17.11.2016 Drucksache 6/3050Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. Dezember 2016 Zustand der Landesstraße 2115 zwischen Wolfsburg-Unkeroda und Eckardtshausen - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1544 vom 4. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Landesstraße 2115 zwischen Wolfsburg-Unkeroda und Eckardtshausen befindet sich nach wie vor bau lich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Inzwischen sind offenbar dringende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Rahmen der Verkehrssicherung erforderlich. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 173 (vergleiche Drucksache 6/445) heißt es, dass die Verkehrssicherung gewährleistet wird und der Stre ckenabschnitt alle 14 Tage kontrolliert wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Wird der genannte Abschnitt nach wie vor alle 14 Tage kontrolliert, falls nein, wann war die letzte Kontrolle? 2. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Ergebnissen der durchgeführten Kontrollen? 3. Welche Maßnahmen werden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht noch in diesem Jahr veranlasst und durchgeführt? 4. Existieren inzwischen konkrete Pläne für die grundhafte Sanierung des genannten Abschnitts? Wenn ja, wann wird mit der Sanierung begonnen? 5. Wann ist mit der Fertigstellung der Sanierung zu rechnen? 6. Ist der Landesregierung inzwischen bekannt, wann eine Umwidmung der Straße zur Gemeindestraße erfolgen soll, falls ja, wann? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die L 2115 zwischen WolfsburgUnkeroda und Eckardtshausen wird uneingeschränkt im Rhythmus von 14 Tagen im Zuge der Streckenkontrolle befahren. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3050 Zu 2.: Gemäß den Ergebnissen der Kontrollfahrten sind keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich. Der Streckenabschnitt wird entsprechend seiner Verkehrsbedeutung unterhalten. Die Verkehrssicherung wur de und wird gewährleistet. Zu 3.: Derzeit sind keine Maßnahmen vorgesehen. Mängel werden zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit im Zuge der Streckenkontrolle laufend aufgenommen und zeitnah abgestellt. Gegebenenfalls können auch Verkehrsraumeinschränkungen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden. Zu 4.: Konkrete Pläne für die Sanierung des Straßenabschnittes bestehen derzeit noch nicht, weshalb keine Aus sagen zu Baubeginn oder Fertigstellung möglich sind. Zu 5.: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu 6.: Derzeit ist noch nicht bekannt, wann eine Umstufung stattfinden kann. Im Zusammenhang mit den erfor derlichen Instandsetzungen vor einer Umstufung sollen auch der unterirdische Bauraum sowie die Neben anlagen in den Ortsdurchfahrten geordnet werden. Dies bedarf der Beteiligung des Zweckverbandes und der Gemeinden an der Vorbereitung und Durchführung, die nach hier vorliegendem Kenntnisstand derzeit aber keine derartigen Maßnahmen planen. Keller Minister