04.11.2016 Drucksache 6/2985Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. November 2016 Zukünftige Polizeistrukturen in Bad Lobenstein Die Kleine Anfrage 1275 vom 20. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut der Antwort des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage 463 (Drucksache 6/1261) traf das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 14. August 2015 die Entscheidung, die Polizeistation Bad Lobenstein vorübergehend als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen. Die Landesregierung begründete diesen Schritt mit den großen Zugangszahlen von Flüchtlingen im Sommer des vergangen Jahres. Im Zuge des am 15. August 2015 beginnenden Räumungsprozesses wurde der Großteil der ansässigen Polizeikräfte nach Schleiz verlegt. Lediglich zwei Kontaktbereichsbeamte absolvieren seitdem ihren Dienst an einem Alternativstandort in Bad Lobenstein, der am 14. September 2015 in der Straße "Am Topfmarkt" eröffnet wurde. Entsprechend mehrerer Medienberichte wird das Gebäude der ursprünglichen Polizeistation "Am Alten Hügel 3" allerdings seit mehreren Monaten nicht mehr für die Unterbringung von Asylsuchenden genutzt, jedoch aber weiterhin als Kapazitätsreserve vorgehalten und durch einen privaten Wachschutz gesichert. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie begründet die Landesregierung die andauernde Nutzung der Polizeistation "Am alten Hügel 3" in Bad Lobenstein als Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende vor dem Hintergrund stark gesunkener Flüchtlingszahlen? 2. Ist es korrekt, dass die Liegenschaft weiterhin als Kapazitätsreserve für den Fall wieder steigender Flüchtlingszahlen vorgehalten wird? Wenn ja, wie lange plant die Landesregierung, diese Reservekapazitäten zu erhalten? 3. Warum wird das Gebäude trotz Leerstandes durch Wachschutz bewacht? 4. Plant die Landesregierung, das entsprechende Gebäude in Zukunft wieder als Polizeistation zu nutzen? Wenn ja, wann soll dies geschehen? Wenn nein, warum nicht? 5. Warum wurde der Alternativstandort "Am Topfmarkt" in Bad Lobenstein nicht wie von der Landesregierung vor Ort ursprünglich zugesagt auf eine weitere Etage erweitert, um auch den Ermittlungsdienst unterzubringen ? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gruhner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2985 6. Liegen der Landesregierung konkrete Anhaltspunkte vor, die auf signifikant steigende Flüchtlingszahlen hinweisen? Wenn ja, welche sind das? Wenn nicht, warum wird das Gebäude der Polizeistation "Am alten Hügel 3" in Bad Lobenstein nicht schnellstmöglich seinem ursprünglichen Zweck zugeführt? 7. Mit wie vielen neu ankommenden Flüchtlingen rechnet die Landesregierung im Jahr 2016 für Thüringen? 8. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass mit einer zügigen Rückabwicklung des bundesweit einmaligen Vorgangs der Umnutzung einer Polizeistation zur Flüchtlingsunterkunft ein wichtiger Beitrag für das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung vor Ort geleistet werden könnte? Wenn ja, warum verzichtet die Landesregierung bisher auf eine Rückabwicklung? Wenn nicht, wie begründet die Landesregierung ihren Standpunkt? 9. Wie plant die Landesregierung zukünftig die Polizeiarbeit im Raum Bad Lobenstein zu organisieren? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Liegenschaft befindet sich derzeit noch im Standby-Betrieb. Zur weiteren Nutzung wird auf die Antwort zur Frage 4 verwiesen. Zu 2.: Die Liegenschaft soll künftig nicht mehr als Kapazitätsreserve für den Fall steigender Flüchtlingszahlen vorgehalten werden. Zu 3.: Die Bewachung der Liegenschaft wurde nach der Verlegung der Flüchtlinge und Übergang in den Standby -Betrieb ab Mitte März 2016 reduziert. Seit 24. September 2016 wird die Liegenschaft nicht mehr bewacht . Bis dahin war die reduzierte Bewachung zum Schutz der Liegenschaft vor Vandalismus erforderlich. Zu 4.: Es ist vorgesehen, die Polizeistation Bad Lobenstein wieder in der landeseigenen Liegenschaft "Am Alten Hügel 3" unterzubringen. Der Umzug von dem vorübergehend genutzten Mietobjekt "Topfmarkt 4" wird nach Herrichtung für den polizeilichen Dienstbetrieb voraussichtlich im März 2017 erfolgen. Zu 5.: Bei dem Objekt "Topfmarkt 4" handelt es sich um eine Wohnungsanlage einer Wohnungseigentümergemeinschaft . Erdgeschoss und erstes Obergeschoss unterliegen unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen. Dies erschwert unter anderem die Möglichkeit erforderlicher Investitionen durch den Freistaat Thüringen in das Mietobjekt. Darüber hinaus sind die Verkehrswege zwischen Erdgeschoss und erstem Obergeschoss für den Dienstbetrieb einer Polizeistation ungünstig, da beide Geschosse lediglich eine Außentreppe verbindet. Im Ergebnis einer Eignungsprüfung des Objekts ließ der bauliche Zustand des Erdgeschosses dessen sofortige Anmietung zu. Im ersten Obergeschoss wurde jedoch ein nicht unerheblicher Investitionsbedarf festgestellt. Dessen Beseitigung machte der Eigentümer vom Abschluss eines langfristigen Mietvertrags abhängig. Insbesondere die seinerzeit unklare Prognose hinsichtlich des Bedarfs der Liegenschaft "Am Alten Hügel 3" für die Unterbringung von Flüchtlingen stand einer langfristigen Anmietung des ersten Obergeschosses entgegen. Zu 6.: Konkrete Anhaltspunkte für signifikant steigende Flüchtlingszahlen liegen der Landesregierung nicht vor. Auf die Antwort zur Frage 4 wird verwiesen. Zu 7.: Eine Prognose des Bundes gemäß § 44 Abs. 2 Asylgesetz zur weiteren Zugangsentwicklung im Flüchtlingsbereich fehlt bislang, so dass auch keine Prognose für den Freistaat Thüringen über noch im Jahr 2016 aufzunehmende Flüchtlinge abgegeben werden kann. 3 Drucksache 6/2985Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Einem durch die vorübergehende Zurverfügungstellung der Polizeistation als Flüchtlingsunterkunft möglicherweise beeinträchtigten Sicherheitsempfinden der Bevölkerung Bad Lobensteins wurde polizeilich von Anbeginn mit dienstorganisatorischen Maßnahmen entgegengewirkt. Bevor die Polizeistation interimsmäßig das Mietobjekt "Topfmarkt 4" bezog, war als sofortige Kompensationsmaßnahme die Einrichtung eines Kontaktbereiches Bad Lobenstein mit einem Präsenzbüro im Rathaus der Stadt vorgenommen worden. Neben den in der Polizeistation tätigen Beamten werden notwendige polizeiliche Aufgaben vom Standort der Polizeiinspektion Saale-Orla realisiert. Dies gilt auch für präventive Maßnahmen, wie beispielsweise Streifenfahrten und damit verbundene Fußstreifen. Insofern ist festzustellen, dass die polizeiliche Betreuung Bad Lobensteins auch unter den veränderten Bedingungen gewährleistet war. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 4 verwiesen. Zu 9.: Eine Organisationsänderung der für die polizeiliche Betreuung Bad Lobensteins zuständigen Polizeiinspektion Saale-Orla ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 4 verwiesen. Lauinger Minister Text