08.11.2016 Drucksache 6/2993Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Dezember 2016 Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) Die Kleine Anfrage 1444 vom 5. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Infolge der Terroranschläge 2001 und des Sommerhochwassers 2002 einigten sich Bund und Länder in der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) im Jahr 2002 auf eine "Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung". Ziel war eine bessere Unterstützung der Länder durch den Bund bei der Vorbereitung auf (friedenszeitliche) Großschadenslagen und deren Bewältigung. Durch eine Neufassung des Notfallplans aktualisiert die Bundesregierung das Konzept für den Schutz der Zivilbevölkerung bei Katastrophen. Das Konzept enthält unter anderem die Empfehlung, privat Vorräte anzulegen , damit sich die Zivilbevölkerung bei Versorgungsengpässen mehrere Tage selbst versorgen kann. Die Gefahr von Stromausfällen wird als eine Ursache für das Auftreten von Versorgungsengpässen angeführt. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, mit welchem energiewirtschaftlichen Krisenszenario die Überarbeitung des Notfallplans begründet wird? 2. Inwiefern ist die Gefahr von Stromausfällen aufgrund von Stromnetzinstabilitäten durch fluktuierende Stromeinspeisung und fehlenden Reservekraftwerken mit ursächlich für die Überarbeitung des Notfallplans ? 3. Mit welchen Maßnahmen reagiert die Landesregierung auf die Gefahr entsprechender Störungen in den Energieversorgungsnetzen des Freistaats Thüringen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 7. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Energiewirtschaft stellt einen Teil der kritischen Infrastrukturen dar und ist deshalb von der "Konzeption Zivile Verteidigung" (KZV) umfasst. Bezüglich der einzelnen Erwägungsgründe ihrer Erarbeitung wird auf die KZV selbst, insbesondere auf Punkt 3.2, verwiesen. Zu 2.: Anlass für die KZV ist die Änderung des sicherheitspolitischen Umfelds im Bereich der zivilen Verteidigung und der zivilen Notfallvorsorge des Bundes in seiner Gesamtheit. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Möller (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2993 Zu 3.: Die Landesregierung, insbesondere das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMU- EN), steht im Rahmen der Energieaufsicht in ständigem Kontakt mit den für die Energieversorgung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Verantwortlichen. In einem kontinuierlichen Beratungsprozess werden die Abläufe analysiert. Der Fokus liegt auf Maßnahmen, die im Falle einer Störung zu einer schnellstmöglichen Wiederherstellung der normalen Versorgung führen sollen. Dies betrifft u.a. die Sicherstellung der Mobilität der Technikfahrzeuge sowie die Gewährleistung der Kommunikation zwischen den an der Energieversorgung beteiligten Einrichtungen in Krisensituationen. Dr. Poppenhäger Minister