16.11.2016 Drucksache 6/3044Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Dezember 2016 Planungen zur Errichtung eines Pumpspeicherkraftwerks in der Gemarkung Leutenberg /Probstzella - Teil 1 Die Kleine Anfrage 1539 vom 30. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach einem Bericht der Ostthüringer Zeitung vom 20. September 2016 sei das Vorhaben zur Errichtung eines Pumpspeicherkraftwerks in der Gemarkung Leutenberg/Probstzella nach Aussage der zuständigen Landesbehörde vereinbar mit der Raumplanung. Weiterhin heißt es, dass die Gemeinde Probstzella eine Ein-Prozent-Beteiligung in Erwägung ziehe. Der Naturschutzbund Saalfeld-Rudolstadt hingegen zweifle die Wirtschaftlichkeit des geplanten Pumpspeicherkraftwerks an und verwies auf die bereits existierenden Pumpspeicherkraftwerke in Hohenwarte und in Goldisthal, die nicht ausgelastet seien. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum ist nach Ansicht der Landesregierung das Vorhaben zur Errichtung eines Pumpspeicherkraftwerks in Schweinbach auf dem Gebiet der Gemeinden Probstzella/Leutenberg vereinbar mit der Raumplanung und welche grundlegenden Kriterien werden erfüllt? 2. Inwieweit unterstützt und begleitet die Landesregierung das Vorhaben zur Errichtung eines Pumpspeicherkraftwerks in der Gemarkung Leutenberg/Probstzella? 3. Welche Vor- und welche Nachteile sieht die Landesregierung in Bezug auf die mögliche Errichtung und den Betrieb eines Pumpspeicherkraftwerks in der Gemarkung Leutenberg/Probstzella? 4. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen und wann könnte frühestens mit der Errichtung eines Pumpspeicherkraftwerks in der Gemarkung Leutenberg/Probstzella begonnen werden? 5. Wie ist der Stand der Erarbeitung eines ökologisch nachhaltigen Wassermanagementkonzepts zur Erstbefüllung des Wasserspeichers und welche Aussagen zur Erstbefüllung ergeben sich daraus? 6. Welche Wasserquellen sollen für den laufenden Betrieb des Pumpspeicherkraftwerks genutzt werden und inwieweit reicht, auch mit Blick auf die Bedenken des Naturschutzbunds Saalfeld-Rudolstadt, das dort zur Verfügung stehende Wasser zukünftig aus, um das geplante Pumpspeicherkraftwerk in der Gemarkung Leutenberg/Probstzella zu betreiben? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3044 Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In der Studie "Pumpspeicherkataster Thüringen" (2011) wurden Vorzugsstandorte ermittelt, an denen sowohl von einem ausreichenden Potenzial für eine wirtschaftliche Betreibung des Kraftwerks als auch von lösbaren genehmigungsrechtlichen Umfeldbedingungen ausgegangen werden kann. Für den Standort Leutenberg sprach dabei die geeignete Topographie mit ausreichend großen Höhendifferenzen zwischen möglichen Standorten für Ober- und Unterbecken, mit kurzen Entfernungen zwischen den Beckenstandorten sowie mit ausreichend großen und geeigneten Flächen für den Bau von Ober- und Unterbecken. Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wurde festgestellt, dass das geplante Pumpspeicherkraftwerk Leutenberg/Probstzella mit all seinen Bestandteilen (Oberbecken, Unterbecken, Kraftwerkszufahrt, 380-kV- Netzanbindung, unterirdische Anlagen) bei Beachtung von 24 Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung in Übereinstimmung gebracht werden kann. In den Maßgaben wird u. a. gefordert, die Lage und den Flächenverbrauch im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes , der Land- und Forstwirtschaft sowie des Trinkwasserschutzes zu optimieren. Zudem werden der Nachweis der geologischen Unbedenklichkeit der Baumaßnahme und die Entlastung betroffener Orte gefordert. Die abschließenden naturschutzrechtlichen Prüfungen sind Teil des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens . Zu 2.: Die Thüringer Landesregierung hat 2011 eine Potenzialanalyse zu Pumpspeichern in Thüringen in Auftrag gegeben , in der auch der Standort Leutenberg ausgewiesen wurde. Damit hat sie die Investitionsentscheidung für potenzielle Investoren erleichtert. Eine darüber hinausgehende besondere Unterstützung der Landesregierung gibt es nicht. Zu 3.: Die Vor- und Nachteile des Standortes wurden im Rahmen des Raumordnungsverfahrens umfassend bewertet . Die Landesregierung nimmt darüber hinaus keine eigenen Standortbewertungen vor. Das geplante Vorhaben entspricht grundsätzlich der energiepolitischen Zielstellung des Freistaates Thüringen in Bezug auf den Ausbau der Energiespeicherkapazitäten als eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende. Mit den Planungen zum Pumpspeicherwerk Leutenberg/Probstzella wird der Grundsatz 5.2.5 des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 umgesetzt. Hier heißt es: "Planungen und Maßnahmen zur Errichtung von Pumpspeicherwerken sollen einen Beitrag zur Erhöhung der Speicherkapazitäten leisten. Dabei sollen die räumlichen Strukturen aufgegriffen sowie den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Tourismus besonders Rechnung getragen werden." Zu 4.: Das Raumordnungsverfahren wurde mit der Landesplanerischen Beurteilung vom 22.08.2016 abgeschlossen . Das Planfeststellungsverfahren wird nach Antragstellung etwa zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen . Der Bau des Pumpspeicherkraftwerkes dauert danach weitere fünf Jahre. Zu 5.: Ein Wassermanagementkonzept zur Erstbefüllung des Wasserkraftwerkes wurde bereits im Rahmen des Raumordnungsverfahrens vorgelegt. Darin wurden die Umsetzung der geplanten Erstbefüllung des Unterbeckens erläutert und die Auswirkungen im Einzugsbereich der Loquitz dargestellt. Das Konzept kommt zu dem Ergebnis, dass es möglich ist, das System in einem hydrologischen Durchschnittsjahr innerhalb von 12 Monaten zu befüllen, und stellt dazu ein Entnahmekonzept dar. Danach werden die etwa 4 Mio. Kubikmeter Wasser aus der Loquitz unter strengen Umweltschutzauflagen zu Zeiten ausreichender Dotierung entnommen. Eine Entnahme von 150 Litern pro Sekunde ist vorgesehen, wenn die Loquitz Durchflussmengen von mindestens einem Kubikmeter pro Sekunde aufweist; die Entnahmemenge kann auf bis zu 300 Liter gesteigert werden bei einer Durchflussmenge von mindestens zwei Kubikmetern. Eine messbare Wasserstandsänderung ist durch die Entnahme nicht zu erwarten, die Auswirkungen auf den Pegelstand der Saale liegen bei unter 2 Prozent. 3 Drucksache 6/3044Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Wasser aus der Loquitz wird nur für die Erstbefüllung benötigt. Weitere Wasserergänzungen während des laufenden Betriebes sind nicht vorgesehen, da sich Verdunstung und Niederschlagsmenge die Waage halten. Siegesmund Ministerin Planungen zur Errichtung eines Pumpspeicherkraftwerks in der Gemarkung Leutenberg/Probstzella - Teil 1 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: