07.11.2016 Drucksache 6/2988Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. November 2016 Thügida-Demonstration sowie Gegendemonstration in Jena am 17. August 2016 - Teil 3 Die Kleine Anfrage 1392 vom 24. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 17. August 2016 fand in Jena eine von Thügida angemeldete Demonstration sowie eine Gegendemonstration statt. Bereits im Vorfeld kam es zu einer Hausbesetzung durch mutmaßlich linksextremistische Gegendemonstranten . Im Verlauf der Demonstration haben Gegendemonstranten versucht, eine Polizeiabsperrung zu durchbrechen (vergleiche Südthüringer Zeitung, Bad Salzungen, 18. August 2016, Seite 3). Ich frage die Landesregierung:* 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der eingangs erwähnten Hausbesetzung zum Tathergang, den Motiven und den beteiligten Personen vor? 2. Wurden Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Personen eingeleitet? Wenn nein, warum nicht? 3. Wie viele Personen, welche an der Hausbesetzung mitgewirkt haben, sind dem linksextremistischen Spektrum zuzuordnen? 4. Wie viele Polizeibeamte aus Thüringen und Sachsen wurden im Zusammenhang mit der Thügida-Demonstration und der Gegendemonstration eingesetzt? 5. Welche Mitglieder der Landesregierung und/oder welche sonstigen Personen des öffentlichen Lebens nahmen an der Thügida-Demonstration beziehungsweise der Gegendemonstration teil? 6. Wurden bei Personen aus Frage 5 für die Fahrt vom/zum Demonstrationsort Dienstfahrzeuge, soweit der Landesregierung bekannt, in Anspruch genommen (bitte nach den Fahrzeugen und Personen aufschlüsseln )? 7. Beteiligten sich Mitglieder der Landesregierung und/oder sonstige Personen des öffentlichen Lebens an Blockadeversuchen (bitte nach den Mitgliedern der Landesregierung oder Sonstigen aufschlüsseln)? 8. Hat die Polizei den Lautsprecherwagen der Jungen Gemeinde Stadtmitte Jena beschlagnahmt? Wenn nein, warum nicht? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2988 9. Wurde der Bus-Transport von Teilnehmern der Thügida-Demonstration durch die Polizei veranlasst? Wenn ja, aus welchen Gründen? 10. Welche Kosten entstanden dem Freistaat Thüringen im Zuge der polizeilichen Begleitung der Thügida- Demonstration sowie der Gegendemonstration? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 7. November 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Vorfälle sind Gegenstand von strafrechtlichen Ermittlungen. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird von näheren Angaben abgesehen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 5. März 2014 (Az.: 2 EO 386/13) auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz verwiesen. Dieses hat als Datenschutzgrundrecht in Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen seine besondere Ausprägung gefunden. Zu 1.: Im Vorfeld der am 17. August 2016 in Jena stattfindenden Thügida - Versammlung kam es gegen 6 Uhr zu einer Besetzung des Hauses mit der Anschrift "Am Planetarium 23, 07743 Jena" durch mehrere Personen die dem linken Lager zugeordnet werden können. Zudem versammelten sich etwa zu dieser Zeit 20 Personen, die ebenfalls dem linken Lager zugehörig waren , mit Plakaten vor dem genannten Haus. Durch diese Personengruppe wurde eine Spontanversammlung angemeldet. An dieser nahmen in der Spitze 30 Teilnehmer teil. Gegen 13 Uhr verließen alle sechs anwesenden Personen freiwillig das Haus. Nach Beendigung der Hausbesetzung erfolgte eine weitere Spontanversammlung mit Aufzug, welche sich mit bis zu 40 Teilnehmern vom genannten Haus durch die Stadt bis zur Johannisstraße bewegte. Dort wurde die Demonstration gegen 14 Uhr beendet. Nach vorliegenden Erkenntnissen sollte mit der Hausbesetzung und der Spontanversammlung auf den herrschenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum, die Schaffung von kulturellen Freiräumen und auf menschenfeindliche Ideologien und rassistische Abschottungen hingewiesen werden. Darüber hinaus lag offenbar ein Ziel in dem Protest gegen die an diesem Tag stattfindende Thügida-Versammlung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es wurden zwei Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 3.: Nach hier vorliegenden Erkenntnissen ist eine beteiligte Person dem linksextremistischen Spektrum zuzuordnen . Zu 4.: Es waren 626 Thüringer Polizeibeamte und 107 Polizeibeamte des Freistaats Sachsen im Einsatz. Zu 5.: An der Gegendemonstration beteiligte sich nach Erkenntnissen der Landesregierung Frau Anja Siegesmund als Bürgerin der Stadt Jena und Mitglied der Partei Bündnis 90/Die Grünen und ein Abgeordneter des Deutschen Bundestags. Zu 6.: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 3 Drucksache 6/2988Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 7.: Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Zu 8.: Es erfolgte die Beschlagnahme des Fahrzeugschlüssels des genannten Fahrzeugs. Die Beschlagnahme des Fahrzeugs selbst war nicht mehr erforderlich, da das Ziel der Unterbindung der Weiterfahrt erreicht wurde. Zu 9.: Der Transport von Teilnehmern der Thügida-Demonstration erfolgte auf Veranlassung der Polizei. Teilnehmer der Gegendemonstration hinderten aufgrund von verschiedenen Aktionen die anreisenden Teilnehmer der Thügida-Demonstration daran, zu Fuß zum Versammlungsraum zu gelangen. Die Verhinderung von Auseinandersetzungen der gegensätzlichen politischen Lager als auch die Gewährung der Versammlungsfreiheit aller Versammlungsteilnehmer konnte angesichts der polizeilichen Kräftelage nur durch den Bus- Transport gewährleistet werden. In dieser Gesamtsituation wäre eine Auflösung der Gegendemonstration mit unverhältnismäßigen Gefahren für alle Beteiligten verbunden gewesen. Vor diesem Hintergrund war die Inanspruchnahme des Jenaer Nahverkehrs das mildeste geeignete Mittel. Zu 10.: Der Polizeieinsatz am 17. August 2016 in Jena fand entsprechend den originären Aufgaben gemäß § 2 des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei im öffentlichen Interesse statt. Eine Erhebung von Kosten ist grundsätzlich nur dann vorgesehen, wenn Leistungen im Rahmen des Polizeieinsatzes erbracht wurden, welche nicht überwiegend im öffentlichen Interesse standen. Hierzu ist die "Thüringer Polizeikostenrichtlinie" einschlägig. Eine Kostenfeststellung für im öffentlichen Interesse durchgeführte Polizeieinsätze erfolgt generell nicht. Eine Kostenrechnung für die Einsatzkräfte aus Sachsen liegt nicht vor. In Vertretung Götze Staatssekretär Endnote: * Alle nachfolgenden Fragen beziehen sich ausschließlich auf die Thügida-Demonstration beziehungsweise die Gegendemonstration am 18. August 2016 sowie auf die damit zusammenhängenden Ereignisse. Hinweis der Landtagsverwaltung: Die Fragestellerin hatte gemäß § 90 Abs. 4 Satz 4 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (GO) beantragt, wegen der nicht fristgerechten Beantwortung der Kleinen Anfrage diese zur mündlichen Beantwortung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung innerhalb der Fragestunde zu setzen (vergleiche Drucksache 6/2899). Mit dem Eingang der Antwort gemäß der § 90 Abs. 4 Satz 5 GO zu entnehmenden Frist hat sich der Antrag auf mündliche Beantwortung der Kleinen Anfrage erledigt. Thügida-Demonstration sowie Gegendemonstration in Jena am 17. August 2016 - Teil 3 Ich frage die Landesregierung:* Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Endnote: