02.11.2016 Drucksache 6/2945Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. November 2016 Flüchtlinge im Landesdienst1 Die Kleine Anfrage 1421 vom 2. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Bundesbehörden wie die Bundesagentur für Arbeit (64 als Auszubildende eingestellte Flüchtlinge)2 oder die Bundeswehr (50 als Auszubildende im Rahmen eines Sonderprogramms eingestellte syrische Flüchtlinge)3 stellen Flüchtlinge ein. Die Anfrage soll ermitteln, wie der diesbezügliche Sachstand auf Landesebene ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Flüchtlinge sind derzeit im Landesdienst (bei Landesbehörden des Freistaats Thüringen) eingestellt (bitte nach der jeweiligen Landesbehörde sowie der Anzahl der eingestellten Flüchtlinge [mit Angabe ihres Status - zum Beispiel Auszubildender - und ihrer Berufsbezeichnung], den Staatsangehörigkeiten und dem Aufenthaltsstatus aufschlüsseln)? 2. Wie viele Flüchtlinge befinden sich derzeit in einem Ausbildungsverhältnis bei Landesbehörden (bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln und jeweils die Anzahl der Auszubildenden bei Ausbildungsbeginn sowie die derzeitige Anzahl [mit Angabe der Gründe für den Ausbildungsabbruch] angeben; bitte auch die Anzahl der insgesamt eingestellten Auszubildenden bei der jeweiligen Landesbehörde angeben)? 3. Wie viele Flüchtlinge sollten in Landesbehörden eingestellt werden (bitte die Anzahl der ausgeschriebenen /durch Flüchtlinge zu besetzenden Stellen bei der jeweiligen Landesbehörde mit Nennung des Ausbildungsgangs anführen)? 4. Welche Landesmittel werden für die Ausbildung von Flüchtlingen bei Landesbehörden aufgewendet (bitte für die Jahre 2015, 2016 und 2017 nach der jeweiligen Landesbehörde und dem jeweiligen Haushaltstitel sowie gegebenenfalls dem Titel des Projekts/Programms aufschlüsseln und die Kofinanzierung durch Dritte [Bund/Europäische Union/Unternehmen/Wohlfahrtsverbände und andere] mit der jeweiligen Finanzierungshöhe angeben)? 5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Einstellung von Flüchtlingen vor: a) bei Unternehmen im Freistaat Thüringen; b) in der Sozialwirtschaft im Freistaat Thüringen (unter anderem bei den Wohlfahrtsverbänden, sonstigen freien Trägern); c) bei Bundesbehörden, die sich auf dem Territorium des Freistaats Thüringen befinden (bitte gemäß der Fragestellung sowie wie bei Frage 1 aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2945 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 28. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage wird davon ausgegangen, dass sich die Fragen ausschließlich auf die Menschen beziehen, die als Flüchtlinge während der sogenannten Flüchtlingskrise nach Thüringen gekommen sind. Anzumerken ist, dass einige Dienststellen der Landesverwaltung einen gegebenenfalls bestehenden Flüchtlingsstatus bei der Personaleinstellung nicht erfassen. Zu 1.: Im Landesdienst des Freistaats Thüringen ist derzeit - unter Berücksichtigung der oben gemachten Anmerkung - kein Flüchtling tätig. In der Zeit vom 22. August bis 30. September 2016 hat ein syrischer Asylberechtigter ein Praktikum im Landwirtschaftsamt Hildburghausen absolviert. Derzeit wird geprüft, ob die Übernahme in ein befristetes Arbeitsverhältnis erfolgen kann. Zu 2.: Derzeit befinden sich - unter Berücksichtigung der oben gemachten Anmerkung - keine Flüchtlinge in einem Ausbildungsverhältnis bei Landesbehörden des Freistaats Thüringen. Zu 3.: Die Landesbehörden des Freistaats Thüringen haben keine Stellen speziell für Flüchtlinge ausgeschrieben . Bei Ausschreibungen sind die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu beachten. Zu 4.: In den Jahren 2015 und 2016 wurden/werden keine Landesmittel speziell für die Ausbildung von Flüchtlingen aufgewendet. Diesbezügliche Vorhaben sind auch für das Jahr 2017 derzeit nicht vorgesehen. Zu 5.: Der Landesregierung liegen keine diesbezüglichen Informationen vor. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: 1 "Flüchtlinge" wird hier als Oberbegriff verwendet, um die Migranten zu kennzeichnen, die infolge der Asylkrise nach Deutschland beziehungsweise Thüringen kamen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. 2 Vergleiche https://beta.welt.de/regionales/bayern/article157920408/Bundesagentur-stellt-64-Fluechtlinge-als-Azubis -ein.html. 3 Vergleiche https://beta.welt.de/wirtschaft/article157927823/Bundeswehr-bildet-jetzt-syrische-Fluechtlinge-aus.html. Hinweis der Landtagsverwaltung: Der Fragesteller hatte gemäß § 90 Abs. 4 Satz 4 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (GO) beantragt, wegen der nicht fristgerechten Beantwortung der Kleinen Anfrage diese zur mündlichen Beantwortung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung innerhalb der Fragestunde zu setzen (vergleiche Drucksache 6/2876). Mit dem Eingang der Antwort gemäß der § 90 Abs. 4 Satz 5 GO zu entnehmenden Frist hat sich der Antrag auf mündliche Beantwortung der Kleinen Anfrage erledigt. Flüchtlinge im Landesdienst1 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Endnote: