26.10.2016 Drucksache 6/2888Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. November 2016 Flächentarifvertrag für die Voigtland Philharmonie Greiz/Reichenbach - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1364 vom 23. August 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 635 in der Drucksache 6/1591 zur geplanten Einführung des Flächentarifvertrags wurde durch die Landesregierung darauf hingewie sen, dass eine abschließende Betrachtung zur tariflichen Entwicklung erst nach dem Ab schluss der Vertragsverhandlungen gegeben werden kann. Dieser ist seitens der Landes regierung mittlerweile erfolgt, wie man der Medieninformation 119/2016 der Thüringer Staatskanzlei entnehmen kann. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gültigkeitsdauer hat der von der Landesregierung vorgelegte Vertrag? 2. Bis wann plant die Landesregierung, den Flächentarifvertrag für die Voigtland Phil harmonie einzuführen? 3. Wie hoch war die prozentuale Diskrepanz zwischen den Gehältern am Standort und dem Flächentarifvertrag zum Ende des Jahres 2015? 4. Welchen prozentualen Anteil übernimmt das Land zum Erreichen des Flächentarif vertrags am Standort? 5. Welchen prozentualen Anteil müssen die einzelnen beteiligten Kommunen sowie der Freistaat Sachsen zum Erreichen des Flächentarifvertrags übernehmen (bitte einzeln nach Kommune und dem Freistaat Sachsen aufschlüsseln)? 6. Welche Kommune hat bereits erklärt, dass sie den erforderlichen Aufwuchs nicht übernehmen kann (bitte aufschlüsseln nach Kommune und Differenz zum erforder lichen Beitrag)? 7. Welchen prozentualen Anteil trägt der Freistaat Sachsen zur Erreichung des Flä chentarifvertrags am Standort? 8. Plant die Landesregierung Maßnahmen, um eventuell bestehende Diskrepanzen zum Flächentarifvertrag am Standort auszugleichen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2888 Der Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: 2017 bis 2024 Zu 2.: Es ist Angelegenheit der Tarifparteien und arbeitgeberseitig der Träger, zu denen das Land trotz seiner Rolle als Zuwendungsgeber nicht gehört, die Beteiligung der Einrichtung am Flächentarifvertrag zu vereinbaren . Die Tarifparteien haben vereinbart, bis zum 30. April 2020 über die Anpassung der Finanzierung ab 2022 zu verhandeln. Dies schließt Gespräche über die Finanzierung einer Rückkehr zum Flächentarif ein. Zu 3.: 22 Prozent Zu 4.: Das Land hat die Zusage, sich entsprechend seinem Finanzierungsanteil (22 Prozent) an den Kosten für eine Rückkehr zum Flächentarif zu beteiligen, davon abhängig gemacht, dass die Kommunen ihrerseits ihren Anteil leisten. Zu 5.: Landkreis Greiz: 13 Prozent Stadt Greiz: 9 Prozent Kulturraum Vogtland-Zwickau: 43 Prozent Vogtlandkreis: 4 Prozent Stadt Reichenbach: 9 Prozent Zu 6.: Die mitfinanzierenden Kommunen haben dies zumindest bis 2021 ausgeschlossen. Erforderlich wären folgende Aufwüchse (2016): Landkreis Greiz: 117.000 Euro Stadt Greiz: 81.000 Euro Kulturraum Vogtland-Zwickau: 387.000 Euro Vogtlandkreis: 36.000 Euro Stadt Reichenbach: 81.000 Euro Zu 7.: Es wird zunächst auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Daraus geht hervor, dass von sächsischer Seite die Finanzierung durch den Vogtlandkreis, die Stadt Reichenbach und den Kulturraum Vogtland-Zwickau erfolgt. Die Finanzierung des Kulturraumes erfolgt wiederum auch durch Zuweisung von Mitteln des Freistaats Sachsen. In welcher konkreten Höhe diese Mittel - auch prozentual - zur Finanzierung der Erreichung des Flächentarifvertrags genutzt werden, ist nicht bekannt. Zu 8.: Das Land erhöht ab 2017 seine jährlichen Zuwendungen, so dass tarifliche Verbesserungen möglich sind. Im Übrigen wird auf die Verhandlungen über die Finanzierungshöhe ab 2022 gesetzt (siehe Frage 2). Prof. Dr. Hoff Minister Flächentarifvertrag für die Voigtland Philharmonie Greiz/Reichenbach - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: