04.11.2016 Drucksache 6/2987Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. Dezember 2016 Landesbürgschaften Die Kleine Anfrage 1513 vom 28. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Freistaat Thüringen ist auf der Grundlage des § 39 Thüringer Landeshaushalts ordnung dazu berechtigt , Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe für Vorhaben und Maßnahmen , die in Thüringen durchgeführt werden, zu übernehmen. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Umfang wurden seit dem Jahr 2014 Landesbürgschaften durch die Landes regierung übernommen ? 2. Wie fällt die aktuelle Ausschöpfung der Landesbürgschaften aus? 3. Wie sieht die Prognose der Landesregierung für die nächsten zehn Jahre aus (bitte nach Jahresscheiben auflisten)? 4. Welche Kosten sind durch die Landesbürgschaften dem Freistaat Thüringen entstanden? 5. Welcher positive Effekt ist für die Wirtschaft beziehungsweise den Freistaat nachweisbar eingetreten? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 3. November 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Die Einleitung der Kleinen Anfrage definiert "Landesbürgschaften" im Sinne der Fragestellungen als "Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe für Vorhaben und Maßnahmen, die in Thüringen durchgeführt werden". Vor diesem Hintergrund beziehen sich die nachfolgenden Antworten auf Bürgschaften und Garantien, die zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe im Sinne der Gewährleistungsermächtigung des § 14 Abs. 1 Nr. 3 ThürHhG 2016/2017 übernommen wurden. Zu 1.: In den Jahren 2014 bis 2016 wurden vom Freistaat Thüringen Bürgschaften und Garantien zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft mit einer Haftungssumme von insgesamt circa 90 Millionen Euro übernommen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2987 Jahr Bürgschaften/Garantien 2014 42,2 Millionen Euro 2015 35,1 Millionen Euro 2016 14,9 Millionen Euro Zu 2.: Das TFM ist durch § 14 Abs. 1 Nr. 3 ThürHhG 2016/2017 ermächtigt, zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe im Haushaltsjahr 2016 Gewährleistungen bis zu einem Betrag von 300 Millionen Euro zu übernehmen. Von diesem Gewährleistungsrahmen wurde auf Grundlage des § 14 Abs. 1 Satz 2 ThürHhG 2016/2017 und mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des TLT (Beschluss vom 26. August 2016) ein Teilbetrag von 35 Millionen Euro zu Gunsten des Gewährleistungsrahmens zur Förderung von Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Produktion (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 ThürHhG 2016/2017) übertragen. Damit verbleibt für das Haushaltsjahr 2016 ein Gewährleistungsrahmen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe von 265 Millionen Euro. Per Oktober 2016 war der gewerbliche Bürgschaftsrahmen mit circa 15 Millionen Euro ausgeschöpft. Zu 3.: Eine konkrete quantitative Einschätzung zur zukünftigen Vergabe von Bürgschaften an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für einen Zeitraum von zehn Jahren ist aufgrund der Abhängigkeit von zahlreichen externen Faktoren (unter anderem globale und regionale konjunkturelle Entwicklung, Entwicklung des Zinsniveaus und der Finanzierungsbereitschaft des Bankensektors) nicht möglich. Bei Annahme unveränderter Rahmenbedingungen kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass sich die Nachfrage nach staatlichen Bürgschaften und Garantien etwa auf dem durchschnittlichen Niveau der vergangenen Jahre bewegen wird. Andererseits hat zum Beispiel die Entwicklung der Jahre 2008 bis 2010 gezeigt, dass sowohl Verwerfungen im Bankensektor als auch konjunkturelle Einbrüche die Nachfrage nach staatlichen Finanzierungshilfen kurzfristig und in erheblichem Maße ansteigen lassen können. Zu 4.: In den Jahren 2014 bis 2016 hat der Freistaat Thüringen auf Grundlage von Inanspruchnahmen auf ausgefallene Bürgschaften und Garantien, welche in den vorangegangenen Jahren zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft übernommen worden waren, Zahlungen in Höhe von circa 37,3 Millionen Euro geleistet. Zu 5.: Die Gewährung von Bürgschaften und Garantien verbessert die Finanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen und hilft damit, Ansiedlungs- und Investitionsvorhaben zu verwirklichen, die betriebliche Liquidität zu verbessern und Thüringer Unternehmensstandorte sowie die damit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern bzw. neu zu schaffen. So wurden unter anderem mit den seit dem Jahr 2014 bewilligten Bürgschaften und Garantien etwa 16.000 Arbeitsplätze gefördert. Auch insbesondere im Zeitraum der Wirtschafts- und Finanzkrise hat die Übernahme von Bürgschaften und Garantien zu Gunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe einen nachhaltigen positiven Effekt entfaltet. Allerdings lassen sich die Effekte der Wirtschaftsförderung nicht ausschließlich auf die Gewährung von Bürgschaften reduzieren, da in der Regel auch weitere Fördermittel (Zuschüsse, Förderdarlehen) bei der Finanzierung von Projekten der Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Anspruch genommen werden. Taubert Ministerin Landesbürgschaften Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: