02.11.2016 Drucksache 6/2925Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. November 2016 Bestandsgarantie für die Stadt Kölleda (Landkreis Sömmerda ) In den Jahren 2010 bis 2013 kam es in Thüringen zu insgesamt 55 freiwilligen Zusammenschlüssen von kreisangehörigen Gemeinden. Mit dem Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012 (GVBI. S. 446) wurde die Stadt Kölleda erweitert. Damit wurde dem Willen nach einer Stärkung der kommunalen Verwaltungsstruktur auf freiwilliger Grundlage Rechnung getragen. Aufgrund des herbeigeführten Zusammen schlusses der vorherigen Bestandsgemeinden , im Rahmen ihrer kommunalen Selbst verwaltung, durften diese auf eine langfristige tragfähige Kommunalstruktur vertrauen. Ich frage die Landesregierung: 1. Kann die Stadt Kölleda bei einer geplanten Gebietsreform auf Bestandsschutz hoffen und auch nach einer geplanten Gebietsreform ihre Eigen ständigkeit behalten und wie begründet die Landesregierung dies? 2. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung - bezogen auf die Stadt Kölleda - im Falle einer zwangsweisen erneuten Neugliederung den verfassungsrechtlichen Maß stäben für Mehrfachneugliederungen zu genügen? Carius M ü n d l i c h e A n f r a g e des Abgeordneten Carius (CDU) Bestandsgarantie für die Stadt Kölleda (Landkreis Sömmerda) Ich frage die Landesregierung: