03.11.2016 Drucksache 6/2964Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. November 2016 Einsichtnahme von Vertragsgemeinden in die Kostenabrechnung einer Kindertagesstätte Die Kleine Anfrage 1435 vom 6. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Gemeinden Liebenstein und Frankenhain haben mit der Gemeinde Gräfenroda eine Zweckvereinba rung zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung abgeschlossen. Diese hat zur Folge, dass Kinder aus den zwei Gemeinden den gemeindlichen Kindergarten in Gräfenroda besuchen. Bestandteil der Zweckvereinbarung ist auch die anteilige Übernahme des durch Elternbeiträge und Landeszuschüsse nicht gedeckten Finanzbedarfs zur Betreibung und Unterhaltung der Kindertagesstätte. Dieser ungedeckte Fi nanzbedarf ist aus Sicht der beiden Gemeinden überdurchschnittlich hoch. Die Verwaltungsgemeinschaft "Oberes Geratal" als Behörde für Gräfenroda verweigert nach Kenntnis des Fragestellers den Gemeinden Liebenstein und Frankenhain die Einsichtnahme in die Kostenabrechnung der Kindertagesstätte, die jedoch Grundlage für die Ermittlung des ungedeckten Finanzbedarfs ist. Die beteiligten Gemeinden wie auch die Ver waltungsgemeinschaft "Oberes Geratal" unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welcher Begründung wird den Gemeinden Liebenstein und Frankenhain nach Kenntnis der Landes regierung die Ein sichtnahme in die Kostenabrechnung der Kindertagesstätte, die Grundlage für die Er mittlung des ungedeckten Finanzbedarfs ist, verweigert? Wie bewertet die Landesre gierung diese Be gründung? 2. Welche rechtlichen Ansprüche haben die Gemeinden Liebenstein und Frankenhain hinsichtlich der Of fenlegung der Kostenabrechnung der Kindertagesstätte in Gräfenroda und der Überprüfung der Ermitt lung des ungedeckten Finanzbedarfs? 3. Inwieweit ist der zuständigen unteren Rechtsaufsichtsbehörde der beschriebene Vorgang bekannt und welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen wurden in diesem Zu sammenhang ergriffen beziehungsweise mit welcher Begründung wurde auf solche rechtsaufsichtliche Maßnahmen verzichtet? 4. In welchem Umfang wurde der Neubau der gemeindlichen Kindertagesstätte in Grä fenroda durch das Land gefördert und welche Auswirkung hat diese Förderung auf die Kostenkalkulation der Einrichtung? 5. Wie hoch sind nach dem Kenntnisstand der Landesregierung die durchschnittlichen Kosten für einen Kindertagesstättenplatz (bitte Einzelaufstellung für Kinder unter ei nem Jahr, Kinder zwischen dem ers ten und zweiten Lebensjahr und Kinder über drei Jahre) und wie hoch sind nach dem Kenntnisstand der Landesregierung diese nachgefragten Kos ten in der gemeindlichen Kindertagesstätte in Gräfenroda? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2964 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Gemeinden Frankenhain und Liebenstein erhalten nach Auskunft der zuständigen Rechtsaufsichtsbe hörde Einsicht in die Betriebskostenabrechnung entsprechend der abgeschlossenen Zweckvereinbarungen. Eine über diesen Umfang hinaus geforderte Einsichtnahme in Personalunterlagen der Gemeinde Gräfenroda wurde aus Datenschutzgründen verweigert. Die Landesregierung hält diese Begründung für nachvollziehbar. Zu 2.: Die Gemeinden Frankenhain und Liebenstein haben gegen die Gemeinde Gräfenroda einen Anspruch auf Erteilung von Auskünften, die die Betriebskostenabrechnung betreffen, soweit dies Gegenstand der Zweck vereinbarung ist. Zu 3.: Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat in der Angelegenheit umfassend beraten. Gründe für rechtsaufsicht liche Maßnahmen wurden nicht gesehen. Zu 4.: Der Neubau der Kindertagesstätte in Gräfenroda ist nicht gefördert worden. Nach Auskunft der VG "Obe res Geratal" wirkt sich dies auf die ungedeckten Betriebskosten aus. Aus der Infrastrukturpauschale hat Gräfenroda folgende Beträge erhalten: 2014 26.000 Euro 2015 25.000 Euro 2016 38.000 Euro Zu 5.: Nach den §§ 18, 23 ThürKitaG sind die Wohnsitzgemeinden verpflichtet, die Kosten der Kindertagesbetreu ung dem für Kindertageseinrichtungen zuständigen Ministerium vorzulegen. Dabei werden die Kosten nicht nach Altersgruppen sondern nach den Einrichtungstypen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 4 ThürKitaG erfasst. Soweit mehrere Einrichtungen im Gemeindegebiet betrieben werden, erfolgte eine entsprechende Zusammenfassung. Hiernach ergeben sich für das Jahr 2015 im Thüringer Durchschnitt folgende Platzkosten: Kosten pro Platz und Jahr in Euro: Kinderkrippe 12.796 Kindergarten 7.076 gemeinschaftlich geführte Einrichtungen 7.552 Da in der Gemeinde Gräfenroda keine Kinderkrippen oder Kindergarten als eigenständiger Einrichtungstyp i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 ThürKitaG betrieben werden, liegen hierzu auch keine Daten vor. In soweit liegen lediglich Angaben zu den Kosten für den Einrichtungstyp "gemeinschaftlich geführte Einrich tung" vor. Diese stellen sich für das Jahr 2015 wie folgt dar: Kosten pro Platz und Jahr in Euro: gemeinschaftlich geführte Einrichtungen 9.297 Dr. Poppenhäger Minister