25.02.2015 Drucksache 6/290Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. März 2015 Unvollständiger Lebenslauf der Staatssekretärin Feierabend - Teil 2 Die Kleine Anfrage 87 vom 12. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Nachgang zu der Kleinen Anfrage 70 des Fragestellers vom 17. Dezember 2014 wurde die Lücke in dem Lebenslauf von Frau Staatssekretärin Feierabend zwischenzeitlich vervollständigt. Auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist unter dem Link www.thueringen .de/th7/tmsfg/wirueberuns/sts/ nunmehr ersichtlich, dass Frau Feierabend in den Jahren von 1988 bis 1990 an der SED-Parteihochschule "Karl Marx" in Berlin studiert hat. Hieraus sowie im Nachgang zu der Berichterstattung des Freien Wortes Suhl vom 9. Januar 2015 ergibt sich für den Fragesteller weiterer Klärungsbedarf. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchem Grund wurden die Jahre 1988 bis 1990 in dem Lebenslauf von Frau Feierabend bei der Veröffentlichung im Internet der Thüringer Staatskanzlei sowie dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie nicht angegeben (siehe u.a. Medieninformation Nr. 310/2014 der Thüringer Staatskanzlei)? 2. Was veranlasste Frau Staatssekretärin Feierabend nach einem bereits erfolgreich abgeschlossenen Studium ein weiteres Studium an der SED-Parteihochschule Karl Marx aufzunehmen? 3. Für welches der an der Parteihochschule gelehrten Studienfächer hat sich Frau Staatssekretärin Feierabend immatrikuliert? 4. Wie begründet die Landesregierung die in der o.g. Berichterstattung vom 9. Januar 2015 erwähnte Angabe , die Staatssekretärin habe ihr Studium im Mai 1990 "abgebrochen", obwohl die Parteihochschule zu diesem Zeitpunkt bereits liquidiert wurde und eine Fortsetzung ihres Studiums daher ohnehin nicht mehr möglich war? 5. Wie bewertet die Landesregierung die Stellung der SED-Parteihochschule Karl Marx im DDR-Bildungssystem ? 6. Hat Frau Staatssekretärin Feierabend oder ihre Familie während ihres zweiten Studiums materielle Leistungen (beispielsweise Stipendien, Mietzuschüsse, anteilige Gehaltszahlungen) empfangen und wenn ja, von wem? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/290 7. Sieht die Landesregierung in dem Studium von Frau Staatssekretärin Feierabend an der Kaderhochschule der SED einen Konflikt mit § 6 Abs. 2 Thüringer Beamtengesetz? 8. Stellt das Weglassen von wichtigen biographischen Daten aus Sicht der Landesregierung einen adäquaten Weg zu einer "konsequenten und schonungslosen Aufarbeitung ..." (vgl. Koalitionsvertrag der Regierung, S. 2) der DDR-Diktatur dar? Der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. Februar 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung verweist auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 70. Zu 2.: Grund für die Aufnahme eines Zweitstudiums war das Interesse an der beruflichen Weiterentwicklung. Zu 3.: Frau Feierabend war im Diplomstudiengang Gesellschaftswissenschaften immatrikuliert. Zu 4.: Die Einstellung des Lehrbetriebes an der Hochschule erfolgte zum 30. Juni 1990. Zu 5.: Die Landesregierung nimmt dazu keine Bewertung vor. Auf die einschlägigen Erkenntnisse der seit 1990 vorgenommenen Forschung über das DDR-Hochschulsystem wird verwiesen. Zu 6.: Da es sich um ein Haupt- und kein berufsbegleitendes Studium handelte, erhielt Frau Feierabend ein Stipendium zur Deckung des Lebensunterhaltes. Zur Einkommenssituation der Familie von Frau Feierabend während des Studiums liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 7.: nein Zu 8.: Die Landesregierung verweist auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 70. Prof. Dr. Hoff Minister