01.11.2016 Drucksache 6/2938Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. November 2016 Situation von Jugendlichen im Alter von 18 bis unter 25 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung und ohne Fach- oder Hochschulreife Die Kleine Anfrage 1478 vom 15. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Bundesagentur für Arbeit erfasst die Arbeitslosen im Alter von 18 bis unter 25 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung und ohne Fach- oder Hochschulreife. Der Anteil der Arbeitslosen im Alter von 18 bis unter 25 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung und ohne Fach- oder Hochschulreife an den Arbeitslosen in Thüringen ist von 2009 bis 2014 stetig gestiegen und hat sich mit 47,2 Prozent nahezu verdoppelt . Dies geht aus der Antwort auf die Große Anfrage "Kinder und Jugendliche in Thüringen" in Drucksache 6/2051 hervor. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die Situation von Jugendlichen im Alter von 18 bis unter 25 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung und ohne Fach- oder Hochschulreife ein? 2. Welche Gründe sieht die Landesregierung für den starken Anstieg in dieser Altersgruppe? 3. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um den Anteil junger Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder ohne Fach- oder Hochschulreife zu reduzieren? 4. Welche Perspektiven sollen jungen Menschen ohne Abschluss geboten werden, um deren berufliche Zukunft zu verbessern? 5. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Landesregierung in anderen Bundesländern unternommen , um die Situation von Jugendlichen im Alter von 18 bis unter 25 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung und ohne Fach- oder Hochschulreife zu verbessern? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Situation bzw. Beschäftigungsperspektive und Beschäftigungssicherheit von Jugendlichen im Alter von 18 bis unter 25 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung und ohne Fach- oder Hochschulreife in Thüringen ist aus Sicht der Landesregierung deutlich ungünstiger als bei jungen Menschen mit einer qualifizierten K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2938 Ausbildung, auch wenn im September die Arbeitslosigkeit bei den Jugendlichen unter 25 Jahren im Vergleich zum Vorjahresmonat um 4,2 Prozent im Trend des Rückgangs der Arbeitslosigkeit insgesamt gesunken ist. Der wirtschaftliche, technologische und qualifikationsspezifische Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt im Sinne von "Industrie 4.0" wird weiter zu einer verstärkten Nachfrage nach gut qualifizierten Fachkräften für spezialisierte Aufgabenbereiche und in spezifischen Berufsfeldern führen. Die Thüringer Unternehmen verlangen wegen zunehmend komplexer werdenden Arbeits- und Produktionsprozessen bereits jetzt nach gutund zum Teil hochqualifizierten Arbeits- und Fachkräften. Dieser Umstand führt zwangsläufig zu einer potentiellen Verschlechterung der Chancen für gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt und birgt für Personen mit fehlendem Berufsabschluss bzw. fehlender Fach- oder Hochschulreife beträchtliche Arbeitsmarktrisiken. Dies belegen auch die Arbeitsmarktdaten der Bundesagentur für Arbeit (BA) für Thüringen im Zeitraum von 2009 bis 2014. So ist der Anteil der Arbeitslosen im Alter von 18 bis unter 25 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung und ohne Fach- oder Hochschulreife an allen Arbeitslosen im Alter von 18 bis unter 25 Jahren von 25,9 Prozent auf 47,2 Prozent gestiegen. Nichtsdestotrotz ist die Anzahl der Arbeitslosen im Alter von 18 bis unter 25 Jahren im genannten Zeitraum absolut deutlich gesunken beziehungsweise hat sich diese mehr als halbiert (von 14.090 in 2009 auf 5.998 in 2014). Prinzipiell stehen den Jugendlichen in der genannten Altersgruppe nach Abschluss ihrer Schulausbildung in Thüringen vielfältige Bildungswege offen. Insbesondere das breite Angebot an Ausbildungsstellen bietet jungen Menschen große Auswahlmöglichkeiten und zahlreiche berufliche Perspektiven. Das Angebot an Ausbildungsstellen in Thüringen - hier vor allem im Handwerk -übersteigt bereits seit Längerem die Nachfrage. Den insgesamt 10.384 Ausbildungsstellenbewerberinnen und -bewerbern standen Ende August 2016 12.874 gemeldete Berufsausbildungsstellen zur Verfügung, von denen zum Stichtag noch 3.798 unbesetzt waren. Damit stieg die Zahl der angebotenen Ausbildungsstellen um 3,4 Prozent zum Vorjahr während die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen um 1,6 Prozent sank. Folglich kamen auf eine Ausbildungsstellenbewerberin beziehungsweise einen Ausbildungsstellenbewerber 1,24 Berufsausbildungsstellen (Vorjahr 1,20). Damit liegt Thüringen deutlich über dem durchschnittlichen Verhältnis in Ost- (0,98) und Westdeutschland (1,00). Darüber hinaus bietet der Hochschulstandort Thüringen diverse Studienmöglichkeiten entsprechend der individuellen Neigungen und Interessen. Zu 2.: Der von der Landesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage "Kinder und Jugendliche in Thüringen " genannte Anstieg zeichnet sich zwar relativ nicht jedoch absolut ab. So verfügten von den 14.090 Arbeitslosen im Alter von 18 bis unter 25 Jahren im Jahr 2009 3.650 (25,9 Prozent) über keine abgeschlossene Berufsausbildung, während dies im Jahr 2014 von 5.998 jungen Arbeitslosen nur noch 2.831 (47,2 Prozent) waren. Dies bedeutet trotz des relativen Anstiegs einen absoluten Rückgang um 819 Personen. Die insgesamt zurückgegangene Arbeitslosigkeit im Zeitraum zwischen 2009 und 2014 - besonders bei Arbeitslosen mit guten und auf dem Arbeitsmarkt nachgefragten Qualifikationen - hat also im angegebenen Zeitraum zu einer Erhöhung des Anteils der jungen Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung an allen Arbeitslosen im Alter von 18 bis unter 25 Jahren geführt. Die Verweildauer in der Arbeitslosigkeit ist hier deutlich höher. Zu 3.: Der Abschluss einer (Berufs-)Ausbildung - wo nötig und geboten mit Hilfe von Unterstützungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit oder Förderung des Landes - ist Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe. Die beruflichen Perspektiven, insbesondere von am Arbeitsmarkt benachteiligten Personengruppen, müssen daher durch Weiterbildung beziehungsweise Nachqualifizierungen nachhaltig verbessert werden. Nur so kann Langzeitarbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung wirksam verhindert beziehungsweise bekämpft werden. Um Ausbildungs- und Studienabbrüche wirksam zu verhindern, ist es darüber hinaus erforderlich, bereits den Übergang zwischen Schule, Ausbildung und Beruf erfolgreich zu gestalten. Dazu bedarf es aufeinan- 3 Drucksache 6/2938Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode der abgestimmter und miteinander verzahnter Förder- beziehungsweise Unterstützungsangebote der unterschiedlichen Akteure in der Berufsorientierung, der Berufsvorbereitung und der Berufsbildung, um möglichst allen Schulabgängern den Einstieg in eine Ausbildung zu erleichtern und sie auf dem Weg in den Beruf bestmöglich zu begleiten. Dazu hat der Freistaat Thüringen mit dem Bund und der Bundesagentur für Arbeit am 19. August 2016 eine Vereinbarung zur Berufsorientierung und zum Übergang Schule-Beruf im Rahmen der Initiative Bildungsketten des BMAS und des BMBF geschlossen. Für die praxisnahe Berufsorientierung von Thüringer Schülern und Schülerinnen stehen ab dem kommenden Schuljahr zusätzliche 1,9 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben müssen aber auch leistungsschwächeren Jugendlichen mit Unterstützungs- und Förderbedarf flankierende und anschlussfähige Hilfen an die Hand gegeben werden, um eine Perspektive für eine Berufsausbildung in einem Unternehmen zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang sind die Jugendberufsagenturen in Thüringen jungen Menschen dabei behilflich , Wege für eine berufliche Perspektive und Zukunft zu entwickeln und bei deren Realisierung zu unterstützen . Dabei nehmen sie besonders benachteiligte junge Menschen in den Blick, die Schwierigkeiten am Übergang Schule-Beruf haben und/oder soziale und persönliche Problemlagen aufweisen. Hier wird eine effektivere und effizientere Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger im Hinblick auf eine zielgerichtete Förderung von Jugendlichen, die am Übergang Schule-Beruf Unterstützung und Begleitung benötigen, realisiert. Eine zentrale Rolle übernehmen dabei gemeinsame Beratungseinrichtungen aller für den Übergang maßgeblichen Sozialleistungsträger. Im Fokus stehen insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene, die am Übergang Schule-Beruf eine intensive Beratung und Unterstützung benötigen. In Thüringen existieren in 12 von 23 Landkreisen Kooperationsvereinbarungen zwischen den Leistungsträgern des SGB II, III und VIII. Weiterhin setzt in Thüringen der Jugendberufshilfe Thüringen e.V. den § 19 ThürKJHAG für den überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe um. Hauptziel der Arbeit des Vereins ist die berufliche Integration von benachteiligten Jugendlichen in Thüringen durch Beratungsangebote zu verbessern und im Sinne der Jugendlichen zu gestalten. Dabei unterstützt der Verein bedarfsorientiert freie und öffentliche Träger im Übergangssystem Schule - Beruf. Durch die Entwicklung und Umsetzung innovativer Projekte zur sozialen und beruflichen Integration hat der Verein maßgeblich die Integrationsbegleitung (Case Management) und das Übergangsmanagement in Thüringen gestaltet. Zu nennen sind hier aktuell: - "PraWO-plus": Berufsorientierung der Initiative Inklusion in Thüringen; - Integrationsbegleitung im Landesarbeitsmarktprogramm Thüringen über die Integrationsrichtlinie; - Integrationsbegleitung in den Fördergegenständen der Aktivierungsrichtlinie, in den Fördergegenständen 2.1 und 2.2; - "frieda fragen": Beratungsangebot zur Unterstützung der sozialen und beruflichen Integration für alle jungen Menschen in Thüringen über Facebook. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit auf dem Gebiet der beruflichen Integration benachteiligter Jugendlicher kann der Verein bei den aktuellen und kommenden Herausforderungen im Bereich der Integration junger Flüchtlinge in den Thüringer Ausbildungs- und Arbeitsmarkt fachlich kompetent unterstützen. Neben den genannten Instrumenten helfen insbesondere auch Angebote der betriebsnahen Ausbildungsvorbereitung als Brücke von der Schule in den späteren Beruf. Junge Menschen können auf diese Weise praxisorientiert auf die Berufsausbildung vorbereitet und durch eine individuelle Begleitung und Unterstützung während der betrieblichen Ausbildung zu einem qualifizierten Berufsabschluss geführt werden. Zu 4.: Um den steigenden Fachkräftebedarf vor allem im mittleren Qualifikationssegment zu decken, ist es notwendig , alle in Thüringen vorhandenen Potentiale zu erschließen und auszuschöpfen. Dies schließt auch die Gruppe der 18- bis 25-jährigen ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder ohne Fach- oder Hochschulreife ein. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2938 Unter Federführung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wurde mit allen relevanten Arbeitsmarktakteuren am 22. März 2016 eine neue Thüringer Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung vereinbart, um der veränderten Lage auf dem Arbeitsmarkt - Rückgang der Arbeitslosigkeit, hohe Beschäftigungs- und Erwerbsquote, steigende Nachfrage nach Arbeitskräften, aber vergleichsweise hohe Zahl an Langzeitarbeitslosen und jüngeren Arbeitslosen - gerecht zu werden. Die Allianzpartner verfolgen neben der Erschließung neuer Potentiale vor allem das Ziel, das im Land vorhandene Arbeitskräftepotential besser als bisher zu nutzen. Dazu wurden folgende für die genannte Zielgruppe relevanten und zum Teil bereits in Umsetzung befindlichen Maßnahmen vereinbart: - Bessere Nutzung und verstärkter Ausbau von Vorbereitungs- und Unterstützungsinstrumenten in der Ausbildung: o Einstiegsqualifizierung (EQ), o betriebsnahe Berufsvorbereitung und -begleitung, o Assistierter Ausbildung (AsA), o ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) sowie o Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen (VerA); - Verbesserung der Übergänge in duale und fachschulische Ausbildung (im Gesundheits- und Sozialwesen ) - auch für Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Schulabschluss; - Stärkere Motivation von Studienabbrechern und -zweiflern für eine duale beziehungsweise fachschulische Ausbildung (im Gesundheits- und Sozialwesen) unter Anrechnung der Studienleistung; - Entwicklung attraktiver Angebote für Studienaussteiger, die eine tatsächliche Ausbildungsverkürzung vorsehen; - Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit Auflage weiterer Modellprojekte zur Nachqualifizierung von Personen unter 35 Jahren, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Der Fokus liegt hier insbesondere auf Erwerbstätige ohne abgeschlossene Ausbildung; - Erleichterter Zugang für Quereinsteiger sowie un- und angelernte Hilfskräfte durch verbesserte Rahmenbedingungen für Nachqualifizierung/Weiterbildung von Hilfskräften zu Fachkräften und Etablierung von (verkürzbaren) Nachqualifizierungsmodulen entsprechend des Bedarfs; - Flächendeckende Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen als Beratungskonzept aus einer Hand. Vorhaben im Sinne der genannten Maßnahmen können bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen landesseitig im Rahmen der ESF-Ausbildungsrichtlinie sowie der ESF-Weiterbildungsrichtlinie gefördert werden. Außerdem werden über die ESF-Aktivierungsrichtlinie in zwei Fördergegenständen Projekte für junge Menschen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr angeboten, die die soziale, gesellschaftliche und berufliche Teilhabe unterstützen sollen. Im Fördergegenstand 2.1 "Beratungsstellen für Jüngere" der Aktivierungsrichtlinie werden Jugendliche und junge Menschen bis längstens zur Vollendung des 30. Lebensjahres durch niedrigschwellige, aufsuchende Arbeit bei der Bewältigung persönlicher Problemlagen unterstützt. Dabei werden sie über eine individuelle , sozialpädagogische Begleitung und Förderung bei der Wahrnehmung und Stärkung ihrer Eigenverantwortung begleitet. Ziel ist es, eine persönliche und berufliche Perspektive zu entwickeln und die notwendigen Schritte zur Überwindung der vorhandenen Problemlagen einzuleiten (beispielsweise Therapien, Schuldenregulierung, Wohnraumbeschaffung , Annahme von externer Hilfe). Nach der Stabilisierung dieser Jugendlichen ist eine Vermittlung in weiterführende Angebote und Maßnahmen im Sinne einer Förderkette vorgesehen. Im Fördergegenstand 2.3 "Praxisorientierte Maßnahmen für junge Menschen" der Aktivierungsrichtlinie können Jugendliche und junge Menschen bis längstens zur Vollendung des 30. Lebensjahres wohnortnah und tagesstrukturierend gefördert werden. Die Zielgruppe im Programm sind junge Menschen, deren Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt innerhalb von 12 Monaten als eher unwahrscheinlich gilt. Die Pro- 5 Drucksache 6/2938Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode blemlagen der Jugendlichen sind sehr heterogen gekennzeichnet, unter anderem durch nicht vorhandene Schulabschlüsse, gesundheitliche Probleme, Suchterfahrung und Delinquenz. Durch die Kombination von Gruppen- und Einzelmaßnahmen sowie durch sozialpädagogische Begleitung sollen die Jugendlichen stabilisiert und die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit innerhalb von 12 bis 18 Monaten (wieder-)hergestellt werden. Innerhalb der Maßnahme ist es möglich, einen dem Hauptschulabschluss vergleichbaren Abschluss extern abzulegen. Weiterhin wird in zehn Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten das Bundesprogramm "Jugend Stärken im Quartier" umgesetzt. Die Initiative unterstützt über Projektförderung benachteiligte junge Menschen dabei, Hürden auf dem Weg zur schulischen, beruflichen und sozialen Integration zu überwinden. Im Vordergrund steht dabei die öffentliche und freie Jugendhilfe, die das Programm in den Kommunen steuert. Sie arbeiten dafür eng mit unterschiedlichen Akteuren zusammen, zum Beispiel mit den Schulen, Agenturen für Arbeit, Jobcentern und anderen Hilfs- und Beratungsangeboten. Das Programm kombiniert verschiedene sozialpädagogische Angebote, die entsprechend der Bedarfslagen der Zielgruppen in der Kommune ausgestaltet werden können: - Case Management; - Aufsuchende Jugendsozialarbeit; - Niedrigschwellige Beratung/Clearing; - Mikroprojekte. Zu 5.: Die Landesregierung befindet sich in verschiedenen länderübergreifenden (Fach-)Gremien im Austausch zu arbeitsmarktrelevanten Themen- und Problemstellungen, so dass Informationen und Beispiele diskutiert und ausgetauscht werden. Allerdings sind die Programme und Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern nicht direkt vergleichbar. Der Landesregierung liegt deshalb keine systematische Übersicht über entsprechende Maßnahmen anderer Länder vor. Im Übrigen wird auf den "Berufsbildungsbericht 2016" der Bundesregierung verwiesen, der unter anderem die verschiedenen berufsbildungspolitischen Maßnahmen und Programme - insbesondere der entsprechenden Bundesressorts - zusammenfasst und erläutert. Der Berufsbildungsbericht 2016 ist auf der Website des BMBF verfügbar und kann unter https://www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsbericht_2016.pdf abgerufen werden. Werner Ministerin Situation von Jugendlichen im Alter von 18 bis unter 25 Jahren ohne abgeschlos sene Berufsausbildung und ohne Fach- oder Hochschulreife Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: