02.11.2016 Drucksache 6/2943Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. November 2016 Thügida-Demonstration sowie Gegendemonstration in Jena am 17. August 2016 - Teil I Die Kleine Anfrage 1390 vom 24. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 17. August 2016 fand in Jena eine von Thügida angemeldete Demonstration sowie eine Gegendemonstration statt. Bereits im Vorfeld kam es zu einer Hausbesetzung durch mutmaßlich linksextremistische Gegendemonstranten . Im Verlauf der Demonstration haben Gegendemonstranten versucht, eine Polizeiabsperrung zu durchbrechen (vergleiche Südthüringer Zeitung, Bad Salzungen, 18. August 2016, Seite 3). Ich frage die Landesregierung:1 1. Welche Organisationen und Personen des öffentlichen Lebens haben zur Teilnahme an der durch Thügida angemeldeten Demonstration aufgerufen? Welche dieser Organisationen sind nach Auffassung der Landesregierung rechtsextremistisch, rechtsradikal und/oder so beeinflusst und wie wird die Antwort begründet? 2. Welche Organisationen und Personen des öffentlichen Lebens haben zur Teilnahme an der Gegendemonstration aufgerufen? Welche Organisationen sind nach Auffassung der Landesregierung linksextremistisch , linksradikal und/oder so beeinflusst und wie wird die Antwort begründet? 3. Wie viele Polizeibeamte wurden durch Teilnehmer der Thügida-Demonstration beziehungsweise durch Teilnehmer der Gegendemonstration verletzt und wie hoch sind die aus diesen Verletzungen resultierenden Dienstausfallzeiten (bitte nach Polizeibeamten, die von Teilnehmern der Thügida-Demonstration beziehungsweise der Gegendemonstration verletzt wurden, aufschlüsseln sowie jeweils angeben, auf welche Art und Weise die Verletzung verursacht wurde [zum Beispiel durch Wurfgeschosse])? 4. In wie vielen Fällen kam es zu Widerstand gegen Polizeibeamte oder Verstößen gegen das Versammlungsgesetz seitens Personen, die an der Thügida-Demonstration beziehungsweise der Gegendemonstration teilnahmen (bitte gemäß Frage 3 aufschlüsseln sowie die einzelnen Verstöße nach dem Versammlungsgesetz auflisten)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2943 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 2. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Für die Versammlung von "Thüringen gegen die Islamisierung des Abendlandes" und "Wir lieben Ostthüringen " wurde breit im Internet mobilisiert. Allerdings rief - soweit hier bekannt - mit der "Europäischen Aktion " (EA) lediglich eine Organisation zur Teilnahme an der Versammlung auf. Die als rechtsextrem eingestufte "EA" vertritt rassistische und antisemitische Positionen. In ihrer Vorstellung ist die Annahme einer jüdischen Weltverschwörung ebenso fest verankert wie die Ablehnung "fremdkontinentaler " Einwanderung. Bei dem Begriff der "Personen des öffentlichen Lebens" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Von den bekannten Personen, die zur Teilnahme an der Versammlung aufriefen, fallen unter diesen Begriff Udo Voigt (NPD) als MdEP und Frank Rennicke (NPD) als Liedermacher und ehemaliger Bundespräsidentenkandidat . Weiterführende Erkenntnisse liegen nicht vor. Zu 2.: Nach Erkenntnissen der Landesregierung haben zur Teilnahme an der/den Gegendemonstrationen folgende Organisationen/Gruppierungen aufgerufen: • "Jenaer Aktionsbündnis gegen Rechts" • Evang.-Luth. Kirchenkreis • Partei "DIE LINKE" • "Aktionsnetzwerk gegen Rechtsextremismus" Jena • "Junge Gemeinde Stadtmitte" Jena sowie • "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend Jena-Weimar (SDAJ)" • "Jenaer undogmatische radikale Initiative (JURI - Linke Gruppe)" • "Antifaschistische Gruppen Südthüringen (AGST)" • "Antifaschistische Aktion Jena" (AAJ) • "Antifaschistisches Jugendbündnis Saalfeld (AJUBS)" Dem linksextremistischen Spektrum können die "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend Jena-Weimar (SDAJ)", die "Jenaer undogmatische radikale Initiative (JURI - Linke Gruppe)" und die "Antifaschistische Gruppen Südthüringen (AGST)" zugerechnet werden. Die "Antifaschistische Aktion Jena" (AAJ) und das "Antifaschistische Jugendbündnis Saalfeld (AJUBS)" weisen Bezüge zur linksextremistischen Szene auf. Ursächlich hierfür sind unterstützende Publikationen sowie thematische Befassungen in unterschiedlicher Ausprägung, vorrangig auf diesen Organisationen/Gruppierungen zuzuordnenden Internetseiten, hinsichtlich Hausbesetzungen, Versammlungen, Gerichtsverfahren/-verhandlungen gegen Personen des linken Spektrums. Zudem wurde auf der Internetseite "wolja"2 zur Unterstützung der Gegenversammlung(en) aufgerufen. Die Inhalte der Inter-netseite wurzeln in der Hausbesetzerszene und weisen Bezüge zur linksextremistischen autonomen Szene auf. Darüber hinaus rief nach Erkenntnissen der Landesregierung eine Abgeordnete des Thüringer Landtags zur Teilnahme an der Gegendemonstration auf. Zu 3.: Es wurden drei Polizeivollzugsbeamte durch Teilnehmer der Gegendemonstration verletzt. Die Verletzungen wurden durch Tritte oder Schläge gegen den Körper verursacht. Dienstausfallzeiten sind nicht entstanden. 3 Drucksache 6/2943Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Durch Teilnehmer der Gegendemonstration kam es zu vier Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte . Im Weiteren wurden sieben Verstöße gegen das Versammlungsgesetz registriert, welche durch Teilnehmer der Gegendemonstration begangen wurden. Im Einzelnen handelt es sich um • einen Verstoß gemäß § 17a Abs. 1 Versammlungsgesetz, • einen Verstoß gemäß § 17a Abs. 2 Ziffer 1 Versammlungsgesetz und • fünf Verstöße gemäß § 17a Abs. 2 Ziffer 2 Versammlungsgesetz. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: 1 Alle nachfolgenden Fragen beziehen sich ausschließlich auf die Thügida-Demonstration beziehungsweise die Gegendemonstration am 18. August 2016 sowie auf die damit zusammenhängenden Ereignisse. 2 https://wolja.noblogs.org Hinweis der Landtagsverwaltung: Die Fragestellerin hatte gemäß § 90 Abs. 4 Satz 4 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (GO) beantragt, wegen der nicht fristgerechten Beantwortung der Kleinen Anfrage diese zur mündlichen Beantwortung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung innerhalb der Fragestunde zu setzen (vergleiche Drucksache 6/2897). Mit dem Eingang der Antwort gemäß der § 90 Abs. 4 Satz 5 GO zu entnehmenden Frist hat sich der Antrag auf mündliche Beantwortung der Kleinen Anfrage erledigt. Thügida-Demonstration sowie Gegendemonstration in Jena am 17. August 2016 - Teil I Ich frage die Landesregierung:1 Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Endnote: