16.11.2016 Drucksache 6/3042Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Dezember 2016 Hochwasserschutzkonzept - Werra Die Kleine Anfrage 1520 vom 29. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Stadt Meiningen und weitere Ortschaften im Werratal sind stark vom Hochwasser der Werra bedroht. In Meiningen besonders betroffen ist der Innenstadtbereich durch den Nebenarm der Werra, die Prolle, der bei Hochwasserereignissen immer wieder zu Überschwemmungen führt. Obwohl die Prolle kein eigenständiges Gewässer ist, wird sie als Gewässer 2. Ordnung eingestuft. Durch die gegenwärtig stattfindende Neufestsetzung des HQ 100-Bereichs ist die Meininger Innenstadt in seiner zukünftigen Nutzung und städtebaulichen Entwicklung stark beeinträchtigt. Auch die anderen Ortschaften entlang der Werra, werden durch diese Neufestsetzung in ihrer zukünftigen Entwicklung beeinträchtigt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand und wann ist mit der Fertigstellung des Hochwasserschutzkonzepts für die Werra und die Stadt Meiningen zu rechnen? 2. Wie ist der Stand bei der Neufestsetzung des HQ 100-Bereichs in der Stadt Meiningen und entlang der Werra? 3. Welche bebauten Gebiete, Gewerbegebiete beziehungsweise von Flächennutzungsgebieten zur Nutzung vorgesehenen Gebiete der Stadt Meiningen und weiterer Kommunen entlang der Werra sind betroffen und in ihrer Nutzung beeinträchtigt? 4. Sieht die Landesregierung Maßnahmen vor, um die durch die Neufestsetzung des HQ 100-Bereichs eingeschränkte Nutzung in Meiningen und den anderen Kommunen entlang der Werra zu begrenzen? 5. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen sind dabei für die Werra bei Meiningen vorgesehen? 6. Umfassen diese Maßnahmen auch den Nebenarm, die Prolle? 7. Wann und in welchem Zeitraum sollen die vorgesehenen Maßnahmen an der Werra und im Bereich Meiningen umgesetzt werden? 8. Ist seitens der Landesregierung geplant, den Nebenarm der Werra, die Prolle, zukünftig als Gewässer 1. Ordnung auszuweisen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Harzer (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3042 9. Wenn Frage 8 mit Nein beantwortet wird: Warum nicht und wie wird diese Auffassung begründet? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 15. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Hochwasserschutzkonzepte für die Werra und die Stadt Meiningen sind Bestandteil des Landesprogramms Hochwasserschutz. Die Werra wurde dabei in mehrere Abschnitte unterteilt. Die Leistungen zur Untersuchung des Abschnittes Obere Werra (Harras bis Meiningen) sind vergeben und sollen Ende 2018 abgeschlossen sein. Die Untersuchungen der unterhalb Meiningen folgenden Werraabschnitte sollen Anfang 2017 vertraglich gebunden werden. Deren Abschluss ist nach jetzigem Kenntnisstand im Jahr 2019 geplant. Auf Grund der festgestellten Defizite im Hochwasserschutz wurde die Stadt Meiningen prioritär untersucht. Über die aktuellen hydraulischen Berechnungen wurden die Defizite näher bestimmt. Derzeit werden die für den Hochwasserschutz vorgeschlagenen Maßnahmen untersucht. Diese Leistung wird bis Mitte 2017 abgeschlossen sein. Zu 2.: Derzeit gilt in Meiningen das Überschwemmungsgebiet der Werra gemäß Rechtsverordnung vom 13. März 2009, das den aktuellen HQ100-Bereich darstellt. Im Rahmen der Erstellung der Hochwasserschutzkonzepte, gemäß Antwort zu Frage 1, werden die Überschwemmungsgebiete entlang der Werra neu berechnet und deren Ausdehnung zur Festsetzung neu beantragt , sofern dies notwendig ist. Zu 3.: Der Freistaat hat in Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie Hochwassergefahren- und -risikokarten erstellt, die auf dem Kartenserver der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) unter http://www.tlug-jena.de/hwrm/ zur Verfügung stehen. Die betroffenen Gebiete können hier für alle Risikogewässer Thüringens, auch für die Werra, eingesehen werden. Darin sind auch die bebauten Gebiete einschließlich der Gewerbegebiete erkennbar. Die Daten zur Art der baulichen sowie sonstigen Flächennutzung dieser Gebiete liegen dem Land nicht vor. Darüber hinaus können sich aus den hydraulischen Berechnungen, welche im Rahmen der Erstellung der Hochwasserschutzkonzepte erfolgen, weitere Änderungen ergeben. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2. Zu 4.: Da derzeit noch keine Ergebnisse zu den hydraulischen Berechnungen vorliegen, kann dazu keine Aussage getroffen werden. Zu 5.: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1. Notwendige Hochwasserschutzmaßnahmen werden derzeit noch untersucht. Zu 6.: Die Brolle wird als Nebenarm der Werra bei der Erstellung des Hochwasserschutzkonzeptes mit betrachtet . Hinsichtlich eventueller Maßnahmen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1. Zu 7.: Im Bereich Meiningen beabsichtigt die TLUG, den Planungsprozess für notwendige Maßnahmen als vorhabenbezogenes Konzept fortzusetzen. Eine bauliche Umsetzung könnte dann in der Anfangsphase des nächsten Landesprogramms Hochwasserschutz ab dem Jahr 2022 erfolgen. 3 Drucksache 6/3042Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Gemäß der Antwort zu Frage 1 müssen die erforderlichen Maßnahmen für die Werra erst noch ermittelt und priorisiert werden. Eine genaue Angabe von Zeiträumen zur Umsetzung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Zu 8.: Die Brolle ist gemäß der Anlage zum Thüringer Wassergesetz kein Gewässer erster Ordnung. Der Status der Brolle soll sich auch künftig nicht ändern. Zu 9.: Eine Änderung des Gewässerstatus ist nur durch Gesetzesänderung möglich. Aufgrund der fehlenden überregionalen Bedeutung der Brolle erscheint dies jedoch auch sachlich nicht geboten. Das Gewässer hat eine überwiegend stadtökologische Bedeutung im Altstadtensemble Meiningens. Siegesmund Ministerin