16.11.2016 Drucksache 6/3043Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Dezember 2016 Zügige Versorgungsangleichung für ehemals angestellte Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer neuen Rechts ("Lücke- oder Aufbauprofessorinnen und Lücke - oder Aufbauprofessoren") der neuen Bundesländer Die Kleine Anfrage 1530 vom 30. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 6. April 2011 berieten Betroffenen- und Berufsverbände angestellter Professorinnen und Professoren und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der neuen Bundesländer mit Bundestagsabge ordneten unter Mitwirkung der Staatskanzleien ostdeutscher Bundesländer zur Versorgungsangleichung für ehemals angestellte Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer neuen Rechts ("Lücke- oder Aufbauprofessorinnen und Lücke- oder Aufbauprofessoren") der neuen Bundesländer. Die Beratung brachte das Ergebnis, die Versorgungssituation angestellter Professorinnen und Professoren unverzüglich und vorzugsweise über eine von den neuen Bundesländern und dem Bund finanziell getragene Stiftungs- oder Fondslösung als Versorgungsangleichung zu korrigieren. Die Regionalkonferenzen der Regierungschefs ostdeutscher Bundesländer ein schließlich Berlins haben sich in den Jahren 2012 bis 2016 wiederholt mit dem Problem befasst und in Protokollen der Jahre 2014 und 2016 die Bereitschaft zu einer Finanzierungsbeteiligung an einer Länder-Bund-Lösung zum Ausdruck gebracht. Die Regierungschefs baten den Bund entsprechend, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur organisatorischen Realisierung einer Versorgungsangleichung zu konstituieren und zu Beratungen einzuladen. Der Bund begründete dies damit, dass von den ostdeutschen Ländern "keine konkrete und belastbare Einigung ... über einen von ihnen zu erbringenden finanziellen Beitrag" vorliegen würde. Ich frage die Landesregierung: 1. Liegt eine eindeutige Einigung und Erklärung aller neuen Bundesländer einschließlich Berlins über eine finanzielle Beteiligung an einer Versorgungsangleichung für angestellte Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer durch Bund und Länder mit Nachweis vor? 2. Was hat die Landesregierung getan, um die Versorgungsangleichung voranzubringen? 3. Wie beurteilt die Landesregierung den erreichten Stand in der Behandlung des Problems durch die Regionalkonferenzen der vergangenen Jahre? 4. Ist die Landesregierung bereit, an einer Grundsatzentscheidung für eine Bund-Länder-Lösung und deren unverzügliche Umsetzung maßgeblich mitzuwirken? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3043 5. Ist die Landesregierung bereit, sich auch konzeptionell für dieses Ziel in Bund-Länder-Gesprächen einzusetzen ? Wie sollte ein solches Konzept aus Sicht der Landesregierung aussehen? 6. Ist die Landesregierung bei gegebenenfalls weiteren Schwierigkeiten zu einer landesspezifischen Detaillösung wegen des inzwischen hohen Alters der betroffenen Landesbediensteten im Zusammenwirken mit dem Betroffenenverband bereit? Der Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. November 2016 wie folgt beantwortet : Vorbemerkung: Die Landesregierung nimmt das Anliegen der angestellten Hochschullehrer/innen neuen Rechts (sogenannte "Lückeprofessoren") sehr ernst und schenkt diesem eine große Bedeutung. Die Landesregierung bedauert außerordentlich, dass es bislang zu keiner gemeinsamen Lösung mit dem Bund und den anderen ostdeutschen Ländern gekommen ist. Nachdem sich der Verein Altersversorgung für angestellte Professoren und Hochschullehrer neuen Rechts und Angestellte im höheren Dienst der Behörden in den neuen Bundesländern e.V. (VAV) im vergangenen Jahr an den Chef der Staatskanzlei gewandt hatte, kam es am 21. August 2015 zu einem ersten Meinungsaustausch in der Thüringer Staatskanzlei, bei dem auch das weitere Vorgehen im Sinne des Anliegens der Betroffenen erörtert wurde. Der Chef der Staatskanzlei versicherte den Professoren, ihr Anliegen zu unterstützen. Im Ergebnis des Gesprächs wandte sich der Chef der Staatskanzlei mit Schreiben vom 29. September 2015 nochmals an den Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts, an die Bundesministerin für Bildung und Forschung, an die Ostbeauftragte der Bundesregierung, an die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestags sowie an alle ostdeutschen Abgeordneten des Deutschen Bundestags. In ihren Antworten unterstützen die ostdeutschen Abgeordneten das Anliegen der angestellten Hochschullehrer und -lehrerinnen sowie der Professorinnen und Professoren neuen Rechts parteienübergreifend ausdrücklich. Die Beauftragte für die neuen Länder, Frau Parlamentarische Staatssekretärin Iris Gleicke, machte mit Schreiben vom 29. Oktober 2015 deutlich, dass die Bundesregierung keine Möglichkeiten sieht. Sie erkenne keine bindende Einigung der Länder. Ein Herausgreifen nur einer Gruppe führe aus rechtlichen und politischen Gründen zu neuen Ungerechtigkeiten und mit der Schaffung eines Präzedenzfalles müsste sich der Gesetzgeber auch mit allen anderen Einzelforderungen auseinandersetzen. Verwiesen wird vielmehr auf die Umsetzung des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD, der eine vollständige Angleichung der beiden Rentensysteme Ost/West bis 2019 vorsehe. Zu 1. und 3.: Die Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Thüringen haben im Rahmen ihrer länderübergreifenden Zusammenarbeit mehrfach das Anliegen der angestellten Hochschullehrer und -lehrerinnen sowie der Professorinnen und Professoren neuen Rechts behandelt. Dazu gehörten insbesondere die Erörterungen anlässlich der ostdeutschen Regionalkonferenzen (zuletzt 29. April 2013, 9. Juli 2014, 13. April 2016). Im Ergebnis der Regionalkonferenz vom 9. Juli 2014 konnte der Beauftragten für die neuen Länder, Frau Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleicke, mit Schreiben vom 25. November 2014 durch den damaligen MPK-Ost-Vorsitz Berlin eine Einigung der Länder übermittelt werden, mit welcher die Länder die Bereitschaft erklären, "dass alle ostdeutschen Länder insoweit Handlungsbedarf erkennen und einen Beitrag dazu leisten wollen." Diese Einigung wurde mit dem Beschluss der 43. Regionalkonferenz der Regierungschefs der neuen Länder am 13. April 2016 noch einmal bekräftigt. Mit dem Beschluss wurde die Bundesregierung abermals gebeten, zu der bereits seit 2013 mehrfach vereinbarten Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzuladen. Der Stand der Behandlung des Problems ist vor dem Hintergrund der jahrelangen Bemühungen der ostdeutschen Länder und dem fortgeschrittenen Alter der angestellten Hochschullehrer und -lehrerinnen sowie der Professorinnen und Professoren neuen Rechts unbefriedigend. Das Anliegen der Betroffenen wurde , wie oben erläutert, im Rahmen der ostdeutschen Regionalkonferenz mit dem Ergebnis der Bereitschaft der Länder besprochen. Entsprechend der Beschlusslage der Regionalkonferenzen können nur mit dem Bund gemeinsam tragfähige Lösungen ermittelt werden. Deshalb bedauert die Landesregierung, dass es trotz mehrfacher Aufforderungen durch die Länder bislang nicht zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe gekommen ist. Die weitere Entwicklung hängt vom Handeln der Bundesregierung ab. 3 Drucksache 6/3043Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 2.,4.,5. und 6.: Die Thüringer Landesregierung knüpfte an die Bemühungen der vorherigen Landesregierung an, mit den beteiligten Ländern und dem Bund tragfähige Handlungsoptionen auszuloten und zur Umsetzung zu bringen . Dazu steht die Landesregierung auf politischer Ebene und auf Arbeitsebene mündlich und schriftlich im engen Kontakt mit den Betroffenen. Wie in der Vorbemerkung ausgeführt hat der Chef der Staatskanzlei im vergangenen Jahr mit einem Schreiben vom 29. September 2015 die wichtigsten Akteure auf Bundesebene aufgefordert, alle Möglichkeiten zu nutzen, um eine versorgungsrechtliche Anerkennung für die Betroffenen herzustellen. Thüringen hatte zudem mit angeregt, die Problematik erneut im Rahmen der ostdeutschen Regionalkonferenz am 13. April 2016 zu behandeln. Zusätzlich hatte Thüringen mehrfach einen Antrag im Bundesrat zur Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rentenangleichung Ost-West gestellt. Zuletzt wurde mit Beschluss des Bundesrats vom 29. Januar 2016 (Bundesratsdrucksache 585/15) das Angebot zur Mitarbeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe nochmals erneuert. In diesem Rahmen hätte auch das Thema "Lückeprofessoren" erörtert und Lösungsvorschläge erarbeitet werden können. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass sie derzeit keinen Bedarf einer solchen Arbeitsgruppe sehe (zu Bundesratsdrucksache 206/15 (Beschluss) vom 11. August 2015). Auch das für Hochschulrecht zuständige Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft (TMWWDG) hat im Schriftwechsel mit den Betroffenen seine Bereitschaft signalisiert, an Lösungsmöglichkeiten mitzuwirken. Die Länder, so auch Thüringen, haben sich bereit erklärt, eine tragfähige Lösung zu unterstützen. So wurde vor einigen Jahren eine rechtlich selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Zustiftung von Bund und Ländern favorisiert. Bei dieser, wie bei allen anderen Handlungsoptionen, bedarf es vor weiteren konzeptionellen Überlegungen der Bereitschaft aller Beteiligten, sich konstruktiv und finanziell beteiligen zu wollen. Für eine Grundsatzentscheidung zu einer Bund-Länder-Lösung mangelt es derzeit an der Bereitschaft des Bundes an dessen Mitwirkung. Bei den ostdeutschen Ländern besteht Einvernehmen darüber, dass nur eine gemeinsame Lösung des Bundes und der ostdeutschen Länder in Frage kommt. Den Vertretern des VAV wurde ebenfalls in der Besprechung am 21. August 2015 dargelegt, dass es keine isolierte Thüringer Lösung geben kann. Auch insoweit hat die Position der Landesregierung gegenüber der letzten Legislaturperiode keine Änderung erfahren. Prof. Dr. Hoff Minister