02.11.2016 Drucksache 6/2944Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. November 2016 Thügida-Demonstration sowie Gegendemonstration in Jena am 17. August 2016 - Teil II Die Kleine Anfrage 1391 vom 24. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 17. August 2016 fand in Jena eine von Thügida angemeldete Demonstration sowie eine Gegendemonstration statt. Bereits im Vorfeld kam es zu einer Hausbesetzung durch mutmaßlich linksextremistische Gegendemonstranten . Im Verlauf der Demonstration haben Gegendemonstranten versucht, eine Polizeiabsperrung zu durchbrechen (vergleiche Südthüringer Zeitung, Bad Salzungen, 18. August 2016, Seite 3). Ich frage die Landesregierung:* 1. Wie viele Teilnehmer der Thügida-Demonstration wurden durch Teilnehmer der Gegendemonstration verletzt ? Auf welche Art und Weise wurde die Verletzung verursacht (zum Beispiel durch Wurfgeschosse)? 2. Wie viele Teilnehmer der Gegendemonstration wurden durch die Teilnehmer der Thügida-Demonstration verletzt? Auf welche Art und Weise wurde die Verletzung verursacht (zum Bespiel durch Wurfgeschosse)? 3. In wie vielen Fällen entstand nach Kenntnis der Landesregierung im Zusammenhang mit der Thügida- Demonstration ein Sachschaden an privatem oder öffentlichem Eigentum (bitte jeweils die Schadenshöhe angeben)? 4. In wie vielen Fällen entstand nach Kenntnis der Landesregierung im Zusammenhang mit der Gegendemonstration ein Sachschaden an privatem oder öffentlichem Eigentum (bitte jeweils die Schadenshöhe angeben)? 5. In wie vielen Fällen entstand im Zusammenhang mit der Thügida-Demonstration ein Sachschaden an Polizeiausrüstung oder Polizeifahrzeugen beziehungsweise Rettungsdienstausrüstung und Rettungsdienstfahrzeugen (bitte jeweils die Schadenshöhe angeben)? 6. In wie vielen Fällen entstand im Zusammenhang mit der Gegendemonstration ein Sachschaden an Polizeiausrüstung oder Polizeifahrzeugen beziehungsweise Rettungsdienstausrüstung und Rettungsdienstfahrzeugen (bitte jeweils die Schadenshöhe angeben)? 7. Wie viele Straftaten, die der politisch motivierten Kriminalität - links/rechts/sonstige zugeordnet werden, wurden im Zusammenhang mit der Thügida-Demonstration sowie der Gegendemonstration verübt (bit- K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2944 te jeweils nach den Straftatbeständen sowie nach der jeweiligen Demonstration mitsamt der Zuordnung zur Thügida-Demonstration beziehungsweise der Gegendemonstration aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 2. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es liegen keine Erkenntnisse über verletzte Teilnehmer der Thügida-Demonstration vor. Zu 2.: Im Zusammenhang mit einer tätlichen Auseinandersetzung wurde ein Teilnehmer der Gegendemonstration durch einen Teilnehmer der Thügida-Demonstration verletzt. Zu 3.: Es liegen keine Erkenntnisse über Sachschäden im Sinne der Fragestellung vor. Zu 4.: Es kam in acht Fällen zu Sachbeschädigungen. Über die Schadenshöhe liegen keine Erkenntnisse vor Zu 5.: Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Zu 6.: Auf die Antwort zur Frage 5 wird verwiesen. Zu 7.: Nach vorläufiger Einschätzung kam es zu einer Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen , die der Thügida-Demonstration, und acht Sachbeschädigungen, welche der Gegendemonstration zugeordnet werden. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: * Alle nachfolgenden Fragen beziehen sich ausschließlich auf die Thügida-Demonstration beziehungsweise die Gegendemonstration am 18. August 2016 sowie auf die damit zusammenhängenden Ereignisse. Hinweis der Landtagsverwaltung: Die Fragestellerin hatte gemäß § 90 Abs. 4 Satz 4 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (GO) beantragt, wegen der nicht fristgerechten Beantwortung der Kleinen Anfrage diese zur mündlichen Beantwortung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung innerhalb der Fragestunde zu setzen (vergleiche Drucksache 6/2898). Mit dem Eingang der Antwort gemäß der § 90 Abs. 4 Satz 5 GO zu entnehmenden Frist hat sich der Antrag auf mündliche Beantwortung der Kleinen Anfrage erledigt. Thügida-Demonstration sowie Gegendemonstration in Jena am 17. August 2016 - Teil II Ich frage die Landesregierung:* Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Endnote: