17.11.2016 Drucksache 6/3048Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. Dezember 2016 "Bruderschaft Thüringen", "Garde 20 Thüringen" und "Turonen Thüringen" mit Verbindungen zur Neonazi-Szene? Die Kleine Anfrage 1406 vom 31. August 2016 hat folgenden Wortlaut: In den vergangenen Jahren wurden Verbindungen von ehemaligen oder aktiven Neonazis zur Rockerszene in Thüringen bekannt, allen voran im Umfeld von "Outlaw Motorcycle Gangs" (OMCGs). Am 18. März 2016 teilte das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales in einer Pressemitteilung mit: "Nach der aktuellen Einschätzung der Thüringer Sicherheitsbehörden finden Rechtsextreme und Rocker derzeit beim Veranstalten von Rechtsrock-Konzerten einen gemeinsamen Nenner. Einige Rockergruppen bieten dafür ihre Clubhäuser, Lokale und andere Infrastruktur an." So gebe es auch personelle Überschneidungen und gemeinsame finanzielle Interessen. Seit mindestens dem Jahr 2015 traten in Thüringen auch aktive Neonazis im Habitus von Rockergruppierungen mit Lederkutten auf, auf denen "Bruderschaft Thüringen", "Turonen Thüringen" oder das Logo einer "Garde 20 Thüringen" (schwarze Raute mit der Zahl zwanzig) zu erkennen waren. Neonazis mit solcher Bekleidung sollen auch an Konzerten der rechten Szene in Thüringen teilgenommen haben, darunter Personen aus dem Kreis der Angeklagten und Unterstützer im sogenannten "Ballstädt-Verfahren", das derzeit vor dem Landgericht Erfurt verhandelt wird. Auf Flyern für Konzerte, die der Unterstützerszene in diesem Verfahren zugerechnet werden, war ebenfalls das Logo der "Garde 20" zu sehen. Szenebeobachter beschreiben neonazistische Bruderschaften als "Sehnsuchtsort, aufgeladen durch den Pathos des Lebensbundes. Sie kennzeichnet das Bedürfnis nach einer Gemeinschaft, die Kontinuität und Ordnung verspricht, die exklusiv, unverbrüchlich, familiär, überschaubar und frei von Widersprüchen ist und in deren Räumen Männerkult und elitäres Gehabe ohne Einschränkungen gelebt werden können. Die Bruderschaft markiert gleichermaßen Erwachsensein und Distinktion, Ausbruch und den Rückzug in eine Gemeinschaft, die sich selbst genug ist."* Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die in der Vorbemerkung genannten Gruppierungen "Bruderschaft Thüringen", "Garde 20 Thüringen" und "Turonen Thüringen" vor, wie ordnet sie diese vor dem Hintergrund möglicher Verbindungen zur neonazistischen Szene oder anderen Milieus jeweils ein? 2. Welche Aktivitäten durch die genannten Gruppierungen beziehungsweise deren Mitglieder wurden seit dem Jahr 2011 in Thüringen bekannt? 3. Bei welchen Veranstaltungen der extrem rechten Szene wie Konzerte wurden den Thüringer Sicherheitsbehörden seit dem Jahr 2011 Lederwesten oder andere Textilien mit der Aufschrift "Bruderschaft K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3048 Thüringen", "Garde 20 Thüringen" und "Turonen Thüringen" bekannt (bitte mit Angabe von Datum, Ort, Art/Kontext, Aufschrift)? 4. Liegen der Landesregierung weitere Kenntnisse über die Träger von Lederkutten oder anderen Textilien mit den Aufschriften "Bruderschaft Thüringen", "Garde 20 Thüringen" und "Turonen Thüringen" dahin gehend vor, wonach diese als Mitglieder neonazistischer Organisationen oder mit PMK-rechts Straftaten bekannt sind, wenn ja, um welche handelt es sich? 5. Sind der Landesregierung weitere Informationen über Strukturen, Personenanzahl oder regionale Schwerpunkte der Gruppierungen "Bruderschaft Thüringen", "Garde 20 Thüringen" und "Turonen Thüringen" bekannt, wenn ja, welche? 6. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über zwei Neonazi-Konzerte am 14. November 2015 und am 27. Februar 2016 in Kirchheim vor, für die zuvor auf Flyern mit dem Logo der "Garde 20" geworben wurde? Ist der Landesregierung bekannt, welchen Beitrag die Gruppierung an den Konzerten leistete? 7. Sind der Landesregierung weitere Konzerte der extrem rechten Szene bekannt, bei denen die Gruppierungen die "Bruderschaft Thüringen", "Garde 20 Thüringen" oder "Turonen Thüringen" beziehungsweise ihre Mitglieder in Thüringen mitgewirkt haben, zum Beispiel durch Organisation, Anmeldung, Getränkeausschank , Sicherheitsdienst, Kasse, Technik oder Verkaufsstände? 8. Liegen der Landesregierung Hinweise vor, wonach die Gruppierungen "Bruderschaft Thüringen", "Garde 20 Thüringen" oder "Turonen Thüringen" in der Vergangenheit Gelder für die Neonazi-Szene, für Immobilien , Personenzusammenschlüsse, Einzelpersonen oder Angehörige von Verstorbenen gesammelt haben, wenn ja, welche Angaben kann sie dazu machen? 9. Ist der Landesregierung bekannt, ob zwischen den Gruppierungen "Bruderschaft Thüringen", "Garde 20 Thüringen" oder "Turonen Thüringen" Verbindungen zu anderen MCs oder OMCGs bestehen, wenn ja, um welche handelt es sich? 10. Liegen der Landesregierung Hinweise von Sicherheitsbehörden anderer Länder über das Auftreten von Mitgliedern der Gruppierungen "Bruderschaft Thüringen", "Garde 20 Thüringen" und "Turonen Thüringen " in anderen Bundesländern vor, wenn ja, welche Angaben kann sie dazu machen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. November 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung ist sich der besonderen Bedeutung des Frage- und Informationsrechts des Thüringer Landtags bewusst. Dieses Recht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen. So kann von einer Beantwortung unter anderem dann abgesehen werden, wenn gesetzliche Vorschriften, Staatsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen (vergleiche Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). Zu 1.: Im Jahr 2014 wurde erstmals die Bildung der Gruppierung "Bruderschaft Thüringen", teilweise auch als "Bruderschaft H8 Thüringen" bezeichnet, bekannt. Die Gruppierung hat sich Ende 2015 umbenannt und tritt aktuell unter den Namen "Garde 20" sowie "Turonen" auf. Bei den genannten Gruppierungen handelt es sich mithin nicht um drei verschiedene Gruppierungen, sondern um den immer selben Personenkreis. Die vorgenannte Gruppierung wird als rechtsextremistisch eingestuft. Sie ist kein MC/OMC und weist auch keinen Bezug zu MCs/OMCs auf. Bei den Mitgliedern der Gruppe handelt es sich um bekannte Rechtsextremisten aus mehreren Teilen Thüringens. Diese Personenkonstellation bedingt einen hohen Vernetzungsgrad innerhalb der rechtsextremistischen Szene Thüringens. Die Gruppe verfügt über ein hohes Mobilisierungspotential , zum Beispiel für Konzerte. Der Treffort der Gruppierung ist das Szeneobjekt "gelbes Haus" in Ballstädt. 3 Drucksache 6/3048Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 2.: Der Aktivitätsschwerpunkt der Gruppierung ist die Organisation und der Besuch von Konzerten. Es gibt zudem interne Treffen und Feiern. Folgende Aktivitäten sind bekannt: Datum Aktivität Verantwortung 17.05.2014 Konzert "Support the POWs!!!", Kirchheim Durchführung 16.08.2014 Interne Feier, Ballstädt Durchführung 06.12.2014 Konzert, Ballstädt [aufgelöst] Durchführung 16.12.2014 Weihnachtsfeier, Ballstädt [aufgelöst] Durchführung 27.12.2014 Konzert "Rock am Kreuz", Kirchheim Durchführung 17.01.2015 Konzert "Ein Sturm zieht auf 2.0", Kirchheim Teilnahme 04.04.2015 Konzert "Rock am Kreuz II", Kirchheim Durchführung 14.11.2015 Konzert "Rock im Trutzgau", Kirchheim Durchführung 27.02.2016 Konzert "Rock am Kreuz III", Kirchheim Durchführung 14.05.2016 Konzert "Skinheads are back in Town Vol 2.", Kirchheim Teilnahme 20.08.2016 Konzert "Rock gegen Überfremdung", Kirchheim Durchführung Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 3.: Datum Ort Art/ Kontext Aufschrift 27.12.2014 Kirchheim Konzert "H 8" und Wappen des Bundeslands 17.01.2015 Kirchheim Konzert "H 8" 27.02.2016 Kirchheim Konzert "Turonen Thüringen", "Anwärter", Raute mit einer "20", Kreuz mit Pfeilspitzen, "2015" 14.05.2016 Kirchheim Konzert "Turonen" Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Personen, die mit einer Kutte mit der Aufschrift "Garde 20" oder "Turonen" festgestellt werden, werden der Gruppierung als Mitglied zugerechnet. Die bekannten Mitglieder der genannten Gruppierung waren bislang vor allem im Bereich der rechtsextremistischen Musikszene sowie verschiedenen Thüringer Kameradschaften aktiv. Die Personen sind wegen des Verdachts der Begehung von Straftaten des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§89a StGB), Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (§ 90a StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Landfriedensbruch (§ 125 StGB), Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs (§ 125a StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB), Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB), Üble Nachrede (§ 186 StGB), Gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Hehlerei (§ 259 StGB), Gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB), Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, Verstoß gegen das Vereinsgesetz und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz in Erscheinung getreten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 6.: Zu den genannten rechtsextremistischen Konzertveranstaltungen liegen folgende Erkenntnisse vor: 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3048 Mit Schreiben vom 7. Oktober 2015 meldete ein Angehöriger der "Garde 20"/"Turonen" eine rechtsextremistische Konzertveranstaltung für den 14. November 2015 in Kirchheim, Veranstaltungszentrum "Das Erfurter Kreuz", an. Als auftretende Bands wurden "Treueorden”, "Die Lunikoff-Verschwörung”, "Ostfront”, "Unbeliebte Jungs” und "Frontfeuer” benannt. Im Veranstaltungsverlauf nahmen circa 175 Personen an der geschlossenen Veranstaltung teil. Das Konzert stand unter dem Motto "Rock im Trutzgau”. Die Eintrittskarte kostete 25 Euro. Im Eingangsbereich wurden zwei Verkaufsstände aufgestellt, die CDs und T-Shirts anboten. Vor dem Hintergrund der Anmeldung durch ein Mitglied der "Garde 20"/"Turonen" ist davon auszugehen, dass die Gruppe maßgeblich für die Organisation des Konzerts verantwortlich war. Mit Schreiben vom 11. Januar 2016 meldete ein Rechtsextremist aus dem Umfeld der "Garde 20"/"Turonen" eine rechtsextremistische Konzertveranstaltung für den 27. Februar 2016 in Kirchheim, Veranstaltungszentrum "Das Erfurter Kreuz", an. Als auftretende Bands wurden "Old Glory", "Ex Umbra in Solem", "Exzess" und "Frontalkraft" benannt. Im Verlauf des Konzertes, welches unter dem Motto "Rock am Kreuz III” stand, nahmen 247 Personen teil. Im Veranstaltungsobjekt wurden zwei gewerbliche Stände sowie ein Infostand der "Gefangenenhilfe" vorgefunden . Zudem war ein Banner mit der Aufschrift "Freiheit für Wolle" angebracht. Angaben eines Mitveranstalters zufolge wurden Karten für das Konzert im Internet bestellt und gegen eine Zahlung von 20 Euro Spende versandt. Schon vor dem Hintergrund, dass die Anmeldung durch einen Rechtsextremisten aus dem Umfeld der "Garde 20"/"Turonen" erfolgte, ist davon auszugehen, dass die Gruppe maßgeblich für die Organisation des Konzerts verantwortlich war. Die Organisatoren und der Einlassdienst trugen zudem Kutten mit Patches mit der Aufschrift "Turonen", einer schwarzen Raute mit weißer "20" sowie einem weißen Kreuz mit Pfeilspitzen. Zu 7.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu 8.: Die Gruppierung "Garde 20"/"Turonen" führt regelmäßig Konzerte in Kirchheim durch. Es ist davon auszugehen , dass die Gruppe jeweils einen Gewinn erzielt. Über die Höhe und Verwendung dieser Gelder liegen keine konkreten Erkenntnisse vor. Vor dem Hintergrund des Immobilienerwerbs in Ballstädt und der damit verbundenen Kreditzahlungen ist es wahrscheinlich, dass zumindest ein Teil des Geldes für diesen Zweck verwandt wird. Bezüglich der Sammlung für Angehörige von Verstorbenen ist folgender Sachverhalt bekannt: Ende des Jahres 2015 verstarb ein Rechtsextremist aus Erfurt. Über Facebook wurde zu Spenden aufgerufen, unter anderem durch das Team des "Flaschenöffners" in Erfurt (inzwischen umbenannt in "Getränke-Konsum"). Laut einem Facebookpost vom 6. Dezember 2015 übergab die "Garde 20" eine "großzügige Spende". Zu 9.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 10.: Der Landesregierung liegen vereinzelte Hinweise über das Auftreten von Mitgliedern der Gruppierung "Bruderschaft Thüringen", "Garde 20 Thüringen" und "Turonen Thüringen" in anderen Bundesländern vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: * Vergleiche https://www.antifainfoblatt.de/artikel/mehr-als-nur-kameraden. "Bruderschaft Thüringen", "Garde 20 Thüringen" und "Turonen Thüringen" mit Ver bindungen zur Neonazi-Szene? Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Endnote: