26.10.2016 Drucksache 6/2884Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. November 2016 Flächentarifvertrag für das Theater Eisenach und für die Thüringen Philharmonie Gotha - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1360 vom 23. August 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Beantwortung der Kleinen Anfragen 630 und 634 in den Drucksachen 6/1586 und 6/1590 zur geplanten Einführung des Flächentarifvertrags wurde durch die Landesregierung darauf hingewiesen, dass eine abschließende Betrachtung zur tariflichen Entwicklung erst nach dem Abschluss der Vertragsverhandlungen gegeben werden kann. Dieser ist seitens der Landesregierung mittlerweile erfolgt, wie man der Medieninformation 119/2016 der Thüringer Staatskanzlei entnehmen kann. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gültigkeitsdauer hat der von der Landesregierung vorgelegte Vertrag? 2. Bis wann plant die Landesregierung, den Flächentarifvertrag für das fusionierte Theater Eisenach und die Thüringen Philharmonie Gotha einzuführen? 3. Wie hoch war die prozentuale Diskrepanz zwischen den Gehältern an den jetzt zu fusionierenden Standorten und dem Flächentarifvertrag zum Ende des Jahres 2015? 4. Welchen prozentualen Anteil übernimmt das Land zum Erreichen des Flächentarifvertrags der neuen Einrichtung? 5. Welchen prozentualen Anteil müssen die einzelnen beteiligten Kommunen zum Erreichen des Flächentarifvertrags übernehmen (bitte einzeln nach Kommune aufschlüsseln)? 6. Welche Kommune hat bereits erklärt, dass sie den erforderlichen Aufwuchs nicht übernehmen kann (bitte aufschlüsseln nach Kommune und Differenz zum erforderlichen Beitrag)? 7. Plant die Landesregierung Maßnahmen, um eventuell bestehende Diskrepanzen zum Flächentarifvertrag am Standort auszugleichen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2884 Der Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Verträge für das Landestheater Eisenach und die Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach haben eine Laufzeit von 2017 bis 2024. Zu 2.: Es ist Angelegenheit der Tarifparteien und arbeitgeberseitig der Träger, zu denen das Land trotz seiner Rolle als Zuwendungsgeber nicht gehört, die Beteiligung der Einrichtung am Flächentarifvertrag zu vereinbaren . Die Tarifparteien haben vereinbart, bis zum 30. April 2020 über die Anpassung der Finanzierung ab 2022 zu verhandeln. Dies schließt Gespräche über die Finanzierung einer Rückkehr zum Flächentarif ein. Zu 3.: Am Landestheater Eisenach durchschnittlich 18 Prozent (Orchester) beziehungsweise 19 Prozent (übrige Bereiche), in der Thüringen Philharmonie Gotha durchschnittlich 29 Prozent Zu 4.: Das Land hat die Zusage, sich entsprechend seinem Finanzierungsanteil (am Landestheater Eisenach 50 Prozent, an der Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach 42 Prozent) an den Kosten für eine Rückkehr zum Flächentarif zu beteiligen, davon abhängig gemacht, dass die Kommunen ihrerseits ihren Anteil leisten . Das haben diese aber zumindest bis Ende 2021 ausgeschlossen. Zu 5.: Landestheater Eisenach: Eisenach: 38 Prozent Wartburgkreis: 12 Prozent Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach Gotha: 13 Prozent LK Gotha: 26 Prozent Eisenach: 14 Prozent Wartburgkreis: 5 Prozent Zu 6.: Die mitfinanzierenden Kommunen (Stadt Eisenach, Stadt Gotha, Landkreis Gotha, Wartburgkreis) haben eine Beteiligung an den Kosten für tarifliche Verbesserungen bis 2021 ausgeschlossen. Erforderlich wären folgende Aufwüchse: Eisenach: 600.000 Euro Wartburgkreis: 190.000 Euro Gotha: 191.000 Euro LK Gotha: 383.000 Euro Zu 7.: Das Land wird seine Zuwendungen für beide Einrichtungen einseitig bis zum Jahr 2020 jährlich erhöhen, so dass tarifliche Verbesserungen möglich sein werden. Prof. Dr. Hoff Minister Flächentarifvertrag für das Theater Eisenach und für die Thüringen Philharmonie Gotha - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: