25.10.2016 Drucksache 6/2873Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. November 2016 Kostenerstattung für Gesundheitskosten von Asylbewerbern Die Kleine Anfrage 1381 vom 26. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Für die Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsbetreuung der Asylbewerber werden den Kommunen mit Pauschalzahlungen die Kosten erstattet. Überschreiten die Gesundheitskosten pro Asylbewerber den in § 2 Abs. 5 Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz (ThürFIüKEVO) festgeschriebenen Betrag, erhalten die Kom munen den überschreitenden Betrag erstattet. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kosten, die den in § 2 Abs. 5 ThürFlüKEVO festgeschriebenen Betrag über schreiten, wurden durch die Kommunen in den Jahren 2014 und 2015 bei der Landesre gierung zur Erstattung angemeldet (bitte Angabe der Gesamtkosten aller Kommu nen und der Kosten der jeweils antragstellenden Kommune)? 2. In welcher Höhe wurden die Kosten in den Jahren 2014 und 2015 durch das Land er stattet (bitte Angabe der Gesamtkostenerstattung und der Kostenerstattung für die jeweils antragstellende Kommune)? 3. Für wie viele Asylbewerber wurde die Kostenerstattung beantragt (bitte Angabe der Gesamtanzahl und der Anzahl in der jeweils antragstellenden Kommune)? 4. Mit welcher Begründung wurden Kostenerstattungen abgelehnt? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. Okotber 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Über die durch die Kommunen bei der Landesregierung zur Erstattung angemeldeten Kosten im Sinne der Fragestellung wird keine gesonderte Statistik geführt. Zu 2.: Im Jahr 2014 erfolgte eine Erstattung der Kosten nach § 2 Abs. 5 ThürFlüKEVO in Höhe von 2.557.015,68 Euro. Im Jahr 2015 wurden 3.302.584,43 Euro an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgereicht. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Herold (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2873 Im Einzelnen gliedern sich die Erstattungen wie folgt auf die Landkreise und kreisfreien Städte auf: Landkreis/kreisfreie Stadt Medizinische Versorgung § 2 Abs. 5 ThürFlüKEVO in Euro für das Jahr 2014 Medizinische Versorgung § 2 Abs. 5 ThürFlüKEVO in Euro für das Jahr 2015 Eisenach 11.771,67 - Erfurt 78.071,80 211.149,04 Gera 64.062,59 294.965,89 Jena - - Suhl 191.171,85 53.036,74 Weimar 127.687,53 215.388,51 Altenburger Land 350.968,53 - Eichsfeld 110.211,32 25.041,17 Gotha 289.014,54 428.005,50 Greiz 96.321,12 63.694,12 Hildburghausen 141.459,76 35.672,82 Ilmkreis 132.118,72 413.326,00 Kyffhäuserkreis 174.738,27 111.803,96 Nordhausen 64.515,20 - Saale-Holzland-Kreis 2.694,67 8,95 Saale-Orla-Kreis 97.307,74 129.111,87 Saalfeld-Rudolstadt 28.472,16 172.478,76 Schmalkalden-Meiningen 101.759,76 2.196,95 Sömmerda 26.704,22 - Sonneberg 84.084,38 168.464,22 Unstrut-Hainich-Kreis 32.473,60 52.061,76 Wartburgkreis 35.256,96 229.112,66 Weimarer Land 316.149,29 697.065,51 Gesamt 2.557.015,68 3.302.584,43 Zu 3.: Darüber, für wie viele Asylbewerber die Kostenerstattung beantragt wurde, liegen laut Mitteilung des Landesverwaltungsamtes keine statistischen Erhebungen vor. Im Hinblick auf die Vielzahl der Vorgänge sowie der Kostenerstattungsanträge, die sich zum Teil auf vergangene Jahre beziehen, sind die abgefragten Daten mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu ermitteln. Zu 4.: Nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes wurden Anträge auf Kostenerstattung nach § 2 Abs. 5 Thür- FlüKEVO abgelehnt, wenn Einzelnachweise fehlten, anspruchsbegründende Erklärungen nicht beigefügt oder etwa die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung nach Asylbewerberleistungsgesetz nicht gegeben waren. In Vertretung Dr. Albin Staatssekretärin Kostenerstattung für Gesundheitskosten von Asylbewerbern Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: