02.11.2016 Drucksache 6/2942Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. November 2016 Rekrutierungsbemühungen des Islamischen Staats in Thüringen Die Kleine Anfrage 1354 vom 23. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht von über 340 Fällen aus, in denen der Islamische Staat in Deutschland versucht haben soll, Flüchtlinge anzusprechen.1 Diese Rekrutierungsbemühungen des Islamischen Staats stellen nach meiner Auffassung eine Gefährdung der inneren Sicherheit, auch in Thüringen, dar.2 Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ansprechversuche/Rekrutierungsbemühungen seitens des Islamischen Staats hat es in Thüringen seit dem Jahr 2010 bis heute gegeben? Wie viele dieser Ansprechversuche/Rekrutierungsbemühungen bezogen sich auf Flüchtlinge? 2. Welche Moscheen/Vereinigungen stehen in Thüringen aktuell unter Beobachtung des Verfassungsschutzes , weil in ihnen Rekrutierungsbemühungen des Islamischen Staats beziehungsweise die Verbreitung salafistischen Gedankenguts festgestellt wurden? 3. Wie viele Personen, die sich ständig in Thüringen aufhalten, sind Anhänger/Sympathisanten des Islamischen Staats (bitte seit dem Jahr 2010 bis heute nach Jahresscheiben und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln )? 4. Gegen wie viele Personen aus Frage 3 wurden Ermittlungsverfahren bezüglich § 129a Strafgesetzbuch (StGB) eingeleitet (bitte nach den Gründen gemäß § 129a StGB aufschlüsseln sowie den Verfahrensabschluss nennen)? 5. Gegen wie viele andere Personen (außer Personen aus Frage 4), die dem islamistischen Spektrum zugeordnet wurden, wurden Ermittlungsverfahren gemäß § 129a StGB eingeleitet (bitte gemäß der vorherigen Frage für den Zeitraum seit dem Jahr 2010 bis heute aufschlüsseln sowie die jeweilige islamistische Gruppe/Vereinigung nennen)? 6. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um der Verbreitung salafistischen Gedankenguts/ Rekrutierungsbemühungen des Islamischen Staats in Thüringen zu begegnen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. November 2016 wie folgt beantwortet: K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2942 Zu 1.: Die Sicherheitsbehörden verzeichnen ein erhöhtes Hinweisaufkommen hinsichtlich mutmaßlicher Islamisten oder Anhänger jihadistischer Organisationen sowie möglicher Rekruteure für islamistische Organisationen . Der überwiegende Teil dieser Hinweise ist unspezifisch beziehungsweise wenig fundiert und lässt sich derzeit weder eindeutig verifizieren noch falsifizieren. Das Amt für Verfassungsschutz prüft und bearbeitet die Hinweise in enger Abstimmung mit dem Landeskriminalamt Thüringen. Eine zahlenmäßige statistische Aufschlüsselung erfolgt nicht. Im Übrigen liegen gegenwärtig keine konkreten Erkenntnisse hinsichtlich der Anwerbung beziehungsweise Rekrutierung der islamistischen Terrororganisationen "Islamischer Staat" (IS) in Thüringen vor. Zu 2.: Das "Internationale Islamische Kulturzentrum - Erfurter Moschee e. V." (llKz Erfurt) ist in der Vergangenheit wiederholt als Ort salafistischer Propaganda in Erscheinung getreten. Es bot in so genannten lslamseminaren bundesweit ein Forum für Prediger und andere einschlägig bekannte Personen aus der salafistischen Szene, darunter auch teilnehmende gewaltbereite Salafisten. Ferner wurden bis zum Jahr 2015 vom IlKz Erfurt regelmäßig "lslamische Informationsstände" in Thüringen veranstaltet. Diese standen vor allem durch die Beteiligung an der umstrittenen "LlES!"-Kampagne sowie durch die Verteilung indizierter Broschüren im Fokus der Sicherheitsbehörden. Seither wurden jedoch weder "Islamische Informationsstände" noch überregionale "Islamseminare" veranstaltet. Zu 3.: Eine konkret zu benennende Zahl im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 (Satz 1 bis 3) verwiesen. Zu 4.: Die Führung von Strafverfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) obliegt nach § 120 Abs. 1 Nr. 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in Verbindung mit § 142a Abs. 1 GVG allein dem Generalbundesanwalt. In Sachen von minderer Bedeutung nach § 142a Abs. 2 Nr. 2 GVG können Verfahren vom Generalbundesanwalt an eine Thüringer Staatsanwaltschaft abgegeben werden. Im abgefragten Zeitraum (seit dem Jahr 2010) hat es in Thüringen einen derartigen Fall gegeben. Die wegen des Verdachts einer Straftat nach § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 StGB geführten Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 5.: Von Thüringer Strafverfolgungsbehörden wurden keine Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung eingeleitet. Zu 6.: Es wird auf die bisherige Berichterstattung der Landesregierung hierzu verwiesen, insbesondere auf die Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage 1084 "Islam in Thüringen - Teil I" (Drucksache 6/2377) und zu Frage 9 der Kleinen Anfrage 800 "Islamismus in Thüringen - Gefährdung und Gegenmaßnahmen" (Drucksache 6/2125). Dr. Poppenhäger Minister Endnote: 1 "Flüchtlinge" wird hier als Oberbegriff verwendet, um die Migranten zu kennzeichnen, die infolge der Asylkrise nach Deutschland beziehungsweise Thüringen kamen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. 2 Vergleiche http://www.welt.de/politik/deutschland/article157655127/Islamisten-versuchten-340-Mal-Fluechtlinge-zuwerben .html. Hinweis der Landtagsverwaltung: Der Fragesteller hatte gemäß § 90 Abs. 4 Satz 4 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (GO) beantragt, wegen der nicht fristgerechten Beantwortung der Kleinen Anfrage diese zur mündlichen Beantwortung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung innerhalb der Fragestunde zu setzen (vergleiche Drucksache 6/2875). Mit dem Eingang der Antwort gemäß der § 90 Abs. 4 Satz 5 GO zu entnehmenden Frist hat sich der Antrag auf mündliche Beantwortung der Kleinen Anfrage erledigt. Rekrutierungsbemühungen des Islamischen Staats in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Endnote: