02.11.2016 Drucksache 6/2950Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. November 2016 Betreuungsstunden in den Thüringer Schulhorten Die Kleine Anfrage 1485 vom 16. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Thüringen ist das einzige Bundesland, in dem der Grundschulhort als fester Bestandteil der Grundschule im Schulgesetz verankert ist. 84 Prozent der Thüringer Schüler an Grund- und Gemeinschaftsschulen besuchen den Schulhort. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie werden die Betreuungszeiten an den Thüringer Horten aktuell ermittelt? 2. Wie werden die Erzieherstunden an den Thüringer Horten ermittelt? 3. Welche Stunden stehen für den Hortkoordinator zur Verfügung? 4. Welche Stunden stehen für sonstige Angebote (beispielsweise Schulvormittag) zur Verfügung? 5. Wie viele Betreuungsstunden und Erzieherstunden fallen in den Thüringer Grundschulhorten aktuell an (bitte nach Schulhorten, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 6. Wie viele dieser Erzieherstunden sind durch unbefristet und befristet Angestellte aktuell tatsächlich abgesichert (bitte nach Schulhorten, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 7. In welche Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen sind die Horterzieherinnnen und -erzieher aktuell eingruppiert (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 8. Wie hoch ist die durschnittliche Betreuungszeit von Thüringer Schülern im Hort (bitte nach Schulhorten, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 9. Welche finanziellen Mittel werden den Horten aktuell für zusätzliche Bildungsangebote (beispielsweise Honorare für Kooperationen) zur Verfügung gestellt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2950 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 2. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Den staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen werden im Rahmen der dem Staatlichen Schulamt zugewiesenen Stellen die Erzieherwochenstunden für die Hortarbeit von den jeweiligen Schulämtern global zugewiesen. Es gilt der Richtwert von 0,066 Erzieherwochenstunden pro Hortkind je Betreuungsstunde. Als durchschnittlicher Wert für die Berechnung des Erzieherbedarfs in der Planungsphase werden dabei für eine Hortanmeldung eines Schülers von bis zu 10 Stunden: 10 Stunden sowie über 10 Stunden: 21 Stunden gewünschte Betreuungszeit angenommen. Die Hortbetreuung in den Ferien wird mit den zur Verfügung gestellten Stunden abgesichert. Ein endgültiger Abgleich der genauen Betreuungszeiten je Hortkind erfolgt zu Schuljahresbeginn. Zu 3.: Für den Hortkoordinator gilt der Richtwert von 0,06 Erzieherwochenstunden je Hortkind. Zu 4.: Für die gemeinsame Gestaltung des Schulvormittages gilt der Richtwert von 0,1 Erzieherwochenstunden je Schüler der Grundschule bzw. der Schüler der Klassenstufe 1 bis 4 der Gemeinschaftsschule. Die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 erfolgte auf Basis der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 22. April 2016 für die Organisation des Schuljahres 2016/2017 (VVOrgS1617). Zu 5.: Aktuell ist das TMBJS in Zusammenarbeit mit den staatlichen Schulämtern dabei, sich einen Überblick über die durch die Eltern angemeldete konkrete Verweildauer der im Hort zu betreuenden Kinder (Klassenstufe 1 bis 4) an den staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen zu verschaffen. Die sich daraus ergebenden Zahlen stimmen aber mitunter nicht mit den Bedingungen bzw. der tatsächlichen Inanspruchnahme vor Ort überein. Eine Erfassung der tatsächlichen Verweildauer der angemeldeten Hortkinder im Hort erfolgt durch das TMBJS nicht. Die konkrete Anwesenheit der angemeldeten Schüler im Hort wird üblicherweise nur an der Schule erfasst. Die gewünschte aktuelle Zusammenstellung der sich auf der Grundlage der angemeldeten Verweildauer ergebenden Betreuungsstunden und der sich daraus ergebenden Erzieherstunden kann somit nicht vorgelegt werden. Zu 6.: Gesicherte Daten dazu liegen voraussichtlich erst Anfang des Jahres 2017 vor. Zu 7.: Die aus dem Modellversuch übergeleiteten Erzieherinnen und Erzieher werden zurzeit in das Personalverwaltungssystem des TMBJS übergeführt, so dass die Erstellung einer Übersicht der aktuell bestehenden Eingruppierungen noch nicht vorgenommen werden kann. Die Festsetzung der Erfahrungsstufen für die aus dem Modellversuch übergeleiteten Erzieherinnen und Erzieher erfolgt durch das TMBJS. Mit der Überleitung wurde den Beschäftigten die Stufenzuordnung nach TV-L vertraglich zugesichert, die sie bei der Stufenberechnung so stellen soll, als wären die Beschäftigten von Anfang an nach dem TV-L eingruppiert gewesen, um die im Vergleich zum TVöD kürzeren Stufenlaufzeiten zu gewähren. Diese Umsetzung wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. 3 Drucksache 6/2950Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Es wird auf die Antwort zur Frage 5 verwiesen, wodurch auch an dieser Stelle noch keine Angaben zu den durchschnittlichen Betreuungszeiten gemacht werden können, die sich aus den Anmeldungen der Eltern ergeben. Zu 9.: Für alle Grund- und Gemeinschaftsschulen, die am Modellvorhaben teilgenommen haben, wurden für das Schuljahr 2016/2017 finanzielle Mittel in Höhe von 868.000 Euro zur Verfügung gestellt, um für Bildungsangebote im Rahmen der Hortarbeit Honorarverträge und Kooperationsvereinbarungen mit externen Bildungspartnern abschließen zu können. Dr. Klaubert Ministerin _Ref448905415 _Hlt24185812 DocInhalt