26.10.2016 Drucksache 6/2890Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. November 2016 Förderung der Betreuung von Flüchtlingskindern in Thüringer Kindergärten Die Kleine Anfrage 1468 vom 15. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Thüringer Kindergärten stehen durch die zunehmende Aufnahme von Flüchtlingskindern vor vielfälti gen Herausforderungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist nach dem Kenntnisstand der Landesregierung der Anteil an in Thüringen lebenden Flücht lingskindern im Alter bis 6,5 Jahren, die einen Kindergarten besuchen? 2. Mit welchen aktuellen Herausforderungen werden die Thüringer Kindergärten aus Sicht der Landesre gierung bei der Aufnahme von Flüchtlingskindern konfrontiert? 3. Welche Fördermaßnahmen stehen Thüringer Kindergärten bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingskindern zur Verfügung? 4. Inwieweit kann für die Betreuung von Flüchtlingskindern weiteres Personal eingesetzt werden? 5. Welche finanziellen Mittel stehen für welche Maßnahmen in welchen Haushaltsstellen zur Verfügung? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 24. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Hierzu wurde mit Stichtag 1. Juni 2016 eine Befragung der Jugendämter durchgeführt. Nach Auskunft der Jugendämter wurden 1.369 Kinder in Kindertageseinrichtungen des Freistaats Thüringen betreut, deren Eltern Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz beziehen beziehungsweise deren Eltern anerkannte Flüchtlinge sind und deshalb Leistungen nach SGB II beziehen. Ihr Anteil beträgt somit etwa zwei Prozent (Grundlage ist die Zahl von 91.138 betreuten Kindern zum Stichtag 1. März 2016, TLS). Zu 2.: Hierzu hatte das TMBJS im Januar 2015 eine Abfrage bei den Jugendämtern durchgeführt und seither im Dialog mit den Fachberaterinnen und Fachberatern der Jugendämter den Sachstand kontinuierlich erfragt. Es zeigt sich, dass die Kindertageseinrichtungen insbesondere Bedarf an Alltagsunterstützung, wie zum K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2890 Beispiel Sprachmittlern bei Aufnahmegesprächen, haben sowie Fortbildung und Beratung zu den Themen Vielfalt und Inklusion nachfragen. Zu 3.: Von Seiten des TMBJS wurde zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit mit Kindern aus geflüchteten Familien im Juli 2015 die Handreichung "Kinder aus Flüchtlingsfamilien in Kindertageseinrichtungen" her ausgegeben1, die laufend zuletzt am 2. August 2016 aktualisiert wird. Die Handreichung ist handlungs leitend für den Umgang mit Kindern mit Fluchterfahrung und deren Familien in Thüringer Kindertagesein richtungen. Sie informiert pädagogische Fachkräfte und Leitungen in Kindertageseinrichtungen gezielt zu fachlichen Hintergründen und guten Beispielen der Betreuung von Kindern mit Fluchterfahrung. Weiterhin gab das TMBJS im Dezember 2015 eine Broschüre mit Informationen für ausländische Eltern zu Kindertageseinrichtungen in Thüringen heraus.2 Das Heft "Miteinander im Kindergarten" erklärt auf Deutsch (in einfacher Sprache), Englisch, Französisch, Dari, Russisch, Arabisch und Somali wie Kindertageseinrichtungen funktionieren, wie Kinder und Familien von einer Betreuung profitieren, wie das Anmeldeverfahren funktioniert und was beim Kita-Besuch zu be achten ist. Die Broschüre wurde an Jugendämter und Erstaufnahmeeinrichtungen verteilt und dient zur ers ten Orientierung der Eltern über die Kinderbetreuung in Thüringen. Sie soll den Zugang von Kindern aus geflüchteten Familien zu Kindertageseinrichtungen erleichtern, indem durch die mehrsprachig verfügbaren Informationen Hemmnisse für den KitaBesuch abgebaut werden. Zurzeit läuft eine Ausschreibung des TMBJS für Modellprojekte zur Erprobung von Maßnahmen zur Quali tätsentwicklung und Qualitätssicherung in Kindertageseinrichtungen in Bezug auf den Umgang mit Inklusi on und Vielfalt. Es stehen im Einzelplan 04 des Landeshaushalts in den Titeln 0404 684 02 und 0404 685 02 insgesamt 100.000 Euro für 2016 zur Verfügung, mit denen Projekte gefördert werden sollen, die den Umgang mit aktuellen Herausforderungen der Inklusion und Vielfalt an Thüringer Kindertageseinrichtungen modellhaft erproben und die Qualität der Arbeit in Kindertageseinrichtungen steigern. Förderfähig sind Maß nahmen zur fachlichen Qualifizierung der pädagogischen Fach- und Leitungskräfte im Umgang mit Vielfalt/ Inklusion, Beratung, Coaching, Supervision für die pädagogischen Fachkräfte und Vernetzung der Einrich tung und Alltagsunterstützung für die Kindertageseinrichtung. Diese Maßnahmen entsprechen auch dem von den Einrichtungen und Fachberatungen gemeldeten Bedarf im Rahmen der Integration von Kindern mit Fluchthintergrund in Kindertageseinrichtungen. Zu 4.: Gemäß § 14 Abs. 3 kann in der Kindertageseinrichtung über die Mindestausstattung hinaus die Arbeit der Fachkräfte durch weitere geeignete Mitarbeiter sowie durch Eltern unterstützt werden. Zu 5.: Durch die Richtlinie zur Förderung der Thüringer Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen (ThürStAnz Nr. 39/2016, S. 1195) erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte aus dem Landeshaushalt für kommu nale Integrationsleistungen eine finanzielle Unterstützung. Die sich anhand des Integrationsschlüssels erge bende Fördersumme dürfen die Zuwendungsempfänger für die in Ziffer 2 der Richtlinie genannten Zuwen dungszwecke/Integrationsleistungen verwenden. Zuwendungsfähig sind unter anderem Ausgaben für die Betreuung von Flüchtlingskindern (Kinder, deren Eltern Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz bezie hen oder deren Eltern anerkannte Flüchtlinge sind und deshalb Leistungen nach SGB II beziehen) bis zum Schuleintrittsalter in einer Kindertageseinrichtung (inklusive Ausgaben für Beitragsübernahmen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII sowie nachweisbar höherer Verwaltungsausgaben durch die Weitergabe nach Ziffer 6.4). Bei der Aufteilung der zur Verfügung stehenden Fördersumme auf die einzelnen Zuwendungszwecke sind die Zuwendungsempfänger weitestgehend frei. Eine Ausnahme hiervon stellt Ziffer 6.4 der Richtlinie dar, wonach die Landkreise mit Blick auf die bei den kreisangehörigen Gemeinden entstehenden Ausgaben für die Betreuung von Flüchtlingskindern bis zum Schuleintrittsalter in einer Kindertageseinrichtung aus dem ihnen ausgezahlten Zuschuss Mittel in Höhe einer Jahrespauschale von 5.784 Euro pro betreutem Flücht lingskind an die ihrem Landkreis zugehörigen Wohnsitzgemeinden nach weiterzugeben haben. Die Richtlinie gilt für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 und hat einen Gesamtumfang von 25 Millionen Euro pro Haushaltsjahr. Sie ist mit Unterzeichnung am 26. August 2016 in Kraft getreten und Anfang Septem 3 Drucksache 6/2890Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode ber 2016 an die Landkreise bekanntgegeben worden. Alle Landkreise und kreisfreien Städte haben fristge recht (bis 15. September 2016) Anträge auf Förderung auf Basis der Richtlinie gestellt. Die Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 25 Millionen Euro für 2016 und 2017 werden im Rahmen der im Einzelplan des TMMJV bei Kapitel 0502 ATG 72 etatisierten Mittel zur Verfügung gestellt. Dr. Klaubert Ministerin Endnote: 1 Vergleiche http://www. thueringen.de/mam/th2/tmbwk/kindergarten/empfehlungen/2016-08-02_handreichung_fluecht linge_kita.pdf 2 Vergleiche http://www.thueringen.de/mam/th10/ab/miteinander_im_kindergarten_-_tmbjs_information_fur_auslan dische_eltern.pdf Förderung der Betreuung von Flüchtlingskindern in Thüringer Kindergärten Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Endnote: