26.10.2016 Drucksache 6/2887Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. November 2016 Flächentarifvertrag für das Theaterhaus Jena - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1363 vom 23. August 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 633 in der Drucksache 6/1589 zur geplanten Einführung des Flächentarifvertrags wurde durch die Landesregierung darauf hingewie sen, dass eine abschließende Betrachtung zur tariflichen Entwicklung erst nach dem Ab schluss der Vertragsverhandlungen gegeben werden kann. Dieser ist seitens der Landes regierung mittlerweile erfolgt, wie man der Medieninformation 119/2016 der Thüringer Staatskanzlei entnehmen kann. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gültigkeitsdauer hat der von der Landesregierung vorgelegte Vertrag? 2. Bis wann plant die Landesregierung, den Flächentarifvertrag für das Theaterhaus Jena einzuführen? 3. Wie hoch war die prozentuale Diskrepanz zwischen den Gehältern am Standort und dem Flächentarifvertrag zum Ende des Jahres 2015? 4. Welchen prozentualen Anteil übernimmt das Land zum Erreichen des Flächentarif vertrags am Standort? 5. Hat die Kommune bereits erklärt, dass sie den erforderlichen Aufwuchs nicht über nehmen kann? 6. Plant die Landesregierung Maßnahmen, um eventuell bestehende Diskrepanzen zum Flächentarifvertrag am Standort auszugleichen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Der Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 24. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: 2017 bis 2024 Zu 2.: Es ist Angelegenheit der Tarifparteien und arbeitgeberseitig der Träger, zu denen das Land trotz seiner Rolle als Zuwendungsgeber nicht gehört, die Beteiligung der Einrichtung am Flächentarifvertrag zu vereinba- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2887 ren. Die Tarifparteien haben vereinbart, bis zum 30. April 2019 über die Anpassung der Finanzierung ab 2021 zu verhandeln. Dies schließt Gespräche über die Finanzierung einer Rückkehr zum Flächentarif ein. Zu 3.: 32 Prozent (Durchschnitt) Zu 4.: Das Land hat die Zusage, sich entsprechend seinem Finanzierungsanteil (49 Prozent) an den Kosten für eine Rückkehr zum Flächentarif zu beteiligen, davon abhängig gemacht, dass die Stadt Jena ihrerseits ihren Anteil leistet. Zu 5.: Ja Zu 6.: Das Land erhöht ab 2017 seine jährlichen Zuwendungen, so dass tarifliche Verbesserungen möglich sind. Im Übrigen wird auf die Verhandlungen über die Finanzierungshöhe ab 2021 gesetzt (siehe Frage 2). Prof. Dr. Hoff Minister Flächentarifvertrag für das Theaterhaus Jena - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: