16.11.2016 Drucksache 6/3045Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Dezember 2016 Planungen zur Errichtung eines Pumpspeicherkraftwerks in der Gemarkung Leutenberg /Probstzella - Teil 2 Die Kleine Anfrage 1540 vom 30. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach einem Bericht der Ostthüringer Zeitung vom 20. September 2016 sei das Vorhaben zur Errichtung eines Pumpspeicherkraftwerks in der Gemarkung Leutenberg/Probstzella nach Aussage der zuständigen Landesbehörde vereinbar mit der Raumplanung. Weiterhin heißt es, dass die Gemeinde Probstzella eine Ein-Prozent-Beteiligung in Erwägung ziehe. Der Naturschutzbund Saalfeld-Rudolstadt hingegen zweifle die Wirtschaftlichkeit des geplanten Pumpspeicherkraftwerks an und verwies auf die bereits existierenden Pumpspeicherkraftwerke in Hohenwarte und in Goldisthal, die nicht ausgelastet seien. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in den betroffenen Kommunen beziehungsweise im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt vorgesehen? Inwieweit sind die geplanten Maßnahmen bindend und wer zeichnet für die Realisierung verantwortlich? 2. Inwieweit wurden die Forderungen der Kommunen in Bezug auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen berücksichtigt beziehungsweise welche Forderungen wurden aus welchen Gründen abgelehnt? 3. Gibt es konkrete Pläne, das Pumpspeicherkraftwerk in der Gemarkung Leutenberg/Probstzella in das touristische Konzept der Region einzubinden und wenn ja, welche (zum Beispiel Errichtung eines Rundwegs am Oberbecken in Schweinbach)? 4. Welche finanzielle Förderung müsste beziehungsweise könnte für die Errichtung eines Pumpspeicherkraftwerks in der Gemarkung Leutenberg/Probstzella von Seiten der Landesregierung aus welchen Haushaltsstellen und in welcher Höhe erfolgen? 5. Gibt es bereits konkrete Aussagen zu möglichen zukünftigen Betreibern des Pumpspeicherkraftwerks und inwieweit wird das planende Bauunternehmen vonseiten der Landesregierung bei der Suche nach einem Betreiber unterstützt? 6. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Plänen einer kommunalen Beteiligung und inwieweit gibt es ähnliche Beispiele in Thüringen und nach Kenntnis der Landesregierung in anderen Teilen Deutschlands? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3045 7. Wie beurteilt die Landesregierung die momentane und zukünftige wirtschaftliche Situation und den Betrieb von Pumpspeicherkraftwerken in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf die bestehenden Thüringer Pumpspeicherkraftwerke in Hohenwarte und Goldisthal? 8. Wie ist der Stand der von Thüringens Ministerpräsidenten Bodo Ramelow in einem Interview mit der Ostthüringer Zeitung erwähnten Gespräche mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zu einem neuen ökonomisch abgesicherten Geschäftsmodell für Pumpspeicherkraftwerke und was ist konkret vorgesehen? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Da das Planfeststellungsverfahren für den Bau des Pumpspeicherkraftwerkes noch nicht begonnen hat, gibt es bisher nur Vorschläge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Diese Maßnahmenvorschläge wurden noch nicht auf ihre Eignung überprüft, nicht konzeptioniert und auch nicht bilanziert. Das wird erst im Zuge der Planfeststellung erfolgen. Zuständig ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Zu 2.: Siehe Frage 1. Zu 3.: Es gibt noch keine konkreten Pläne. Genauere Planungen, die sich auch an der Flächenverfügbarkeit orientieren müssen, können erst nach Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens vorgenommen werden. Zu 4.: Es erfolgt keine finanzielle Förderung durch die Landesregierung. Zu 5.: Es gibt keine konkreten Aussagen zu möglichen Betreibern. Die Landesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit tätig zu werden. Zu 6.: Weder der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, noch dem Landesverwaltungsamt liegen Informationen zu Plänen einer kommunalen Beteiligung durch die Gemeinde Probstzella vor. Ähnliche Beispiele einer kommunalen Beteiligung sind der Landesregierung gegenwärtig nicht bekannt. Zu 7.: Die gegenwärtigen, vom Bund gesetzten Rahmenbedingungen sind nicht dazu geeignet, Großspeicher wirtschaftlich zu betreiben. Um mögliche Hemmnisse für die Errichtung und deren Betrieb zu beseitigen, müsste es insbesondere eine Entlastung der Energiespeicher von den Netzentgelten und anderen Letztverbraucherabgaben geben. Thüringen hat sich im Rahmen von Bundesratsinitiativen maßgeblich für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Pumpspeicherkraftwerken eingesetzt. Nach Überzeugung der Thüringer Landesregierung wird der Einfluss von Energiespeichern mit weiter steigendem Anteil von erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung wachsen. Durch das Abschalten weiterer Atomkraftwerke und den planmäßigen Ausbau der erneuerbaren Energien wird sich eine wesentlich höhere Netzinstabilität als heute ergeben; mit der erprobten Technologie von Pumpspeicherkraftwerken können Über- und Unterversorgungen im Netz im Minutentakt ausgeglichen werden. Diese stabilisierenden Maßnahmen durch Pumpspeicherkraftwerke (und andere Speicher) können zu einer Senkung der Energiekosten und damit zu einem volkswirtschaftlichen Vorteil führen. 3 Drucksache 6/3045Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Die Thüringer Landesregierung hat sich für die Befreiung von Netzentgelten und anderen Umlagen für Großspeicher , für die Berücksichtigung der Speicher bei der Neugestaltung von Redispatcheinsätzen und für die Schaffung von Präferenzregeln beim Einsatz als Regelenergie eingesetzt. Siegesmund Ministerin