03.11.2016 Drucksache 6/2968Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. November 2016 Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an die Gemeinde Brehme (Landkreis Eichsfeld) Die Kleine Anfrage 1488 vom 20. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Gemeinde Brehme (Landkreis Eichsfeld) finanziert sich über Zuweisungen des Landes, eigene Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb und eigene Steuereinnahmen. Die Gemeinde Brehme unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Zuweisungen in welcher Höhe hat die Gemeinde Brehme im Zeitraum von 2013 bis 2016 aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten (bitte nach Haushaltsjahren getrennt aufführen)? 2. Welche Zuweisungen in welcher Höhe mit welchen Förderzielen hat die Gemeinde Brehme außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs aus Leistungen entsprechend der Anlage zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz im Zeitraum von 2013 bis 2016 erhalten (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? 3. Für welche Investitionsvorhaben erhielt beziehungsweise erhält die Gemeinde Brehme Landeszuschüsse in welcher Höhe und welchem prozentualen Anteil gemessen an den Gesamtinvestitionskosten im Zeitraum von 2013 bis 2016 (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? 4. Wie haben sich die eigenen Steuereinnahmen der Gemeinde Brehme im Zeitraum von 2013 bis 2016 entwickelt (bitte Einzelaufstellung nach Steuerarten und Haushaltsjahren, für das Jahr 2016 die entsprechenden Haushaltsansätze)? 5. Wie haben sich die Kreis- beziehungsweise die Verwaltungsgemeinschaftsumlage im Zeitraum von 2013 bis 2016 für die Gemeinde Brehme entwickelt (bitte nach Jahren getrennt aufführen)? 6. Wie hoch sind derzeit die Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer in der Gemeinde Brehme? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 2. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2968 Zu 2.: Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. Für alle Träger der Freiwilligen Feuerwehren erfolgen zudem in einer Summe Zuweisungen zur zusätzlichen Altersversorgung nach § 14a ThürBKG. Der Rentenbeitrag beläuft sich grundsätzlich auf monatlich 6 Euro je Angehörigen einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Der Betrag wird vom Kommunalen Versorgungsverband Thüringen jedoch insgesamt ermittelt und kann nicht einzeln für jede Gemeinde aufgeschlüsselt werden. Zu 3.: Es wird auf Anlage 3 verwiesen. In der Übersicht wurden nur Einzelmaßnahmen aufgenommen. Investitionspauschalen wurden hier nicht berücksichtigt. Zu 4.: Es wird auf Anlage 4 verwiesen. Zu 5.: Die Kreisumlage der Gemeinde Brehme hat sich im Zeitraum 2013 bis 2016 wie folgt entwickelt: Jahr Kreisumlage Kreisumlagesatz 2013 254.817,00 Euro 37,458 Prozent 2014 246.086,00 Euro 37,000 Prozent 2015 253.447,00 Euro 37,000 Prozent 2016 (Haushaltsansatz) 287.100,00 Euro 39,500 Prozent Die Verwaltungsgemeinschaftsumlage, die an der Einwohnerzahl bemessen wird, hat sich im Zeitraum 2013 bis 2016 wie folgt entwickelt: Jahr Verwaltungsgemeinschaftumlage je Einwohner 2013 125.328,00 Euro 112,00 Euro 2014 125.328,00 Euro 112,00 Euro 2015 127.764,00 Euro 117,00 Euro 2016 (Haushaltsansatz) 127.800,00 Euro 117,00 Euro Zu 6.: Die aktuellen Hebesätze der Gemeinde Brehme betragen für die Grundsteuer B 400 Prozent und für die Gewerbesteuer 400 Prozent. Dr. Poppenhäger Minister Anlagen* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage 1 (Kleine Anfrage Nr. 1488; zu Frage 1) 2013 Schlüsselzuweisungen 396.150,68 € Kommunale Finanzgarantie gemäß § 37 ThürFAG vom 31.01.2013 (davon 10 v. H. für investive Zwecke) 23.829,23 € Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 Abs. 2 ThürKitaG) 93.960,00 € Infrastrukturpauschale Kindertageseinrichtungen (§ 21 ThürKitaG) 15.000,00 € 2014 Schlüsselzuweisungen 430.641,89 € Kommunale Finanzgarantie gemäß § 37 ThürFAG vom 31.01.2013 (davon 10 v. H. für investive Zwecke) 3.868,26 € Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 Abs. 2 ThürKitaG) 109.350,00 € Infrastrukturpauschale Kindertageseinrichtungen (§ 21 ThürKitaG) 20.000,00 € 2015 Schlüsselzuweisungen 504.295,81 € Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 Abs. 2 ThürKitaG) 144.750,00 € Infrastrukturpauschale Kindertageseinrichtungen (§ 21 ThürKitaG) 14.000,00 € 2016 Schlüsselzuweisungen 547.241,10 € Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 Abs. 2 ThürKitaG) 145.500,00 € Infrastrukturpauschale Kindertageseinrichtungen (§ 21 ThürKitaG) 11.000,00 € Gemeinde Brehme (Landkreis Eichsfeld) - Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich Für das laufende Haushaltsjahr 2016 können noch nicht alle zu erwartenden Zuweisungen abschließend beziffert, z. T. auch noch nicht abgeschätzt werden. Soweit die Positionen kursiv dargestellt sind, sind diese als Plandaten zu betrachten bzw. gelten die entsprechenden Anmerkungen/ Hinweise. 1 von 1 Anlage 2 (Kleine Anfrage Nr. 1488; zu Frage 2) 2013 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände i.R. der Wahlen zum Bundestag 1.117,42 € Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Unterstützung der Jugendfeuerwehren (Pauschalbetrag in Höhe von 20 Euro für jeden Jfw-Angehörigen) 520,00 € Zuschüsse an öffentliche Einrichtungen (§ 19 Abs. 6 ThürKitaG) 7.998,78 € Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 - 2013 Ausstattung Kita Brehme 2.268,80 € Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2013 - 2014 Ausstattung Kita Brehme 4.706,46 € 2014 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände i.R. der Wahlen zum Landtag 913,60 € Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände i.R. der Wahlen zum Europäischen Parlament 884,50 € Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Unterstützung der Jugendfeuerwehren (Pauschalbetrag in Höhe von 20 Euro für jeden Jfw-Angehörigen) 520,00 € Zuweisungen an Gemeinden für den Winterdienst auf Ortsdurchfahrten von Landes- und Bundesstraßen § 49 Abs. 4 Satz 2 ThürStrG i. V. m. ThürWOBLVO 3.639,43 € § 1 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz Investitionspauschale 28.129,92 € 2015 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Unterstützung der Jugendfeuerwehren (Pauschalbetrag in Höhe von 20 Euro für jeden Jfw-Angehörigen) 540,00 € Zuschüsse an öffentliche Einrichtungen (§ 19 Abs. 6 ThürKitaG) 8.539,56 € Zuweisungen an Gemeinden für den Winterdienst auf Ortsdurchfahrten von Landes- und Bundesstraßen § 49 Abs. 4 Satz 2 ThürStrG i. V. m. ThürWOBLVO 3.685,35 € § 1 Abs. 5 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz Investitionspauschale 2015 20.379,51 € § 4a Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz Kommunalinvestitionsförderfonds (Landesanteil) 3.232,45 € Gemeinde Brehme (Landkreis Eichsfeld) - Zuweisungen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs 1 von 2 2016 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Unterstützung der Jugendfeuerwehren (Pauschalbetrag in Höhe von 20 Euro für jeden Jfw-Angehörigen) 540,00 € Zuweisungen an Gemeinden für den Winterdienst auf Ortsdurchfahrten von Landes- und Bundesstraßen § 49 Abs. 4 Satz 2 ThürStrG i. V. m. ThürWOBLVO 3.694,25 € § 4a Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz -Bundesanteil (Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen) Hinweis: Auszahlung bis 2018 29.092,05 € Für das laufende Haushaltsjahr 2016 können noch nicht alle zu erwartenden Zuweisungen benannt und/oder abschließend abgeschätzt werden. Soweit die Positionen kursiv dargestellt sind, sind die Angaben als Plandaten zu betrachten bzw. gelten die entsprechenden Anmerkungen/ Hinweise. 2 von 2 Anlage 3 (Kleine Anfrage Nr. 1488; zu Frage 3) Gemeinde Brehme (Landkreis Eichsfeld) - Investitionsvorhaben 2013 Investitionsvorhaben Zuschüsse absolut Anteil (Zuschüsse gesamt) an den Gesamtinvestitionskosten * bei mehrjähriger Maßnahme Zeitraum* Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 - 2013 Ausstattung Kita Brehme 2.268,80 € 28% Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2013 - 2014 Ausstattung Kita Brehme 4.706,46 € 90% * der prozentuale Anteil bezieht sich auf die Gesamtinvestitionskosten des Investitionsvorhabens, er ist unabhängig von dem für das Haushaltsjahr bezifferten Zuschuss 2014 keine Investitionsvorhaben 2015 keine Investitionsvorhaben 2016 Für das laufende Haushaltsjahr 2016 (Stand: 15. Oktober 2016) können noch keine Zusschüsse für Investitionsvorhaben benannt bzw. abgeschätzt werden. 1 von 1 Anlage 4 (Kleine Anfrage Nr. 1488; zu Frage 4) Entwicklung der Steuereinnahmen der Gemeinde Brehme (Landkreis Eichsfeld) 2013 bis 2016 2013 2014 2015 2016 (Soll) Grundsteuer A 2.417 € 2.462 € 2.440 € 3.000 € Grundsteuer B 64.348 € 67.727 € 65.320 € 70.000 € Gewerbesteuer (brutto) 28.614 € 30.591 € 22.903 € 40.600 € Gewerbesteuerumlage 4.091 €- 2.665 €- 2.313 €- 2.800 €- GA an der Einkommensteuer 189.152 € 202.490 € 220.196 € 222.900 € GA an der Umsatzsteuer 5.082 € 5.146 € 5.692 € 5.900 € andere Steuern 5.082 € 4.998 € 4.777 € 4.900 € Summe der Steuereinnahmen 290.604 € 310.749 € 319.015 € 344.500 € Quelle: 2013 und 2014 Jahresrechnungsstatistik, 2015 Kassenstatistik, 2016 Haushaltsansatz