08.11.2016 Drucksache 6/2994Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. Dezember 2016 Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 1501 vom 28. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 2. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten " und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 4. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet/entlastet? 5. Anhand welcher Verfahren und Methoden wurden die Belastungen/Entlastungen ermittelt? 6. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen? Wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 7. Mit welchen Methoden wurden die finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände erhoben? 8. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 9. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? 10. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein (bitte aufschlüsseln nach "Regelung", "betroffene Grundrechte", "Umfang des Eingriffs")? 11. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2994 12. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 13. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 4. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Mit Artikel 1 Nr. 16 § 19 des Gesetzentwurfs wird eine Pflicht der Landesregierung begründet, dem Landtag schriftlich über die Entwicklung der Erwachsenenbildung im Rahmen des Vollzugs des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes (ThürEBG) zu berichten (Berichtspflicht). Weitere Pflichten für die Vollzugsbehörden werden nicht eingeführt. Zu 2.: Nein. Zu 3.: Es entstehen vorerst keine zusätzlichen Kosten für den Landeshaushalt, da die staatliche Unterstützung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach dem Wortlaut des Gesetzes nur auf der Grundlage der Bereitstellung von Finanzmitteln im jeweiligen Haushaltsgesetz erfolgt. Jedoch sieht der Gesetzesentwurf der Landesregierung vor, ab dem 1. Januar 2018 den Sockelbetrag der Einrichtungen der Erwachsenenbildung um jeweils 30.000 Euro zu erhöhen, vorbehaltlich der Erhöhung der entsprechenden Haushaltsansätze. Die Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften werden nicht belastet. Zu 4.: Die Wirtschaft wird finanziell weder be- noch entlastet. Zu 5.: Für die Gewährung von Zuwendungen gibt es Vorgaben im ThürEBG. Zu 6.: Kleine und mittlere Unternehmen sind von den Regelungsinhalten nicht betroffen. Zu 7. und 8.: Entfällt. Zu 9.: Bürger sind von dem Regelungsvorhaben nicht betroffen. Zu 10.: Private sind von dem Regelungsvorhaben nicht betroffen. Zu 11. und 12.: Entfällt. Zu 13.: Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf die Umwelt. Dr. Klaubert Ministerin