14.11.2016 Drucksache 6/3023Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Dezember 2016 Musikalische Förderung an Thüringer Schulen Die Kleine Anfrage 1524 vom 30. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Die musikalische Förderung ist ein wichtiger Bestandteil der schulischen Ausbildung und hat in vielfacher Hinsicht eine positive Auswirkung auf das Schulleben. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Förderprogramme und -möglichkeiten gibt es für die musikalische Ausbildung an Thüringer Schulen? 2. Wie bewertet die Landesregierung die musikalische Förderung an Thüringer Schulen? 3. Welche Kooperationen gibt es mit welchen Partnern (zum Beispiel Bertelsmann-Stiftung mit dem Programm der musikalischen Grundschule) und wie werden diese von der Landesregierung bewertet? 4. Welche Möglichkeiten der Anschaffung von Musikinstrumenten gibt es für Thüringer Schulen? 5. Welche Zertifikate können Thüringer Schulen erwerben, um einen Schwerpunkt in der musikalischen Ausbildung darzustellen? 6. Inwieweit arbeiten nach Kenntnis der Landesregierung die Thüringer Schulen mit den Musikschulen vor Ort zusammen? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 14. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Fördermöglichkeiten für die musikalische Ausbildung bestehen an Thüringer Schulen im Unterricht, im außerunterrichtlichen Bereich, im Rahmen der Schuljahresarbeitsplanung und durch die Teilnahme an musikalischen und künstlerischen Projekten und Programmen. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pädagogen im musikalischen Bereich unterstützt die musikalische Ausbildung an Thüringer Schulen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3023 Unterricht Das Fach Musik ist im Fächerkanon der allgemein bildenden Schulen in Thüringen und in den Thüringer Lehrplänen fest verankert. Es wird nach den Festlegungen in den Rahmenstundentafeln in der Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) unterrichtet. In der Grundschule wird mindestens eine Stunde Musikunterricht pro Woche in den Klassenstufen 1 bis 4 erteilt. Im Rahmen der flexiblen Stundentafel ist es möglich, mehr Stunden Musikunterricht zu erteilen. Weiterhin wird eine Ergänzungsstunde wöchentlich erteilt. Die Ergänzungsstunden können für die Durchführung von Projekten, speziellen Fördermaßnahmen, die Gestaltung des Schullebens oder die Entwicklung eines eigenständigen Profils der Schule genutzt und damit auch für die musikalische Förderung eingesetzt werden. An den Regelschulen sowie an kooperativen und integrierten Gesamtschulen werden in den Klassenstufen 5 bis 10 wöchentlich zwei Musikstunden erteilt. Weiterhin sind für die Klassenstufen 5 und 6 zwei flexible Stunden und für die Klassenstufen 7 und 8 eine flexible Stunde für den musisch-künstlerischen Bereich ausgewiesen. In den flexiblen Stunden ist insbesondere individuell zu fördern. An der Thüringer Gemeinschaftsschule entsprechen die Reglungen in der Rahmenstundentafel bis zur Klassenstufe 4 denen der Grundschule und bis zur Klassenstufe 10 denen der Regelschule in flexibilisierter Form für den musisch-künstlerischen Bereich. Am Gymnasium werden in den Klassenstufen 5 und 6 vier, in den Klassenstufen 7 und 8 drei und in den Klassenstufen 9 und 10 zwei Stunden Musikunterricht erteilt. Auch hier stehen ein bis zwei flexible Stunden wöchentlich für die individuelle Förderung im musisch-künstlerischen Bereich zur Verfügung. In der gymnasialen Oberstufe kann das Fach Musik als Fach mit grundlegendem Anforderungsniveau mit zwei Wochenstunden belegt werden. Für die Förderung besonderer musikalischer Begabungen gibt es in Thüringen das Musikgymnasium Schloss Belvedere als Staatliches Spezialgymnasium sowie Spezialklassen für Musik am Goethe-Gymnasium/Rutheneum seit 1608 in Gera. Für diese beiden Schulen gelten laut ThürSchulO besondere Rahmenstundentafeln. In den Leitgedanken der Thüringer Lehrpläne wird ausgesagt, dass in der schulinternen Lehr- und Lernplanung verschiedene Formen fächerübergreifenden Arbeitens zu vereinbaren sind. Das betrifft auch die Förderung des Lernens über Fächergrenzen hinweg durch die Nutzung musikalischer Möglichkeiten. In Thüringen findet dieses Anliegen in der Lehrerausbildung Beachtung. Die Studierenden für das Lehramt an Grundschulen an der Universität Erfurt erhalten eine musisch-rhythmische und künstlerisch-ästhetische Grundbildung in Form von Seminaren und Praxiskursen. Für die Ausbildung an den Staatlichen Studienseminaren für das Lehramt an Grundschulen ist in der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter festgelegt, dass Lehramtsanwärter für das Lehramt an Grundschulen zusätzlich die für den Grundschullehrer relevanten musisch-rhythmischen Kompetenzen nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes bis zum Ablegen der Zweiten Staatsprüfung nachzuweisen haben. Dazu nehmen alle Lehramtsanwärter verpflichtend an mehrtägigen Ausbildungsveranstaltungen teil und erhalten zum Nachweis eine entsprechende Bescheinigung. Die Ausbildung musisch-rhythmischer Kompetenzen ersetzt nicht die Ausbildung im Fach Musik. An den 45 Musikalischen Grundschulen in Thüringen findet die Umsetzung des fächerübergreifenden Arbeitens bezogen auf die musikalische Förderung besondere Beachtung, weil an diesen Schulen nach der Leitidee "Mehr Musik von mehr Beteiligten in mehr Fächern zu mehr Gelegenheiten" unterrichtet und Schulentwicklung gestaltet wird. An einigen Thüringer Schulen gibt es für ausgewählte Klassenstufen Instrumentalklassen (zum Beispiel Bläserklassen und Streicherklassen). Im Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre wird die musikalische Bildung explizit als einer von zehn Bildungsbereichen ausgewiesen und detailliert dargestellt. Außerunterrichtliche Angebote und Ganztagangebote Die musikalische Bildung und Entwicklung wird im Rahmen von außerunterrichtlichen Angeboten und Ganztagsangeboten gefördert. Die nachfolgende Übersicht stellt die musischen Arbeitsgemeinschaften an Thüringer Schulen dar. 3 Drucksache 6/3023Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode S ch ül er u nd G ru pp en in m us is ch en A rb ei ts ge m ei ns ch af te n na ch S ch ul ar t i m S ch ul ja hr 2 01 6/ 20 17 A rb ei ts ge m ei ns ch af ts ar t A rb ei ts - ge m ei nsc ha fts th em a S ch ul ar t - ∑ G S R S TG S G Y G E S FÖ S G ru pp en S ch ül er G ru ppe n S ch ül er G ru ppe n S ch ül er G ru ppe n S ch ül er G ru ppe n S ch ül er G ru ppe n S ch ül er G ru ppe n S ch ül er AG 's u nd a uß er un te rr. A ng eb ot e - L ei tu ng d ur ch L eh re r m us is ch 50 2 93 82 21 2 44 36 11 7 15 47 34 45 5 12 3 27 53 7 11 4 9 77 AG 's u nd a uß er un te rr. A ng eb ot e - L ei tu ng d ur ch s on st . P er so na l m us is ch 36 0 33 11 27 4 24 08 44 39 5 18 16 8 19 28 4 1 14 4 42 S ch ul ja hr es st at is tik S ch ul en -K la ss en -S ch ül er A B S S T+ FT , S ch ul ja hr : 1 6/ 17 , S tic ht ag : 3 1. 08 .2 01 6, v or lä ufi ge D at en , S ta nd : 1 0. 10 .2 01 6 E in S ch ül er k an n m eh re re A G 's b es uc he n. D es ha lb s te llt d ie S um m e hi er d ie A nz ah l d er b el eg te n P lä tz e da r. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3023 Schuljahresarbeitsplanung Im Schuljahresarbeitsplan verankern die Schulen unter anderem musikalische Veranstaltungen, Projekte und Wettbewerbe. Dabei handelt es sich beispielsweise um Konzerte oder andere musikalische Darbietungen zu verschiedenen Anlässen, innerschulische Talentwettbewerbe oder die Beteiligung an regionalen oder überregionalen musikalischen Wettbewerben und Veranstaltungen. Auf diese Weise können musikalische Interessen und Talente besonders gefördert, sichtbar gemacht und gewürdigt werden. Besondere Projekte und Programme Am Projekt "Musikalische Grundschule" (s.o.) sind insgesamt etwa 45 Thüringer Grundschulen beteiligt. Derzeit befindet sich die dritte Staffel im Fortbildungszyklus, die erste Staffel steht vor der Re-Zertifizierung durch die Bertelsmann-Stiftung. Das Projekt zielt über die musikalische Bildung im Fachunterricht hinaus auf die Musikalisierung des gesamten Schulalltages und wirkt auch in andere Unterrichtsfächer und den außerunterrichtlichen Bereich. Als Besonderheit sind in Thüringen im Projekt Grundschullehrer/-innen und Erzieher/-innen in Tandems in der Fortbildung und in den Schulen wirksam. An der Transferphase des Programms "Kulturagenten für kreative Schulen Thüringen" sind derzeit 30 allgemein bildende Schulen thüringenweit beteiligt. Ziel ist die kulturelle Aktivierung, Partizipation, Kulturraum -vernetzung und Schulentwicklung. Die Schulen arbeiten mit zehn Kulturagent*innen in Netzwerken zusammen. Sie entwickeln "Kulturfahrpläne", in denen auch musikalische Entwicklungsvorhaben und Kooperationen langfristig verankert werden können. Thüringer Schulen können sich an regionalen, landes- und bundesweiten Programmen und Projekten beteiligen , um die musikalische Entwicklung ihrer Schüler*innen zu fördern. Beispiele dafür sind das Programm "Kultur macht stark" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder die Mikroprojekte, welche im Begleitprogramm zum Bundesfestival "Schultheatertage der Länder" durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) in einer Höhe bis zu 500 Euro pro Projekt gefördert wurden. In der jährlichen Veröffentlichung des TMBJS "Lust auf Kultur" sind Angebote zur kulturellen Bildung auch für den Bereich Musik zusammengestellt, welche von den Thüringer Schulen genutzt werden können. Musikalische Fort- und Weiterbildung Für das Fach Musik finden alle zwei Jahre die Weimarer Schulmusiktage als zentrale Fortbildung in Kooperation mit dem Bundesverband Musikunterricht (BMU) und dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) statt. Dort wird an zwei Tagen eine Vielzahl unterschiedlicher Workshops angeboten. Ergänzend gibt es externe Fortbildungsangebote der Thüringer Landesmusikakademie, die mit dem ThILLM kooperiert. Von September bis November 2016 wird ein "Professionalisierungskurs für Erzieher/innen, Grundschullehrer /innen und Studierende" durchgeführt. Für das Schuljahr 2017/2018 ist ein Kurs für weiterführende Schulen geplant. Im Bereich Grundschule unterstützt das ThILLM als Kooperationspartner seit Juni 2011 das Projekt "Musikalische Grundschule" mit mittlerweile drei Staffeln. Derzeit werden Lehrer*innen und Erzieher*innen der Projektschulen der dritten Staffel fortgebildet. Regionale und zentral-regionalisierte Fortbildungsveranstaltungen der Fachberater/-innen finden regelmäßig in den Schulamtsbereichen statt. Ab diesem Schuljahr arbeiten sechs Fachberater/-innen (3 Schwerpunkt Regelschule, 2 Schwerpunkt Thüringer Gemeinschaftsschule, 1 Schwerpunkt Grundschule) im Unterstützersystem . In die nunmehr regelmäßig stattfindenden Fachtage "Bildung und Kultur" in Zusammenarbeit mit dem Kulturrat Thüringen e.V. sind auch musikalische Fortbildungsangebote integriert. Zu 2.: Der musikalischen Förderung an den Thüringer Schulen misst die Landesregierung eine hohe Bedeutung bei. Dafür geschaffene Rahmenbedingungen und Unterstützungsmöglichkeiten sind in den Antworten zu den anderen Fragen ausführlich dargestellt. 5 Drucksache 6/3023Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Das TMBJS kooperiert im Rahmen des Projektes Musikalische Grundschule mit der Bertelsmann-Stiftung. Das ThILLM sorgt von Beginn an für die organisatorische Absicherung des Projekts, seit der dritten Staffel in alleiniger Verantwortung. Die Dienste der Plattform der Bertelsmann-Stiftung können auf der Grundlage geschlossener Vereinbarungen weiter genutzt werden. Weitere Kooperationen gibt es zwischen dem ThILLM und dem Landesmusikrat sowie seiner Dachorganisation , dem Kulturrat Thüringen e.V., der Thüringer Landesmusikakademie Sondershausen, dem Landesverband Thüringen des Bundesverbandes Musikunterricht (BMU) sowie Einzelprojekten wie dem Förderverein Klasse(n)Streicher e.V., der Thüringer Chorjugend und dem Thüringer Museumsverband mit seinen Museen und Schlössern. Diese aufgeführten Kooperationen sind turnusmäßig und verlässlich ausgestaltet . So finden die Weimarer Schulmusiktage regelmäßig alle zwei Jahre statt. Zahlreiche Musikpädagogen besuchen im Wechsel mit den Weimarer Schulmusiktagen den ebenfalls zweijährig stattfindenden Bundeskongress Musikpädagogik. Sofern es sich nicht um ThILLM-Fortbildungsveranstaltung handelt, werden alle aufgeführten Veranstaltungen als externe Fortbildungsangebote vom ThILLM anerkannt. Zu 4.: Aus dem Schuletat zur Beschaffung von Lernmitteln aus Landesmitteln können keine Musikinstrumente beschafft werden. Für die Umsetzung der Thüringer Lehrpläne für das Fach Musik benötigen die Schulen einfache Instrumente des Klingenden Schlagwerkes. Diese können vom Schulträger finanziert werden und sind in der Regel als Grundausstattung an den Schulen vorhanden. Zu 5.: Thüringer Grundschulen können das Zertifikat "Musikalische Grundschule Thüringen" erwerben. Seit dem Jahr 2011 haben 25 Schulen in einer ersten und zehn Schulen in einer zweiten Staffel die Zertifizierung erreicht . Derzeit befinden sich in einer dritten Staffel zehn weitere Thüringer Grundschulen auf dem Weg dahin . Die Schulen der ersten Staffel haben aktuell, drei Jahre nach ihrer Zertifizierung, die Möglichkeit zur Re-Zertifizierung als Musikalische Grundschule, was 23 Schulen erfolgreich beantragten. Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 1 zu den Ganztagsangeboten wird verwiesen. Unter den Leistungserbringern der dort benannten Angebote sind auch Musikschulen. Die abschließende Entscheidung zur Auswahl von ergänzenden Maßnahmen wird von den jeweiligen Horten der Grund- und Gemeinschaftsschulen eigenverantwortlich getroffen. Statistische Angaben dazu liegen der Landesregierung nicht vor. In der nachfolgenden Übersicht stellt die Kooperationen Thüringer Schulen mit den Musikschulen vor Ort dar. 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3023 Kooperation der Thüringer Schulen mit den Musikschulen vor Ort (Stand 31.12.2015) Musikschule Grundschulen weiterführende Schulen Gesamtschulen Gymnasien Förderschulen sonstige Gesamt Altenburger Land 7 1 Arnstadt-Ilmenau 1 Bad Salzungen/ Wartburgkreis Eisenach 5 2 1 4 Eisenberg, Saale-Holzland -Kreis 5 2 1 Erfurt 1 Gera 4 1 1 1 Gotha 1 Greiz 1 Hildburghausen 10 6 2 1 1 Jena 8 3 1 1 Leinefelde 2 2 Meiningen 2 2 Mühlhausen 1 Nordhausen 4 1 Saale-Orla 6 1 Rudolstadt 4 2 Saalfeld 2 Schmalkalden 2 1 2 Sömmerda 2 Sondershausen/ Kyffhäuserkreis 8 4 Sonneberg 1 Suhl 5 1 1 Weimar Zeulenroda 1 Summe 79 9 8 23 6 4 129 Dr. Klaubert Ministerin P11-A6