28.10.2016 Drucksache 6/2912Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. November 2016 Beteiligung religiöser Gemeinschaften bei der Versorgung von Asylbewerbern und Asylberechtigten Die Kleine Anfrage 1315 vom 4. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche religiösen Gemeinschaften beziehungsweise deren soziale und karitative Institutionen boten nach Kenntnis der Landesregierung im Jahr 2015 in Thüringen gegen Entgelt Räumlichkeiten zur Unterbringung von Asylbewerbern und Asylberechtigten an (bitte nach religiöser Gemeinschaft, Anzahl der angebotenen und tatsächlich genutzten Plätze, Höhe der Kosten und Kostenträger aufschlüsseln)? 2. Welche religiösen Gemeinschaften beziehungsweise deren soziale und karitative Institutionen boten nach Kenntnis der Landesregierung im Jahr 2015 in Thüringen Räumlichkeiten kostenfrei zur Unterbringung von Asylbewerbern und Asylberechtigten an (bitte nach religiöser Gemeinschaft und Anzahl der angebotenen und tatsächlich genutzten Plätze aufschlüsseln)? 3. Wie viele Asylbewerber und Asylberechtigte wurden nach Kenntnis der Landesregierung im Jahr 2015 in Thüringen von Kirchen im Rahmen von Kirchenasyl aufgenommen (bitte nach Konfession und Ort aufschlüsseln)? 4. Welche religiösen Gemeinschaften beziehungsweise deren soziale und karitative Institutionen übernahmen nach Kenntnis der Landesregierung im Jahr 2015 in Thüringen gegen Entgelt Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und Asylberechtigten standen (bitte nach Verein/Verband, Anzahl betreuter Asylbewerber, Bezeichnung der durchgeführten Maßnahme , Höhe der Kosten und Kostenträger aufschlüsseln)? 5. Welche religiösen Gemeinschaften beziehungsweise deren soziale und karitative Institutionen übernahmen nach Kenntnis der Landesregierung im Jahr 2015 in Thüringen kostenfrei Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber und Asylberechtigten standen (bitte nach Verein/Verband, Anzahl betreuter Asylbewerber und Bezeichnung der durchgeführten Maßnahme aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Herold (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2912 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 27. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Für die Antwort zu Frage 1 wird auf die folgende Tabelle verwiesen: Landkreis/kreisfreie Stadt Angebot zur entgeltlichen Nutzung von Räumlichkeiten zur Unterbringung von Asylsuchenden und Asylberechtigten Jena 2 Mietverträge mit religiösen Gemeinschaften, Auskunft über Vertragspartner durch Stadt aus datenschutzrechtlichen Gründen verweigert Weimar evangelisch-lutherische Kirchgemeinde, 40 Unterbringungsplätze Altenburger Land Evangelische Kirchgemeinde Altenburg, Vermietung Wohnung für 3 Asylsuchende Gotha Katholische Kirchengemeinde St. Bonifatius in Gotha, eine Wohneinheit in Ohrdruf für 35 Personen (ab 15. Dezember 2015 mit 30 Personen belegt); Kirchengemeindeverband Schwarzhausen-Schmerbach, eine Wohnung in Waltershausen /OT Schwarzhausen für 6 Personen ab 17. November 2015 Hildburghausen Evangelische Kirchengemeinde Eisfeld, Vermietung Wohnung für 9 Personen Ilm-Kreis evangelisch-lutherische Kirchgemeinde, Vermietung Wohnung für 4 Personen Saale-Orla-Kreis Evangelische Kirchengemeinde Ziegenrück (Winterkirche), 3 Schlafräume mit maximal 6 Personen belegt; Evangelisch-lutherische Kirchgemeinde Schleiz, Wohn- und Schlafraum für 4 Personen Sonneberg Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Sonneberg, 6 Personen; Evangelische Kirchengemeinde Muppberg, 5 Personen Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu 2.: Nach Kenntnis der Landesregierung gab es keine entsprechenden Angebote zur kostenfreien Unterbringung von Flüchtlingen in Thüringen. Zu 3.: Nach Erkenntnissen der Landesregierung gab es im Jahr 2015 28 Fälle von Kirchenasyl in Thüringen, in denen Ausländerbehörden Thüringens zuständig waren. Dabei befanden sich insgesamt 41 Personen im Kirchenasyl. Diese Angaben können jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, da entsprechende Daten statistisch nicht erfasst werden. Zu 4.: Nach Kenntnis der Landesregierung wurden in den Städten Erfurt und Weimar und im Wartburgkreis Aufgaben der sozialen Betreuung und Beratung von Flüchtlingen durch kirchliche beziehungsweise gemeinnützige Institutionen übernommen. Im Übrigen liegen der Landesregierung keine detaillierten und abschließenden Daten im Sinne der Fragestellung vor. Zu 5.: Nach Einschätzung der Landesregierung engagierten sich insbesondere im Jahr 2015 thüringenweit viele Privatpersonen, Wohlfahrtsverbände und kirchliche Organisationen ehrenamtlich im Bereich der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung sowie Betreuung von Flüchtlingen, so etwa durch die Organisation von Sprachkursen , Kleiderkammern, Kinderspielnachmittagen sowie Wochenendgestaltungen, Beratungen in Alltagsfragen , religiösem und seelsorgerischem Beistand und Willkommensfesten. Eine abschließende Auflistung aller Maßnahmen in diesem Zusammenhang liegt der Landesregierung nicht vor. Lauinger Minister Beteiligung religiöser Gemeinschaften bei der Versorgung von Asylbewerbern und Asylberechtigten Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: