02.11.2016 Drucksache 6/2946Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. November 2016 Begleitung von Schwertransporten durch private Unternehmen Die Kleine Anfrage 1439 vom 8. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Auf Initiative der Fraktion der CDU fasste der Thüringer Landtag in einer 48. Sitzung am 22. April 2016 den Beschluss, die Thüringer Polizei von der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten künftig zu entlasten und diese Aufgabe auf private Unternehmen zu übertragen. Entsprechend dem Beschluss (vergleiche Drucksache 6/2081) wurde die Landesregierung unter anderem aufgefordert, eigene Pilotprojekte auf den Weg zu bringen und sich auf Bundesebene da für einzusetzen, dass einschlägige Verwaltungsvorschriften überarbeitet werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit der Beschlussfassung am 22. April 2016 wann und von wem veranlasst? 2. Ab wann plant die Landesregierung den Start eigener Pilotprojekte? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Chancen, die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode vollständig auf private Unternehmen zu übertragen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 28. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) und das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) arbeiten kontinuierlich im zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss Straßenverkehrsordnung mit. Innerhalb dieses Gremiums wurde im Januar 2015 die Arbeitsgruppe zur Privatisierung der Begleitung des Großraum- und Schwerverkehrs unter der Leitung Bayerns gebildet. So wurden in der letzten Sitzung am 20./21. September 2016 zum Beispiel der Entwurf einer Transportbegleitungs-Verordnung , die Änderungsvorschläge zur StVO und der Bußgeldverordnung erörtert. Die Ergebnisse der Diskussion des Fachgremiums werden nunmehr eingearbeitet und sind erneut zu bewerten. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Fiedler (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2946 Zu 2.: Im Vorfeld der gesetzlichen Regelungen zum Einsatz von Beliehenen können nur Verwaltungshelfer als Entlastung der Polizei eingesetzt werden. Diese haben keine eigene Befugnis zur Verkehrsregelung, sondern setzen nur die Vorgaben der Straßenverkehrsbehörde um. Diese muss somit im Vorfeld des Transports einen umfassenden Verkehrs-Regelplan erstellen. Sobald Abweichungen im tatsächlichen Transportablauf auftreten, muss die Polizei gerufen werden. Die Polizei prüft gegenwärtig, welche Transporte und Strecken insoweit als geeignet angesehen werden könnten. Hierfür haben unter anderem Vertreter des TMIK und TMIL gemeinsam am 10. Mai 2016 einige Großraum- und Schwertransporte auf einer Teilstrecke begleitet, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen. Insoweit kann zurzeit kein Zeitpunkt für den Start eines Pilotprojektes genannt werden. Oberste Ziele bei der Transportdurchführung bleiben dabei die Verkehrssicherheit und der Schutz der Infrastruktur . Zu 3.: Eine vollständige Übertragung der Begleitung des Großraum- und Schwerverkehrs auf private Unternehmen ist von der Schaffung einer Beleihungsmöglichkeit für Transportbegleiter abhängig. Nach Schaffung der Rechtsgrundlagen ist die Ausbildung entsprechend geeigneter Personen erforderlich. Dr. Poppenhäger Minister