03.11.2016 Drucksache 6/2970Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. November 2016 Polizeieinsatz in Gera (Park der Jugend) am 23. September 2016 Die Kleine Anfrage 1506 - Neufassung vom 27. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach einem Bericht in "Mein Anzeiger" vom 26. September 2016 soll sich Folgendes ereignet haben: "Am späten Freitagabend, gegen 23.00 Uhr, hielt sich eine größere Personengruppe, die aus circa 20 Jugendlichen bestand, im Park der Jugend in Gera auf. Als es an der Straßenbahnhaltestelle 'Park der Jugend' zu Ruhestörungen, ausgehend von dieser Gruppe, kam, ermahnten mehrere Seminarteilnehmer einer Fahrschule die Jugendlichen zur Ruhe. Daraufhin sollen acht Jugendliche die Seminarteilnehmer angegriffen haben. Diese flüchteten in ein Wohnhaus in der Heinrichstraße. Ein Geschädigter soll dabei am Kopf verletzt worden sein. Weiterhin sollen die Tatverdächtigen die Tür zum Wohnhaus gewaltsam geöffnet haben. Noch vor Eintreffen der Polizeibeamten gelang es den Tatverdächtigen zu fliehen. Diese konnten jedoch im Zuge der Fahndungsmaßnahmen im Bereich des Stadtgrabens festgenommen werden. Bei den Tätern handelte es sich um acht Jugendliche, alle männlich, verschiedene Nationalitäten, im Alter von 16 bis 21 Jahren. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen wie viele Personen mit welchem Alter, welchen Geschlechts und welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch doppelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie welchem Aufenthaltsstatus eingeleitet? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? 5. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme , hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflisten , wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2970 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. November 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der zugrundeliegende Sachverhalt ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Verweis auf Artikel 67 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Absatz 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird von näheren Angaben abgesehen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 5. März 2014 auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung verwiesen. Dieses habe als Datenschutzgrundrecht in Artikel 6 Absatz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen seine besondere Ausprägung gefunden. Zu 1.: Am 23. September 2016 kam es zwischen zwei Personengruppen im Bereich der Heinrichstraße in Gera zu einer Diskussion hinsichtlich einer Verursachung von ruhestörendem Lärm. In der weiteren Folge fand eine körperliche Auseinandersetzung zwischen Personen der genannten Gruppen statt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es waren insgesamt 18 Polizeivollzugsbeamte im Einsatz. Zu 3.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang eingeleitet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 5.: Es entstand Sachschaden an privatem Eigentum. Über die Schadenshöhe liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. Dr. Poppenhäger Minister