03.11.2016 Drucksache 6/2962Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. November 2016 Erhebung des Kurbeitrags in der Gemeinde Frankenhain (Ilm-Kreis) Die Kleine Anfrage 1397 vom 30. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach § 9 Thüringer Kommunalabgabengesetz erhebt die Gemeinde Frankenhain (Ilm-Kreis) einen Kurbeitrag . Die Erhebung setzt eine melderechtliche Registrierung der Abgabenschuldner voraus. Die Gemeinde nutzt hierzu das Modell des "elektronischen Meldescheins". Da Frankenhain Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft "Oberes Geratal" ist, obliegt das Melderecht nicht der Gemeinde, sondern der Verwaltungsgemeinschaft. Dies betrifft auch die Überprüfung der Einhaltung der Meldepflicht für Kurbeitragspflichtige. Zudem wickelt die Verwaltungsgemeinschaft den Zahlungsverkehr zur Vereinnahmung der Kurbeiträge für die Gemeinde ab. Die Verwaltungsgemeinschaft verweigert nach meinen Informationen gegenüber der Gemeinde Auskünfte zur melderechtlichen Erfassung der Kurbeitragszahlungspflichtigen und zum Zahlungsverkehr zur Vereinnahmung der Kurbeiträge. Die Gemeinde wies mich auf erhebliche Defizite zwischen den Übernachtungskapazitäten und den Einnahmen aus dem Kurbeitrag hin. Die Übernachtungszahlungen in Kur- und Erholungsorten werden vom Thüringer Landesamt für Statistik erfasst. Die Gemeinde Frankenhain und die Verwaltungsgemeinschaft "Oberes Geratal" unterliegen der Rechts- und der Fachaufsicht (übertragener Wirkungskreis) des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Übernachtungskapazitäten bestehen nach Kenntnis der Landesregierung in der Gemeinde Frankenhain ? 2. Wie haben sich nach Kenntnis der Landesregierung die Übernachtungszahlen in der Gemeinde Frankenhain im Zeitraum von 2012 bis 2015 entwickelt (bitte Einzelaufstellung nach Jahren)? 3. Welche Einnahmen hat die Gemeinde Frankenhain aus dem Kurbeitrag im Zeitraum von 2012 bis 2015 erzielt (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? 4. Ist der Landesregierung bekannt, wie die Verwaltungsgemeinschaft "Oberes Geratal" begründet, dass die Einnahmen aus der Erhebung des Kurbeitrags der Gemeinde Frankenhain gemessen an den vorhandenen Übernachtungskapazitäten als unterdurchschnittlich zu bewerten sind (bitte gegebenenfalls Begründung aufführen)? 5. Ist der Landesregierung bekannt, ob und gegebenenfalls mit welcher Begründung die Verwaltungsgemeinschaft "Oberes Geratal" der Gemeinde Frankenhain eine Unterrichtung über die melderechtliche K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2962 Erfassung der Kurbeitragspflichtigen und die Erfassung der Einnahmen aus dem Kurbeitrag verweigert? Wie wird diese Begründung gegebenenfalls rechtsaufsichtlich bewertet? 6. Welchen Rechtsanspruch hat die Gemeinde Frankenhain gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft "Oberes Geratal" hinsichtlich der Erteilung von Auskünften zum melderechtlichen Verfahren bei Übernachtungsgästen und der Vereinnahmung der Kurbeiträge? 7. Mit welchen Maßnahmen und mit welchen Ergebnissen überprüft die Verwaltungsgemeinschaft die Einhaltung der melderechtlichen Bestimmungen durch Übernachtungsgäste in der Gemeinde Frankenhain? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 2. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Gemeinde Frankenhain bemüht sich derzeit um die erneute Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort . Die aktuelle Anerkennung der Gemeinde Frankenhain als Erholungsort ist befristet bis zum 19. November 2016. Im Rahmen des oben genannten Antragsverfahrens sind dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft durch die Gemeinde folgende Übernachtungskapazitäten gemeldet worden: • 1 Hotel mit 31 Betten • 1 Gasthof/Pension mit 50 Betten • 4 Ferienhäuser mit insgesamt 16 Betten und • 3 Ferienwohnungen mit insgesamt 10 Betten • 1 Campingplatz mit ca. 150 Stellplätzen Zu 2.: Zur Beantwortung wird auf die in der Anlage beigefügte Übersicht des Thüringer Landesamtes für Statistik verwiesen. Zu 3.: Nach Mitteilung der örtlich zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde betragen die Rechnungsergebnisse für die Einnahmen aus dem Kurbeitrag für das Jahr 2012 10.338,50 Euro und für das Jahr 2013 9.507,90 Euro. Für die Jahre 2014 und 2015 lag der Planansatz im Haushalt bei jeweils 10.000 Euro. Zu 4.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu 5. bis 7.: Nach Mitteilung des Landratsamtes des Ilm-Kreises stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Der Bürgermeister der Gemeinde Frankenhain nimmt an, dass Defizite bei der Umsetzung des § 9 Abs. 3 ThürKAG bestehen. Danach müssen Eigentümer von Ferienhäusern und Campingplatzbetreiber entsprechend der Kurbeitragssatzung der Gemeinde Frankenhain, die Nutzer melden und von ihnen den Kurbeitrag kassieren und abführen. Gemäß § 11 Abs. 3 der Kurbeitragssatzung der Gemeinde Frankenhain hat ein "Wohnungsgeber" die mit den zwingend vorgeschriebenen Angaben vollständig ausgefüllten Meldeformulare binnen 24 Stunden nach Ankunft des Gastes bei der Kurverwaltung abzugeben. Nach § 12 Kurbeitragssatzung hat der "Wohnungsgeber " den satzungsmäßigen Kurbeitrag von den Beitragspflichtigen im Voraus für die Aufenthaltsdauer einzuziehen und unverzüglich an die Kurverwaltung abzuführen. Die Kurverwaltung hat nach Angaben der Rechtsaufsicht die Einzahlungen dann an die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft abzugeben. Ordnungswidrigkeitsverfahren seien bislang nicht durchgeführt worden; belastbare Zahlen würden nicht vorliegen. 3 Drucksache 6/2962Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Nach Mitteilung des Landratsamts, gestaltet sich die Überprüfung möglicher Fehler bei der Erhebung von Kurbeiträgen in Frankenhain schwierig, Hoteliers, Ferienhaus- und Campingplatzbetreiber müssten ihre oben genannten Pflichten erfüllen. Der Bürgermeister der Gemeinde Frankenhain habe die Verwaltungsgemeinschaft "Oberes Geratal" gebeten , Daten der Eigentümer der Ferienhäuser und Campingplätze aus der Grundsteuererhebung zur Verfügung zu stellen. Dies habe die Verwaltungsgemeinschaft unter Hinweis auf das Steuergeheimnis versagt. Das Landratsamt des Ilm-Kreises führt mit dem Bürgermeister der Gemeinde Frankenhain und der Verwaltungsgemeinschaft "Oberes Geratal" Gespräche um eine Lösung zu erzielen. Dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales wird bis zum 30. November 2016 über den erreichten Stand und mögliche Ergebnisse berichtet. Dr. Poppenhäger Minister Anlage* 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2962 Anlage Erhebung des Kurbeitrags in der Gemeinde Frankenhain (Ilm-Kreis) Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5. bis 7.: Anlage*