24.10.2016 Drucksache 6/2857Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. November 2016 Schule der Vielfalt an Thüringer Schulen? - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1367 vom 24. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1193 (vergleiche Drucksache 6/2475) hat sich eine Nachfrage ergeben. In der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage in Drucksache 6/2475 heißt es: "Anliegen ist, Ju gendliche mit dem aktuellen fachlichen Erkenntnisstand vertraut zu machen, sie zu befähigen, entsprechen de Informationen in Medien kritisch zu bewerten sowie Akzeptanz beziehungsweise Toleranz gegenüber Menschen mit verschiedenen (im Lehrplan genannten) sexuellen Ausrichtungen zu entwickeln". Ich frage die Landesregierung: Wie definiert die Landesregierung "Akzeptanz" und wie "Toleranz"? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. Okotber 2016 wie folgt beantwortet: Die Begriffe der Toleranz und Akzeptanz werden in ihrer für das menschliche Zusammenleben insbesonde re in Staat und Gesellschaft notwendigen Mehrdimensionalität nach Maßgabe der verfassungsrechtlichen Vorgaben definiert und durch den im Thüringer Schulgesetz manifestierten Bildungs- und Erziehungsauf trag beschrieben. Ausgehend von der im Geist der Aufklärung verorteten freiheitlichphilosophischen Dimension der Tole ranzidee, seinen Nächsten als Individuum und in seiner Gruppenbezogenheit vor allem auch als Angehö rigem einer Minderheit im Wertesystem der Mehrheitsgesellschaft zu dulden, geht es in der schulischen Bildungs und Erziehungsarbeit wesentlich darum, Toleranz fächerübergreifend, insbesondere in den Be reichen Recht, Politik, Religion und Ethik, als Instrument der Konfliktbewältigung zu vermitteln. Hierzu heißt es in § 2 Abs. 1 ThürSchulG: "Der Bildungs und Erziehungsauftrag der Schule in Thüringen leitet sich ab von den grundlegenden Werten, wie sie im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und in der Verfassung des Freistaats Thüringen niedergelegt sind. Die Schule erzieht zur Achtung vor dem menschlichen Leben, zur Verantwortung für die Gemeinschaft und zu einem verantwortlichen Umgang mit der Umwelt und der Natur. [...] Sie pflegt die Verbundenheit mit der Heimat […], fördert die Offenheit ge genüber Europa und weckt das Verantwortungsgefühl für alle Menschen in der Welt. […] Wesentliche Ziele der Schule sind […] die Befähigung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zur Mitgestaltung der frei heitlichen demokratischen Grundordnung sowie […] die Achtung vor den religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer. Die Schüler lernen, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsät K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2857 zen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten. […] Dabei werden die Schüler […] dazu angehalten, sich im Geiste des Humanismus und der christlichen Nächstenliebe für die Mitmenschen einzusetzen. […] " Der hier zum Ausdruck kommende Toleranzbegriff korreliert mit dem der Akzeptanz dahingehend, dass letz terer, auf der Grundlage der vermittelten Fähigkeit zur Toleranz, als Ausdruck der Fähigkeit gilt, die Vielfalt des menschlichen Lebens als Wert des eigenen Lebenskontextes subjekt und objektbezogen anzuneh men und selbstbestimmt durch ein bejahendes Werturteil zum Gegenstand der Persönlichkeitsentwicklung zu machen. Soweit Akzeptanz daher die höchst persönliche Entwicklung des jungen Menschen betrifft, ist sie Ergebnis der schulischen Toleranzerziehung, nicht aber unmittelbarer Erziehungs und Bildungsauftrag. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Schule der Vielfalt an Thüringer Schulen? - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: