01.11.2016 Drucksache 6/2940Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. November 2016 Vorfall in einer Geraer Straßenbahn in der Nacht vom 10. auf den 11. September 2016 Die Kleine Anfrage 1483 vom 19. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Ein Bürger berichtete im Netz am 12. September 2016 folgendes: "Gera: In der Nacht von Samstag auf Sonntag. Mein Sohn sitzt in der Straßenbahn. Ein Haufen Migranten stürmt pöbelnd und randalierend die Bahn ..., die gerade voller Russlanddeutscher ist. ... Es fliegen die Fetzen. ... Der Straßenbahnfahrer macht  das Licht in der Bahn aus und schließt sich verängstigt im Fahrerhaus ein und ruft die Polizei, die dann auch  bald zum Großeinsatz kommt. ..." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich in der Nacht vom 10. auf den 11. September 2016 in Gera ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des oben geschilderten Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall  gegen Personen mit welchem Alter, welchen Geschlechts und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche , auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit  polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war gegebenenfalls deren Aufenthaltsstatus? 5. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme  hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflisten , wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 5.: Nach Mitteilung der zuständigen Polizeiinspektion Gera liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen  vor, da der Vorfall dort nicht bekannt ist. Dr. Poppenhäger Minister K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales _GoBack