02.11.2016 Drucksache 6/2949Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. November 2016 17 Kurorte erhalten Sonderlastenausgleich über insgesamt zehn Millionen Euro Die Kleine Anfrage 1465 vom 14. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales teilte in einer Medieninformation mit, dass 17 Thü ringer Kurorte insgesamt zehn Millionen Euro erhalten. Die Bescheide über die Sonderzuweisung werden versandt und die Leistungen zum 1. Oktober 2016 ausgezahlt. Die Finanzspanne reiche nach den vorlie genden Zahlen von circa 7.500 Euro für Stützerbach bis zu rund 1,5 Millionen Euro für Bad Liebenstein. Die Verteilung der zusätzlichen Mittel erfolge zu zwei Dritteln nach den Übernachtungszahlen aus dem Jahr 2015 und zu einem Drittel nach der Bettenkapazität aus dem Jahr 2014. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wird der Kurortelastenausgleich als Sonderlastenausgleich im kommunalen Finanzausgleich und nicht wie zum Beispiel der Kulturlastenausgleich im Landeshaushalt dargestellt? 2. Inwieweit werden die zusätzlichen finanziellen Mittel einen Großteil der Mehrbelastungen der Kurorte ausgleichen? 3. Inwieweit werden die Zuweisungen eine positive Entwicklung in den Kurorten befördern und deren in ternationale Wettbewerbsfähigkeit sichern? 4. Welche finanziellen Mittel erhalten die einzelnen Kommunen aus dem Sonderlastenausgleich? 5. Warum erfolgt die Verteilung der Mittel zu zwei Dritteln nach den Übernachtungszahlen aus dem Jahr 2015 und zu einem Drittel nach der Bettenkapazität aus dem Jahr 2014? 6. Welche Übernachtungszahlen aus dem Jahr 2015 und welche Bettenkapazitäten aus dem Jahr 2014 liegen in den jeweiligen Kommunen als Grundlage für die Verteilung der Mittel vor und wie werden die se erfasst und veröffentlicht? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Kulturlastenausgleich in seiner aktuellen Fassung ist als Förderprogramm für Gemeinden und Land kreise, die überdurchschnittliche Aufwendungen für Kultur erbringen, ausgestaltet. Während der Kulturlas K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2949 tenausgleich eine Zweckbindung der Mittel beinhaltet, hat der Gesetzgeber hierauf bei der Einführung des Sonderlastenausgleichs für Belastungen der Kurorte nach § 22b ThürFAG verzichtet. So wurde der Kultur lastenausgleich bei seiner Einführung im Jahr 2013 im Einzelplan des zuständigen Ressorts veranschlagt und der Sonderlastenausgleich für Belastungen der Kurorte ab dem Jahr 2016 im Kommunalen Finanz ausgleich verankert. Zu 2. und 3.: Mit dem Sonderlastenausgleich sollen die mit dem Kurortstatus verbundenen Lasten, auch zum Vorteil des Umlandes, finanziell abgemildert werden. Dadurch können die Thüringer Heilbäder und Kurorte mehr in ihre kurörtliche Infrastruktur investieren. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, sind mit den Sonderzuweisungen Investitionen und beispielsweise die Umsetzung von innovativen Konzepten im Gesundheitsbereich gesichert. Hierdurch können die Thüringer Heilbäder und Kurorte, als wichtiger Bestandteil der Thüringer Reiselandschaft, in Zukunft gestärkt werden und der länderübergreifenden Konkurrenz standhalten. Zu 4.: Auf die als Anlage 1 beigefügte Übersicht wird verwiesen. Zu 5.: Die Verteilung orientiert sich an einer vergleichbaren Regelung in der in 2015 gültigen Fassung im hessi schen KFA. Die Kriterien Anzahl der Übernachtungen und Bettenkapazität können als Indikatoren für die Bedeutung der einzelnen Kurorte auf den Gebieten Tourismus und Gesundheitsförderung sowie deren fi nanzielle Belastung angesehen werden. Bei beiden Parametern wird auf die zum Zeitpunkt der Berechnung jeweils aktuellst verfügbaren Daten zurückgegriffen. Zu 6.: Bezüglich der maßgeblichen Zahl der Betten in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wird auf das durch das TLS veröffentlichte Verzeichnis "Krankenhäuser, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen in Thüringen, Stand 31. Dezember 2014" verwiesen. Bezüglich der nach § 22b Abs. 3 ThürFAG gemeldeten Übernachtungszahlen wird auf Anlage 2 verwiesen. Die Daten der mit einem Sternchen gekennzeichneten Fälle können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht übermittelt werden, da die Angaben individualisierbar wären (Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 ThürVerf). Aus diesem Grund konnte auch nicht auf die Daten des TLS zurückgegriffen werden, sondern musste § 22b ThürFAG in Absatz 3 um die genannte Vorschrift zur Datenerhebung erweitert werden (vergleiche Druck sache 6/1097 S.29). Dr. Poppenhäger Minister 3 Drucksache 6/2949Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Verteilung Zuweisung Sonderlastenausgleich Kurorte § 22 b) ThürFAG Anlage 1 Kurort Zuweisung in Euro Bad Berka 675.215,05 Bad Colberg-Heldburg 332.401,15 Bad Frankenhausen 630.194,62 Bad Klosterlausnitz 875.088,17 Bad Langensalza 410.303,99 Bad Liebenstein 1.475.545,44 Bad Lobenstein 371.913,28 Bad Salzungen 928.519,67 Bad Sulza 784.405,15 Bad Tennstedt 351.541,72 Friedrichroda 938.442,43 Heilbad Heiligenstadt 607.039,53 Masserberg 733.974,28 Neustadt/Harz 84.639,00 Stützerbach 7.517,99 Tabarz 707.009,44 TambachDietharz 86.249,11 Summe 10.000.000,00 Zu 6.: Übernachtungszahlen 2015 Anlage 2 Kurort Übernachtungszahl nach § 22b Abs. 3 ThürFAG Bad Berka 137.929 Bad Colberg-Heldburg 58.499 Bad Frankenhausen * Bad Klosterlausnitz 211.893 Bad Langensalza 105.395 Bad Liebenstein 363.381 Bad Lobenstein 83.616 Bad Salzungen 226.434 Bad Sulza 228.581 Bad Tennstedt * Friedrichroda * Heilbad Heiligenstadt 159.619 Masserberg 227.084 Neustadt/Harz * Stützerbach * Tabarz 182.755 TambachDietharz 34.658 Summe 2.019.844 17 Kurorte erhalten Sonderlastenausgleich über insgesamt zehn Millionen Euro Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. und 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: