02.11.2016 Drucksache 6/2948Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. November 2016 "Schwarzfahren" in Thüringen Die Kleine Anfrage 1459 vom 13. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Beförderungserschleichung, umgangssprachlich als "Schwarzfahren" bezeichnet, liegt vor, wenn jemand ein öffentliches Verkehrsmittel absichtlich unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein täuschend mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Beförderungsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraus setzungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen nutzten in unserem Freistaat nach Kenntnis der Landesregierung im letzten Jahr ein öffentliches Verkehrsmittel ohne zu bezahlen (bitte aufzählen nach Bahn, Bus und Straßenbahn)? 2. Bei wie vielen Personen wurde ein Strafverfahren diesbezüglich anhängig? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Für den Freistaat Thüringen liegen der Landesregierung keine Angaben zur Anzahl der in den Verkehrsun ternehmen ohne gültigen Fahrschein angetroffenen Personen vor. Die Fahrscheinkontrollen werden grund sätzlich von den einzelnen Verkehrsunternehmen durchgeführt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2948 Zu 2.: Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist für das Berichtsjahr 2015 3.684 Tatverdächtige wegen Beför derungserschleichung (Unterfall des Erschleichens von Leistungen nach § 265a StGB) aus. Jahr erfasste Aufklärung ermittelte Tatverdächtige Fälle* erfasst mit Tatörtlichkeit Fälle absolut in % gesamt Omnibus Straßenbahn 2015 4.937 4.886 99,0% 3.684 740 2.064 Jahr Tatverdächtige insgesamt Kinder Jugendliche Heranwachsende Erwachsene männl. weibl. bis 14 J. 14 18 J. 18 21 J. ab 21 J. 2015 3.684 2.502 1.182 18 351 534 2.781 Dr. Poppenhäger Minister