03.11.2016 Drucksache 6/2967Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. November 2016 Straftaten gegen Religionsgemeinschaften in Thüringen Die Kleine Anfrage 1464 vom 14. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Vor dem Hintergrund des Brandanschlags auf die evangelische Salvatorkirche in Gera und des mutmaßlich linksextremistischen Farbbeutelanschlags auf eine Filiale der katholischen Pax-Bank in Erfurt stellt sich die Frage nach der Häufigkeit von Anschlägen, Überfällen sowie sonstigen Straftaten, die sich (aus religiösen , politischen oder sonstigen Motiven) gegen Gotteshäuser oder andere Einrichtungen von Religionsgemeinschaften in Thüringen richten.* Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Straftaten gegen Gotteshäuser oder andere Einrichtungen von Religionsgemeinschaften gab es seit dem Jahr 2010 in Thüringen (bitte nach Straftaten und Religionsgemeinschaften aufschlüsseln sowie die jeweils geschädigte Einrichtung nennen)? 2. Wie viele der Vorkommnisse aus Frage 1 waren jeweils auf antichristliche, antijüdische (antisemitische) oder antimuslimische Motive der Täter zurückzuführen? 3. Wie viele der Vorkommnisse aus Frage 1 waren jeweils der politisch motivierten Kriminalität - links/rechts/ Ausländerkriminalität/sonstige zuzuordnen? 4. Bei wie vielen der Vorkommnisse aus Frage 1 konnten die Tatverdächtigen nicht ermittelt werden? 5. Bei wie vielen der Vorkommnisse aus Frage 1 kam es zu einem Gerichtsverfahren (bitte jeweils die Verfahrensabschlüsse nennen)? 6. Wie viele Straftaten gegen Grabstätten von Angehörigen christlichen, jüdischen, muslimischen und sonstigen Glaubens gab es seit dem Jahr 2010 in Thüringen (bitte nach Straftaten und der Zugehörigkeit der Grabstätten nach Religionsgemeinschaft aufschlüsseln)? 7. Bei wie vielen der Vorkommnisse aus Frage 6 konnten die Tatverdächtigen nicht ermittelt werden? 8. Bei wie vielen der Vorkommnisse aus Frage 6 kam es zu einem Gerichtsverfahren (bitte jeweils die Verfahrensabschlüsse nennen)? 9. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit von erhöhten Sicherheitsvorkehrungen für Kirchen , Synagogen und Moscheen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Herold (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2967 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 1. November 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Freistaat Thüringen wird keine Statistik zu Straftaten gegen Gotteshäuser oder andere Einrichtungen von Religionsgemeinschaften sowie Grabstätten von Angehörigen christlichen, jüdischen, muslimischen und sonstigen Glaubens geführt. Es liegen jedoch Erkenntnisse zu Straftaten im Freistaat Thüringen vor, die sich gegen Personen wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen Religionszugehörigkeit richteten. Zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage werden diese Daten herangezogen. Antisemitische Straftaten wurden hierbei nicht berücksichtigt. Sie werden gesondert registriert und ausgewiesen, wie in den regelmäßig beantworteten Kleinen Anfragen "Antisemitische Überfälle, Leugnung des Holocaust und andere Straftaten", zum Beispiel Thüringer Landtag - Drucksache 6/1982. Zu 1.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. In den Jahren 2010 bis 2015 wurden in Thüringen folgende Straftaten registriert, die sich gegen die Religionszugehörigkeit richteten: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Straftaten gegen die Religionszugehörigkeit 5 25 0 1 0 8 davon Politisch motivierte Kriminalität -rechts- 4 6 - 1 - 2 Politisch motivierte Kriminalität -links- 0 2 - 0 - 0 Politisch motivierte Ausländerkriminalität 0 3 - 0 - 5 Politisch motivierte Kriminalität - Sonstige/ Nicht zuzuordnen 1 14 - 0 - 1 Zu 2.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. In den Jahren 2010 bis 2015 wurden in Thüringen folgende antisemitische Straftaten registriert: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Antisemitische Straftaten 77 95 74 77 87 71 davon Politisch motivierte Kriminalität -rechts- 77 95 74 76 81 70 Politisch motivierte Kriminalität - Sonstige/ Nicht zuzuordnen 0 0 0 1 6 1 Zu 3.: Es wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 4.: In 28 Fällen wurden keine Tatverdächtigen ermittelt. Zu 5. bis 7.: Zu den Frage 5 bis 7 wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3 Drucksache 6/2967Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Die Strafverfolgungsstatistik enthält statistische Angaben zu dem Straftatbestand der Störung der Totenruhe durch Zerstörung oder Beschädigung einer Aufbewahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentlichen Totengedenkstätte sowie Verübung beschimpfenden Unfugs daran (§ 168 Abs. 2 StGB). Die Anzahl der nach diesem Straftatbestand Abgeurteilten und Verurteilten ergibt sich aus der nachstehenden tabellarischen Übersicht: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Abgeurteilte 2 2 1 0 0 0 davon Verurteilte 0 2 1 0 0 0 Zu 9.: Die Sicherheitsbehörden des Freistaates Thüringen beurteilen fortlaufend sicherheitsrelevante Erkenntnisse , die Grundlage für die Beurteilung von Gefährdungslagen und darauf basierender Schutzmaßnahmen sind. Aufgrund der Ergebnisse dieser Beurteilungen erfolgen anlassbezogene Maßnahmen. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: * Vergleiche http://www.thueringen24.de/thueringen/article208059061/Brandanschlag-auf-Kirche-in-Gera-Raetsel-umdas -Motiv.html; http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/blaulicht/detail/-/specific/35-000-Euro-Schaden- Farbbeutelanschlag-auf-Pax-Bank-Filiale-in-Erfurt-1288958181.