28.10.2016 Drucksache 6/2913Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. November 2016 Standortanalyse für passgenaue Wirtschaftsförderung Die Kleine Anfrage 1331 vom 11. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Thüringens Städte und Kommunen stehen heute vor neuen Herausforderungen. Ein immer intensiver werdender Standortfaktor erfordert strategische Überlegungen, um lokale Entwicklungsstrategien zu entwickeln. Für eine fruchtbare wirtschaftliche Entwicklung ortsansässiger Unternehmen und sich potentiell neuansiedelnder Unternehmen ist nicht nur eine Standortanalyse erforderlich, sondern auch die Ausweisung von Wachstumspotentialen der Regionen. Sehr interessant ist in diesem Zusammenhang eine Statistik/Datensammlung über die Auslastung der Gewerbegebiete in den Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich in den letzten zehn Jahren die Gewerbegebietsflächen in den Landkreisen und kreisfreien Städten entwickelt (dabei ist zu unterscheiden in verkauft beziehungsweise verpachtet, optioniert und frei [Angaben in Hektar Nettofläche])? 2. Wie viel Hektar besitzt die jeweils größte zusammenhängende freie Fläche? 3. In welchem Umfang werden in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten neue Gewerbegebiete geplant beziehungsweise sollen vorhandene Gewerbegebiete erweitert werden? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 27. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Eine statistische Erfassung aller in Thüringen vorhandenen Gewerbe- und Industriegebiete erfolgt nicht. Insbesondere zu Gewerbe- und Industriegebieten, die ohne eine Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) entwickelt wurden, liegen dem Freistaat Thüringen keine belastbaren beziehungsweise überprüfbaren Daten zu Standort, Auslastungsgrad, Fläche et cetera vor. Über diese Daten können allenfalls die kommunalen Gebietskörperschaften Auskunft geben. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Walsmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2913 Die Angaben in der durch die LEG seit 1992 geführten Industrie- und Gewerbeflächendatenbank "LEG- Standort-Infomations-Dienst" sind freiwillig und beruhen auf Meldungen der Kommunen. Eine Plausibilisierung durch Land und LEG erfolgt nicht. Zudem ist eine Übersicht nach Flächen und Jahresscheiben beziehungsweise nach Landkreisen und kreisfreien Städten unter Angabe von Verpachtungen/Optionierungen nicht möglich, da die Industrie- und Gewerbeflächendatenbank der LEG auf einer dynamischen Datenerfassung beruht. Die Beantwortung der Frage 1 bezieht sich daher im Wesentlichen auf die im Rahmen der GRW geförderten Industrie- und Gewerbegebiete und entsprechend vorhandenes Datenmaterial. Hierzu möchte ich aber auf Folgendes hinweisen: Eine zehnjährig rückwirkende vergleichende Betrachtung der Entwicklung der Gewerbegebiete ist mit Unsicherheiten behaftet. Abweichungen zu den im Rahmen der Beantwortung ausgewiesenen statistischen Daten sind sowohl zur Meldung zum Stichtag 31. Dezember 2005 als auch zur Meldung zum Stichtag 31. Dezember 2015 denkbar. Die Belegungsmeldungen der Kommunen werden erst seit 2011 in einer eigens dafür vorgesehenen Datenbank erfasst und wurden vorher händisch ausgewertet. Die Angaben zum Jahr 2005 geben die im Bewilligungsverfahren gemeldeten Soll-Nettoflächen wieder. Im Jahr 2015 beruhen die Daten teilweise auf den von den Kommunen, zum Beispiel im Rahmen der Abschlusskontrolle, gemeldeten IST-Nettoflächen. Die Belegung der geförderten Gewerbegebiete muss von den Maßnahmeträgern nur innerhalb der Zweckbindungsfrist , diese beträgt in der Regel 15 Jahre, stichtagsbezogen gemeldet werden. Nach Ablauf der Zweckbindungsfrist erfolgt in der Statistik eine Fortschreibung der zuletzt gemeldeten Zahlen. Nicht mehr erfasst werden Neubelegungen oder Flächenreduzierungen, über die die Maßnahmeträger nach Ablauf der Zweckbindungsfrist frei entscheiden können. Zudem wird statistisch lediglich erfasst, welche Flächen frei oder belegt sind. Die Angaben zur Belegung schließen optionierte Flächen mit ein, da über diese der Maßnahmeträger nicht mehr frei entscheiden kann. Zu 1.: Es wird unter Verweis auf die vorangestellten Ausführungen auf die Anlage 1* verwiesen. Zu 2.: Eine statistische Erfassung der größten zusammenhängenden freien Flächen in den Landkreisen und kreisfreien Städten ist nicht vorgesehen. Belastbare Daten, insbesondere auch zu den zusammenhängenden Flächen, können allenfalls bei den jeweiligen Gebietskörperschaften in Erfahrung gebracht werden, da diese in der Regel Träger der Gewerbegebiete sind und die Parzellierung der Gebiete vornehmen beziehungsweise bedarfsabhängig anpassen. Anlage 2* enthält eine Übersicht zu den größten zusammenhängenden und vermarktbaren Flächen nach Kreisen, die auf den Meldungen der Gebietskörperschaften in der Gewerbeflächendatenbank der LEG beruht . Einzelne der Flächen befinden sich in privater Hand. Zu 3.: Die Planungshoheit für Gewerbegebiete liegt bei den Kommunen. Die Landesregierung kann daher nur zu Vorhaben in den Landkreisen und kreisfreien Städten Auskunft geben, zu denen entsprechende Informationen vorliegen (bspw. durch Einreichung einer GRW-Fördervoranfrage oder eines GRW-Förderantrages). Die entsprechenden Angaben können Anlage 3* entnommen werden. In den Angaben enthalten sind auch die Flächen zu den Industrie- und Gewerbegebieten, für die im Jahr 2016 bereits eine GRW-Förderung gewährt wurde. Die Flächenangaben wurden - soweit bekannt oder anhand von Erfahrungswerten - auf Nettoflächen präzisiert. Tiefensee Minister 3 Drucksache 6/2913Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 1 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2913 Anlage 2 5 Drucksache 6/2913Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 3 Landkreis/Stadt Gewerbegebetsfläche netto geplant Altenburg 25 Greiz Saale-Holzland-Kreis 46 Saale-Orla-Kreis Saalfeld-Rudolstadt Gera Jena 5 Eichsfeld 30 Kyffhäuserkreis 80 Nordhausen Unstrut-Hainich-Kreis 13 Gotha 120 Um-Kreis 100 Sämmerda 120 Weimarer Land 5 Erfurt 30 Weimar Hildburghausen 32 Schmalkalden-Meiningen 8 Sonneberg Wartburgkreis 25 Eisenach Suhl Standortanalyse für passgenaue Wirtschaftsförderung Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3