26.10.2016 Drucksache 6/2885Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. November 2016 Flächentarifvertrag für das Theater Rudolstadt - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1361 vom 23. August 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 631 in der Drucksache 6/1587 zur geplanten Einführung des Flächentarifvertrags wurde durch die Landesregierung darauf hingewie sen, dass eine abschließende Betrachtung zur tariflichen Entwicklung erst nach dem Ab schluss der Vertragsverhandlungen gegeben werden kann. Dieser ist seitens der Landes regierung mittlerweile erfolgt, wie man der Medieninformation 119/2016 der Thüringer Staatskanzlei entnehmen kann. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gültigkeitsdauer hat der von der Landesregierung vorgelegte Vertrag? 2. Bis wann plant die Landesregierung, den Flächentarifvertrag für das Theater Ru dolstadt einzuführen? 3. Wie hoch war die prozentuale Diskrepanz zwischen den Gehältern am Standort und dem Flächentarifvertrag zum Ende des Jahres 2015? 4. Welchen prozentualen Anteil übernimmt das Land zum Erreichen des Flächentarifvertrags am Standort? 5. Welchen prozentualen Anteil müssen die einzelnen beteiligten Kommunen im Zweckverband zum Erreichen des Flächentarifvertrags übernehmen (bitte einzeln nach Kommune aufschlüsseln)? 6. Welche Kommune hat bereits erklärt, dass sie den erforderlichen Aufwuchs nicht übernehmen kann (bitte aufschlüsseln nach Kommune und Differenz zum erforder lichen Beitrag)? 7. Plant die Landesregierung Maßnahmen, um eventuell bestehende Diskrepanzen zum Flächentarifvertrag am Standort auszugleichen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Der Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: 2017 bis 2024 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2885 Zu 2.: Es ist Angelegenheit der Tarifparteien und arbeitgeberseitig der Träger, zu denen das Land trotz seiner Rolle als Zuwendungsgeber nicht gehört, die Beteiligung der Einrichtung am Flächentarifvertrag zu vereinbaren . Die Tarifparteien haben vereinbart, bis zum 30. April 2020 über die Anpassung der Finanzierung ab 2022 zu verhandeln. Dies schließt Gespräche über die Finanzierung einer Rückkehr zum Flächentarif ein. Zu 3.: 30 Prozent Zu 4.: Das Land hat die Zusage, sich entsprechend seinem Finanzierungsanteil (37 Prozent) an den Kosten für eine Rückkehr zum Flächentarif zu beteiligen, davon abhängig gemacht, dass die Kommunen ihrerseits ihren Anteil leisten. Zu 5.: Rudolstadt: 24 Prozent Saalfeld: 8 Prozent Kreis Saalfeld-Rudolstadt: 31 Prozent Zu 6.: Die mitfinanzierenden Kommunen (Stadt Rudolstadt, Stadt Saalfeld, Kreis Saalfeld-Rudolstadt) haben eine Beteiligung bis Ende 2021 ausgeschlossen. Erforderlich wären folgende Aufwüchse (2016): Rudolstadt: 360.000 Euro Saalfeld: 120.000 Euro Kreis Saalfeld-Rudolstadt: 465.000 Euro Zu 7.: Das Land wird seine Zuwendung für das Theater Rudolstadt jährlich bis 2021 einseitig erhöhen, so dass tarifliche Verbesserungen möglich sein werden. Prof. Dr. Hoff Minister Flächentarifvertrag für das Theater Rudolstadt - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: