27.10.2016 Drucksache 6/2908Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. November 2016 Projekt "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" - Teil II Die Kleine Anfrage 1480 vom 15. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach dem Inhalt des Internetauftritts des "Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit " ist "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" ein Projekt von und für Schüler, die sich in ihrer Schule gegen Rassismus, Diskriminierung, Mobbing und Gewalt einsetzen und das Schulklima aktiv mitgestalten. Wir fragen die Landesregierung: 1. Inwieweit wird sichergestellt, dass die Durchführung entsprechender Projekte an den Thüringer Schulen dem Grundsatz der Notwendigkeit der politischen Neutralität des Unterrichts entspricht, die sich aus dem Thüringer Schulgesetz, dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaats Thüringen ergibt (vergleiche Antwort auf die Kleine Anfrage 1057 in der Drucksache 6/2268)? 2. Inwieweit richtet sich das Projekt gegen im Landtag vertretene Parteien und wie begründet die Landesregierung die Förderung des Projekts vor dem Hintergrund einer gegebenenfalls einseitigen politischen Ausrichtung? 3. Werden die Projekte innerhalb des Unterrichts durchgeführt und wenn nicht, wann dann? 4. Welche Kooperationspartner hat das Projekt und welche Rolle nehmen diese innerhalb des Projekts ein? 5. Welche Rolle spielen die sogenannten "Paten" und sind diese unentgeltlich tätig? 6. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit jemand Pate wird? Wie funktioniert das Auswahlverfahren ? 7. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Schule an dem Projekt teilnehmen kann? 8. Wie werden die Eltern der minderjährigen Schüler in den Prozess der Bewerbung für das Projekt einbezogen ? 9. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass minderjährige Schüler mit ihrer Unterschrift eine Rechtsfolge, nämlich die Teilnahme am Projekt, erwirken können? Wird die Zustimmung/Genehmigung von (beiden) Sorgeberechtigten der minderjährigen Schüler eingeholt? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal und Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2908 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 25. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Für die Einhaltung der politischen Neutralität sind die Schulen verantwortlich. Die Landesregierung sieht bei diesem Projekt keine einseitige politische Ausrichtung. Zu 2.: Das Projekt richtet sich nicht gegen im Landtag vertretene Parteien. Zu 3.: Die Schulen bestimmen selbst, in welchem Rahmen sie die Projekte umsetzen. Zu 4.: • Landeszentrale für politische Bildung Thüringen • Thillm • Asyl e.V. • cultures interactive e.V. • Netzwerk für Demokratie und Courage e.V. Landesnetzstelle Thüringen • Drudel 11 e.V. • Spirit of Football e.V. • Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße Erfurt • ezra Mobile Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt • IMAGO Kunst- und Designschule e.V. • DNT Weimar • Konfliktkompetenz Thüringen e.V. • miteinAnderS e.V. Jena • Demokratisch Handeln • MOBIT e.V. Die Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner unterstützen die Schulen, indem sie Projekte zu den Themen durchführen, die die Schulen selbst gewählt haben. Zu 5.: Die Patinnen und Paten unterstützen die Schulen ideell und sie agieren ehrenamtlich. Häufig handelt es sich bei den Patinnen und Paten um Personen aus den Bereichen Kunst, Politik, Medien oder Sport. Indem sich die Patinnen und Paten öffentlich für das Anliegen einsetzen, werden die Schülerinnen und Schüler nicht nur am Tag der Titelübergabe, sondern dauerhaft in ihrem Engagement unterstützt. Zu 6.: Die Patinnen und Paten müssen das Projektanliegen in der Schule unterstützen. Sie werden von den Schülerinnen und Schülern selbst ausgesucht. Zu 7.: Die Schulen entscheiden sich freiwillig und eigenverantwortlich zur Teilnahme an der Netzwerkarbeit. Um an dem Projekt teilnehmen zu können, müssen sich mindestens 70 Prozent aller an der Schule Lehrenden und Lernenden verpflichten, sich gegen jede Form von Diskriminierung einzusetzen. Zu 8.: Die Eltern werden über die Durchführung des Projektes informiert. Zu 9.: Für die Teilnahme am Projekt "Schule ohne Rassismus" ist die Unterschrift des Schulleiters bzw. der Schulleiterin erforderlich. Die Schulmitglieder unterschreiben eine freiwillige Selbstverpflichtung. Dr. Klaubert Ministerin Projekt "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" - Teil II Wir fragen die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: