stundenplan erhielten. Die Erarbeitungen und Übungen, die in der vorgesehenen Zeit zu erledigen waren, sind im vorangehenden und im nachfolgenden Unterricht besprochen worden. Zu 6.: Bisher sind keine weiteren schulinternen Fortbildungsveranstaltungen für alle Kolleginnen und Kollegen geplant. Zu 7.: Da keine Planungen vorliegen, kann auch über zu erwartenden Unterrichtsausfall keine Angabe gemacht werden. Zu 8. und 9.: Entfällt Zu 10.: Grundsätzlich muss zunächst zwischen Fortbildung und Weiterbildung unterschieden werden. Aufgrund der Formulierung in der Anfrage wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen bezieht. Fort und Weiterbildungsveranstaltungen finden im Verlauf des gesamten Jahres statt, sowohl während der Unterrichtszeit als auch außerhalb (zum Beispiel Ferien, Wochenenden). Die Möglichkeiten zur Organisation von zentralen, regionalen oder schulischen Veranstaltungen unterscheiden sich. Zwar ist es durchaus wünschenswert, dass die Teilnahme an Fort und Weiterbildungsveranstaltungen möglichst keinen oder nur einen geringen Unterrichtsausfall zur Folge hat, jedoch ist es nicht möglich, alle Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit durchzuführen. Zum einen kann die Masse der Veranstaltungen nicht auf die Anzahl der vorhandenen unterrichtsfreien Tage - unter Berücksichtigung anderer dienstlicher Aufgaben, Urlaubsansprüche etc. verteilt und durchgeführt werden, dies auch deswegen nicht, weil für diese Veranstaltungen Referentinnen und Referenten benötigt werden, die nicht ausschließlich an diesen Tagen zur Verfügung stehen . Zum anderen besteht seitens des Freistaats ein Interesse daran, dass sich die Bediensteten fort und weiterbilden. Aus diesem Grund werden Veranstaltungen ganzjährig auch während der Unterrichtszeit angeboten , um so eine breite Teilnahme zu erreichen beziehungsweise zu ermöglichen. Eine Fortbildungspflicht sowie die Möglichkeit einer Freistellung und damit die Möglichkeit der Durchführung von Fort und Weiterbildungsveranstaltungen auch während der Unterrichtszeit sind in § 12 der Dienstordnung für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte an den Staatlichen Schulen in Thüringen geregelt. 3 Drucksache 6/2854Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Es ist nicht üblich, schulinterne Fortbildungsveranstaltungen während der Unterrichtszeit zu planen, sondern im Allgemeinen finden diese außerhalb der Unterrichtszeit (z.B. am Nachmittag, an Samstagen, in den Ferien, an beweglichen Ferientagen) statt. Die Ausnahme in der speziellen Situation des Staatlichen Osterlandgymnasiums Gera wird als angemessen gesehen, zumal umfassende Maßnahmen ergriffen wurden, damit die Unterrichtsziele des Tages für die Schülerinnen und Schüler erreichbar waren. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Unterrichtsausfall aufgrund von Weiterbildungsveranstaltungen von Lehrern am staatlichen Osterlandgymnasium in Gera? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8. und 9.: Zu 10.: