26.10.2016 Drucksache 6/2886Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. November 2016 Flächentarifvertrag für das Theater Nordhausen - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1362 vom 23. August 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 636 in der Drucksache 6/1592 zur geplanten Einführung des Flächentarifvertrags wurde durch die Landesregierung darauf hingewie sen, dass eine abschließende Betrachtung zur tariflichen Entwicklung erst nach dem Ab schluss der Vertragsverhandlungen gegeben werden kann. Dieser ist seitens der Landes regierung mittlerweile erfolgt, wie man der Medieninformation 119/2016 der Thüringer Staatskanzlei entnehmen kann. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gültigkeitsdauer hat der von der Landesregierung vorgelegte Vertrag? 2. Bis wann plant die Landesregierung, den Flächentarifvertrag für das Theater Nordhausen einzuführen? 3. Wie hoch war die prozentuale Diskrepanz zwischen den Gehältern am Standort und dem Flächentarifvertrag zum Ende des Jahres 2015? 4. Welchen prozentualen Anteil übernimmt das Land zum Erreichen des Flächentarif vertrags am Standort? 5. Welchen prozentualen Anteil müssen die einzelnen beteiligten Kommunen zum Er reichen des Flächentarifvertrags übernehmen (bitte einzeln nach Kommune auf schlüsseln)? 6. Welche Kommune hat bereits erklärt, dass sie den erforderlichen Aufwuchs nicht übernehmen kann (bitte aufschlüsseln nach Kommune und Differenz zum erforder lichen Beitrag)? 7. Plant die Landesregierung Maßnahmen, um eventuell bestehende Diskrepanzen zum Flächentarifvertrag am Standort auszugleichen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Der Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: 2017 bis 2024 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2886 Zu 2.: Es ist Angelegenheit der Tarifparteien und arbeitgeberseitig der Träger, zu denen das Land trotz seiner Rolle als Zuwendungsgeber nicht gehört, die Beteiligung der Einrichtung am Flächentarifvertrag zu vereinbaren . Die Tarifparteien haben vereinbart, bis zum 30. April 2020 über die Anpassung der Finanzierung ab 2022 zu verhandeln. Dies schließt Gespräche über die Finanzierung einer Rückkehr zum Flächentarif ein. Zu 3.: 3,5 Prozent Zu 4.: Das Land hat die Zusage, sich entsprechend seinem Finanzierungsanteil (51 Prozent) an den Kosten für eine Rückkehr zum Flächentarif zu beteiligen, davon abhängig gemacht, dass die Kommunen ihrerseits ihren Anteil leisten. Zu 5.: Stadt Nordhausen: 24 Prozent Stadt Sondershausen: 9 Prozent Kreis Nordhausen: 8 Prozent Kyffhäuserkreis: 8 Prozent Zu 6.: Alle mitfinanzierenden Kommunen haben eine Übernahme zumindest bis Ende 2021 ausgeschlossen. Erforderlich wären folgende Aufwüchse (2016): Stadt Nordhausen: 84.000 Euro Stadt Sondershausen: 31.500 Euro Kreis Nordhausen: 28.000 Euro Kyffhäuserkreis: 28.000 Euro Zu 7.: Das Land erhöht seine jährliche Zuwendung ab 2017 gegenüber dem Stand 2016 um 830.000 Euro, damit der vergleichsweise geringe Abstand zum Flächentarif gewahrt werden kann. Prof. Dr. Hoff Minister Flächentarifvertrag für das Theater Nordhausen - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: