21.10.2016 Drucksache 6/2910Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. November 2016 Polizeieinsatz in der Erstaufnahmeeinrichtung Gera am 28. August 2016 Die Kleine Anfrage 1411 - korrigierte Fassung- vom 1. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach meinen Informationen soll es am 28. August 2016 gegen 14.30 Uhr in der Geraer Erstaufnahmeeinrichtung zu mehreren Straftaten (angeblich Bedrohung, Sachbeschädigung, - versuchte - gefährliche Körperverletzung ) durch einen 18-Jährigen und einem Polizeieinsatz gekommen sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich bei dem einleitend geschilderten Vorfall am 28. August 2016 in Gera - nachfolgend: Vorfall - ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? Wie war gegebenenfalls der Aufenthaltsstatus? 3. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wenn ja, welche und weshalb? 4. Wie viele Verletzte hat es infolge des Vorfalls gegeben (bitte nach Alter und Staatsangehörigkeit [sämtliche , auch etwaige vorherige angeben] auflisten)? 5. Wurden Polizeibeamte verletzt? Wenn ja, wie viele und wie lang waren beziehungsweise sind die Dienstausfallzeiten ? 6. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme aufführen und auflisten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 20. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der zugrundeliegende Sachverhalt ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird von näheren Angaben abgesehen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2910 Beschluss vom 5. März 2014 auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung verwiesen. Dieses habe als Datenschutzgrundrecht in Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen seine besondere Ausprägung gefunden. Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass nach hier vorliegenden Erkenntnissen zum fraglichen Zeitpunkt kein polizeilich relevanter Vorfall stattgefunden hat. In einer erweiterten Recherche zeigte sich jedoch ein am 29. August 2016 gegen 14:30 Uhr stattgefundenes Vorkommnis, zu dem hier, aufgrund großer Parallelen in der Fragestellung als dem vermutlich gemeinten Sachverhalt, informiert wird. Zu 1.: Am 29. August 2016 gegen 14:30 Uhr kam es in der Erstaufnahmeeinrichtung Ernsee durch einen Bewohner der Einrichtung zu augenscheinlichen Sachbeschädigungshandlungen an einer Zimmertür und in der Folge zu einer verbalen Auseinandersetzung mit sowie einem körperlichen Angriff auf eine andere Person. In der Folge wurde die ursächlich handelnde Person durch Polizeikräfte und den für das Objekt zuständigen Wachdienst in Gewahrsam genommen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Im Zusammenhang mit dem zugrundeliegenden Sachverhalt wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 3.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 4.: Bei dem zugrundeliegenden Sachverhalt wurde keine Person verletzt. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Zu 6.: An der in der Antwort zu Frage 1 genannten Zimmertür entstand Sachschaden. Zur Schadenssumme sowie zur Begleichung derer liegen bisher jedoch keine Erkenntnisse vor. In Vertretung Götze Staatssekretär Polizeieinsatz in der Erstaufnahmeeinrichtung Gera am 28. August 2016 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: