24.10.2016 Drucksache 6/2861Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. November 2016 Förderung von Zeitschriften, Zeitungen und sonstigen Presseerzeugnissen aus dem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit unter besonderer Berücksichtigung der Zeitschrift Lirabelle Die Kleine Anfrage 1461 vom 14. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Die nach meiner Auffassung linksextremistische Zeitschrift Lirabelle aus Erfurt hatte Zeitungsberichten zu folge in den Jahren 2013 und 2014 sowie im laufenden Jahr eine Förderung aus Landesmitteln (Landes programm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit) erhalten.* Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Zeitschriften, Zeitungen und sonstigen Presseerzeugnisse wurden seit Bestehen des Landes programms bis heute durch Mittel aus dem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffen heit gefördert (bitte nach der Zeitschrift, Zeitung/einem sonstigen Presseerzeugnis mit Nennung des Ti tels, Erscheinungsort und Auflage sowie gegebenenfalls der herausgebenden Institution/Verlag/Partei/ Organisation aufschlüsseln; bitte auch den Förderzeitraum und die Zuwendungssumme sowie die ge naue Bezeichnung des "Fördertopfes" [Nummer nach der Richtlinie für das Landesprogramm für Demo kratie, Toleranz und Weltoffenheit] nennen)? 2. In wie vielen Fällen wurde die Förderung aus Frage 1 aus welchen Gründen und in welcher Höhe wann zurückgefordert? 3. Bis wann wird darüber entschieden, ob und in welcher Höhe die besagte Zeitschrift Mittel aus dem Lan desprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit zurückerstatten soll? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. Okotber 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Aus den Mitteln für "Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentationen und Veröffentlichungen" des Thüringer Landes programms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit wurden keine Zeitungen, Zeitschriften oder sons tigen Presseerzeugnisse gefördert. Über die Verwendung der Fördermittel bei der Projektförderung durch Lokale Aktionspläne entscheidet der jeweilige lokale Begleitausschuss. Daten über die Förderung von Zeit schriften, Zeitungen oder sonstigen Presseerzeugnissen durch Lokale Aktionspläne oder im Rahmen der von Lokalen Aktionsplänen geförderten Projekte werden nicht systematisch erhoben. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2861 Zu 2.: In keinem Fall Zu 3.: Eine erste Prüfung des Verwendungsnachweises für die Förderung der Zeitschrift Lirabelle durch den LAP Erfurt erbrachte keine Hinweise auf unzulässige Verwendung von Fördergeldern. Die Prüfung der Verwen dungsnachweise des Lokalen Aktionsplanes Erfurt durch das Land stehen noch aus. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Endnote: * Vergleiche "Fördergeld für wüste Beschimpfungen"; in: Freies Wort Suhl, 10. September 2016, Seite 2. Förderung von Zeitschriften, Zeitungen und sonstigen Presseerzeugnissen aus dem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit unter besonderer Be-rücksichtigung der Zeitschrift Lirabelle Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Endnote: