18.11.2016 Drucksache 6/3057Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. Dezember 2016 Übergangsbegleitung an der ersten Schwelle des Übergangs ins Berufsleben Die Kleine Anfrage 1536 vom 29. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Trotz mancher Erfolge im Bereich der Berufsorientierung und der Übergänge in eine berufliche Zukunft gibt es nach wie vor eine kaum zurückgehende Zahl von jungen Menschen, die nach oftmals schwieriger Laufbahn in der Schule den Anschluss an eine weiterführende berufliche Ausbildung verpassen. An dieser Nahtstelle arbeiten seit einigen Jahren "Übergangsbegleiterinnen" und "Übergangbegleiter", die mit unterschiedlichen Bezeichnungen durch verschiedene Programme (Berufseinstiegsbegleiter, Übergangskoordinatoren et cetera) gefördert werden. Ihr Auftrag ist es, Jugendliche mit Problemprognose im direkten Kontakt von bereits während der Schulzeit ansetzenden Projekten ausgehend bis hin zur erfolgreichen Einmündung in eine möglichst duale Ausbildung zu begleiten und auf diesem Weg Problemdiagnosen mit der Akquise konkreter Unterstützungsangebote zu verbinden. Wir fragen die Landesregierung: 1. An welchen allgemeinen Schulen und an welchen Förderschulen/-zentren Thüringens sind derzeit Projekte aktiv, die mit Übergangsbegleitern im oben genannten Sinn arbeiten? Welche Förderzentren verfügen über kein Übergangsangebot? 2. Über welche Förderprogramme und Institutionen werden diese Übergangsbegleiter jeweils gefördert? 3. Wie ist das Übergangsmanagement jeweils organisiert und wie schätzt die Landesregierung die Erfolgsquote dieser Übergangsbegleiter ein? 4. Welche Rolle spielen die Jugendberufsagenturen aktuell in Thüringen bei der Bewältigung der Probleme eines Teils der Absolventen von Haupt- und Förderschulen bei der Einmündung in eine weiterführende berufliche Ausbildung? 5. Wie viele Jugendliche absolvieren seit ihrer Einführung eine sogenannte Assistierte Ausbildung (§ 130 Drittes Buch Sozialgesetzbuch)? Wie bewertet die Landesregierung den bisherigen Erfolg dieses Förderinstruments ? 6. Kann nach Auffassung der Landesregierung über den systematischen und stärker schwerpunktbezogenen Einsatz von Übergangsbegleitern und Assistierter Ausbildung sowie anderen Formen ein höherer Anteil an jungen Menschen, die derzeit an der ersten Schwelle scheitern, in eine berufliche Perspektive vermittelt werden als bisher? Wenn nein, warum nicht? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Engel (DIE LINKE), Lehmann (SPD) und Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3057 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 17. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es gibt unterschiedliche Arten von Übergangsbegleitern (Berufseinstiegsbegleiter, Übergangskoordinatoren , Assistierte Ausbildung, Projekt PraWo plus). Den Schulen steht es frei, eine Begleitung zu beantragen beziehungsweise an einem Projekt teilzunehmen, insofern besteht für alle Förderzentren auch ein Angebot. Am Projekt PraWo plus zum Beispiel nehmen derzeit 30 Schulen (darunter vier GU-Schulen) mit 225 Schülerinnen teil. Die detaillierten Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Schulen, die am Projekt PraWo plus teilnehmen: lfd. Nr. Schule Straße PLZ Schule Ort Schule 1 THEPRA-Förderzentrum "Am Fernebach" Beim Bahnhof 40 99955 Bruchstedt 2 Förderzentrum "Janusz Korczak" Thomas-Müntzer-Weg 6 99998 Weinbergen/OT Höngeda 3 Staatliches regionales Förderzentrum Artern , Schulteil Bad Frankenhausen Kirchstraße 5/6 06556 Artern 4 Johannes-Landenberger-Förderschule Schubertstraße 1b 99423 Weimar 5 Diesterwegschule Weimar Windmühlenstraße 17 99425 Weimar 6 Michaelisschule Karl-Marx-Straße 35 07356 Bad Lobenstein 7 Fürstin-Anna-Luisen-Schule Königseer Straße 40/42 07422 Bad Blankenburg 8 Schule zur individuellen Lebensbewältigung Gera-Röpsen Röpsen Nr. 7 07554 Gera 9 Schule an der Weida Gräfenbrücker Straße 6a 07570 Weida 10 Staatliches regionales Förderzentrum "Johann Heinrich Pestalozzi" Talstraße 34 99706 Sondershausen 11 Regelschule Ebeleben * Herrmann-Töppe-Straße 4 99713 Ebeleben 12 Paul-Geheeb-Schule Otto-Grotewohl-Straße 81 36433 Bad Salzungen 13 CJD Christophorusschule Havannaer Straße 29 99091 Erfurt 14 Schule am Zoopark Stotternheimer Straße 12 99087 Erfurt 15 Christophorus-Schule des Christophoruswerkes gGmbH Spittelgartenstraße 1 99089 Erfurt 16 Staatliche Integrierte Gesamtschule Erfurt Wendenstraße 23 99086 Erfurt 17 Schule am Andreasried (FÖZ Körperl./ mot. Entwicklung) Warschauer Straße 4 99089 Erfurt 18 Finneck-Schule "Maria-Martha" Herrenstraße 34 99636 Rastenberg 19 Staatliche Regelschule "Wilhelm Hey" * Schulstraße 22 99334 Amt Wachsenburg 20 Lindenschule Am Denkmal 12 98553 Rappelsdorf 21 St. Franziskus-Schule Riethstieg 9 37351 Dingelstädt/Eichsfeld 22 Albert-Schweizer-Förderschule Hildburghausen Breiter Rasen 2 98646 Hildburghausen 23 Staatliches regionales Förderzentrum "Sankt-Martin" August-Bebel-Platz 32 99734 Nordhausen 3 Drucksache 6/3057Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode lfd. Nr. Schule Straße PLZ Schule Ort Schule 24 Regenbogenschule Gotha Von-Zach-Straße 18-20 99867 Gotha 25 Schulzentrum Am Wolkenrasen Friedrich-Ludwig-Jahn- Straße 41 96515 Sonneberg 26 Förderzentrum, Schwerpkt. Geistige Entwicklung Otto-Dix-Straße 46 04600 Altenburg 27 Staatliche Regelschule Münchenbernsdorf * Friedhofstraße 2 07589 Münchenbernsdorf 28 Förderzentrum "Johannes Falk" Stregdaer Allee 50 99871 Eisenach 29 Pestalozzischule Eisenach Ziegeleistraße 53 99871 Eisenach 30 Bentheim-Schule (FÖZ Sehen) Notstraße 11 98574 Schmalkalden 31 Pestalozzi Schule, Staatliches reg. Förderzentrum geistige Entwicklung Krötengasse 3 98574 Schmalkalden 32 Finneck-Förderschule "Maria Martha" Herrenstraße 34 99636 Rastenberg 33 Staatliches regionales Förderzentrum "Jean Paul" Georg-Leubuscher-Straße 2 98617 Meiningen * GU-Schule 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3057 Schulen mit Berufseinstiegsbegleitern Schulamt AA-Bezirk Schulart Name der Schule Straße PLZ Ort TN-Plätze * mit Eintritt ab 01.09.2015 MT Erfurt FÖZ Lutherschule Karlstr. 10b 99089 Erfurt 5 MT Erfurt FÖZ FÖZ Herderschule Weimar Bonhoefferstraße 46 99427 Weimar 5 MT Erfurt FÖZ FÖZ "Hans Bürger" Christian-Speck-Stra-ße. 4 99444 Blankenhain 10 MT Erfurt FÖZ Rothenbachschule Sömmerda Am Rothenbach 36 99610 Sömmerda 10 MT Erfurt FÖZ FÖZ L, Waidschule Muldenweg 10 99099 Erfurt 10 MT Erfurt FÖZ FÖZ Sprachheilschule Bonhoefferstraße 26 99424 Weimar 10 MT Erfurt RS Aktiv-Schule Berlstedt "An der Via Regia" Hauptstraße 30 99439 Berlstedt 5 MT Erfurt RS RS 1 Hallesche Straße 18 99085 Erfurt 15 MT Erfurt RS RS" Carl-August-Musäus-Schule Moskauer Straße 63 99427 Weimar 10 MT Erfurt RS RS "Werner Seelenbinder" Werner-Seelenbinder- Straße 6 99510 Apolda 5 MT Erfurt RS RS C.G. Salzmann Kölledaer Straße 29 99610 Sömmerda 10 MT Erfurt RS Albert Einstein Albert-Einstein-Stra-ße 29 99610 Sömmerda 10 MT Erfurt RS Staatliche Regelschule Elx-leben Maxim-Gorki-Straße 11 99189 Elxleben 5 MT Erfurt RS Staatliche Regelschule Wei-mar-Schöndorf Max-Reichpietsch-Straße 14 99427 Weimar 5 MT Erfurt RS Staatliche Regelschule "Pesta-lozzi" Apolda Bachstraße 23 99510 Apolda 10 MT Erfurt RS Staatliche Regelschule Strauß-furt Feldstraße 2a 99634 Straußfurt 10 MT Erfurt TGS Gemeinschaftsschule am Ro-ten Berg Reimann-Ring 14 99087 Erfurt 5 MT Erfurt TGS Gemeinschaftsschule Am Nordpark Nettelbeckufer 25 99089 Erfurt 5 NT Nordhausen FÖZ Staatliches regionales Förder-zentrum Leinefelde Schulstraße 20 37327 Leinefelde-Worbis 10 NT Nordhausen FÖZ FÖZ Sondershausen Talstraße/Sülzhof 99706 Sondershausen 15 NT Nordhausen FÖZ Staatliches Förderzentrum J.H.Pestalozzi Geiersberg 7 99734 Nordhausen 15 NT Nordhausen FÖZ Albert-Schweitzer-Schule Blei-cherode Bahnhofstraße 50 99752 Bleicherode 5 NT Gotha FÖZ Förderzentrum "An der Salza" Poststraße 2/3 99947 Bad Langensalza 5 NT Gotha RS Petrischule Petriteich 14 99974 Mühlhausen/Thü-ringen 15 NT Gotha RS Regelschule Schlotheim Laubgasse 12b 99994 Schlotheim 10 NT Nordhausen RS Staatliche Regelschule "Juri Gagarin" Mildener Straße 11 06567 Bad Frankenhausen 10 NT Nordhausen RS Regelschule "Gotthold Eph-raim Lessing" Am Salzagraben 4 99734 Nordhausen 10 NT Gotha RS Staatliche Regelschule Un-struttal Ammern Schützentorstraße 20 99974 Unstruttal 10 NT Gotha RS Staatliche Regelschule "Tho-mas Müntzer" Mühlhausen Karl-Marx-Straße 35 99974 Mühlhausen 10 NT Nordhausen RS Staatliche Regelschule Uder Schulstraße 4 37318 Uder 10 NT Nordhausen RS Petersbergschule Nordhausen Petersberg 2 99734 Nordhausen 10 NT Gotha RS Wiebeck-Schule Bornklagengasse 14-16 99947 Bad Langensalza 10 OT Altenburg-Gera FÖZ FÖZ "E.-Kästner" Altenburg S.-Flack-Straße 39a 04600 Altenburg 10 OT Altenburg-Gera FÖZ Förderzentrum "Am Brahmetal" Leuchtenburgstraße 6 07552 Gera 15 5 Drucksache 6/3057Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Schulamt AA-Bezirk Schulart Name der Schule Straße PLZ Ort TN-Plätze * mit Eintritt ab 01.09.2015 OT Altenburg-Gera FÖZ FÖZ "Friedrich Fröbel" Schleiz Greizer Straße 40a 07907 Schleiz 5 OT Altenburg-Gera FÖZ Staatliches regionales Förderzentrum Gera Eiselstraße 110 07549 Gera 10 OT Jena FÖZ Förderzentrum Hainspitz Am Gerichtsfeld 2 07607 Hainspitz 15 OT Jena FÖZ Janis-Schule Karl-Marx-Allee 11 07747 Jena 10 OT Jena FÖZ Förderzentrum "Siegfried Schaffner" Kahla Brückenstraße 1a 07768 Kahla-Löbschütz 5 OT Altenburg-Gera RS D. Bonhoeffer Bonhoefferstraße 1 04600 Altenburg 10 OT Altenburg-Gera RS Staatliche RS Geschwister-Scholl- Straße 9/10 04610 Meuselwitz 15 OT Altenburg-Gera RS Am Eichberg Seyfarthstraße 21 04626 Schmölln 10 OT Altenburg-Gera RS Ostschule Karl-Liebknecht-Straße 56 07546 Gera 20 OT Altenburg-Gera RS Debschwitz Darwinstraße 9 07548 Gera 15 OT Altenburg-Gera RS Staatliche Regelschule 4 Rudolstädter Straße 51 07549 Gera 10 OT Jena RS Staatliche Regelschule Herrengarten 21 07368 Remptendorf 10 OT Jena RS Staatliche Regelschule Herms-dorf E.-Weinert-Straße 25 07629 Hermsdorf 10 OT Altenburg-Gera RS Staatliche Regelschule Gera Erich-Mühsam-Straße 41 07546 Gera 5 OT Altenburg-Gera RS Staatliche Regelschule "Max Greil" Weida Rudolf-Alander-Straße 2 07570 Weida 10 OT Jena TGS Gemeinschaftsschule "Galileo" Winzerla Oßmaritzer Straße 12 07745 Jena 5 ST Jena FÖZ Pestalozzi A.-Frank-Straße 7-9 07407 Rudolstadt 5 ST Jena FÖZ Pestalozzischule Jahnstraße 2 07318 Saalfeld 10 ST Suhl FÖZ Staatliches Förderzentrum Suhl Auenstraße 86 98529 Suhl 10 ST Suhl FÖZ Pestalozzischule Meiningen Röntgenstraße 8 98617 Meiningen 10 ST Suhl FÖZ Staatliches Regionales Förder-zentrum Hildburghausen R.-Huhn-Straße 26 98646 Hildburghausen 10 ST Suhl TGS Lautenbergschule Linsenhofer Straße 46 98529 Suhl 10 ST Jena RS Neusitz Neusitz 29 07407 Uhlstädt-Kirch-hasel 10 ST Jena RS Staatl. Regelschule Oberweiß-bach "F. Fröbel" Fröbelstraße12 98744 Oberweißbach/ Thüringer Wald 10 ST Suhl RS Staatliche Regelschule "Bürger-schule" Sonneberg Unterer Markt 4 96515 Sonneberg 10 ST Suhl RS RS Steinach Lauschaer Straße 35 96523 Steinach 5 ST Suhl RS Staatliche Regelschule "Luther-schule" Forstgasse 4 98544 Zella-Mehlis 10 ST Suhl RS Staatliche Regelschule Schmal-kalden Am Siechenrasen 21 98574 Schmalkalden 10 ST Suhl RS Staatliche Regelschule Stein-bach-Hallenberg Hergeser Wiese 2 98587 Steinbach-Hallenberg 10 ST Suhl RS "Vordere Rhön" Bettenhausen Meininger Straße 167 98617 Rhönblick 10 ST Suhl RS RS Anne Frank Schulstraße 7 98660 Themar 10 ST Suhl RS Regelschule Heldburg Hellinger Straße 285 98663 Bad Colberg-Held-burg 5 ST Jena RS A.Schweitzer Saalfeld-Gorndorf A.-Schweitz.-Straße148 07318 Saalfeld 5 ST Suhl RS Staatliche Regelschule Brei-tungen Schulstraße 1 98597 Breitungen/Werra 15 ST Suhl RS Staatliche Regelschule "Am Ki-liansberg" Meiningen Jerusalemer Straße 15 98617 Meiningen 10 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3057 Schulamt AA-Bezirk Schulart Name der Schule Straße PLZ Ort TN-Plätze * mit Eintritt ab 01.09.2015 WT Gotha FÖZ Lucas-Cranach-Schule Breite Gasse 5 99867 Gotha 20 WT Gotha FÖZ Staatliches regionales Förderzentrum "August Trinius" Waltershausen Fabrikstraße 9 99880 Waltershausen 10 WT Suhl FÖZ Pestalozzischule Ziegeleistraße 53 99817 Eisenach 15 WT Erfurt RS RS L. Bechstein Prof. Frosch-Straße 26 99310 Arnstadt 10 WT Erfurt RS RS I Goethestraße 32 99310 Arnstadt 10 WT Gotha RS Conrad Ekhof Schule Eschleber Straße 39 99867 Gotha 10 WT Gotha RS Europaschule Schulplatz 8 99880 Waltershausen 10 WT Suhl RS Erste Stadtschule Rudolf-Breitscheid-Straße 9 36433 Bad Salzungen 10 WT Suhl RS Altensteiner Oberland Heinrich-Mann-Stra-ße 32 36448 Bad Liebenstein 10 WT Suhl RS Wartburgschule W.-Pieck-Straße 1 99817 Eisenach 10 WT Suhl RS Geschwister Scholl Schule Katharinenstraße 150 99817 Eisenach 10 WT Suhl RS Berka-Werra Herdaer Straße 8c 99837 Berka/Werra 10 WT Suhl RS Wutha-Farnroda Am Rotberg 33 99848 Wutha-Farnroda 10 WT Suhl RS Werratal Straße der Einheit 18 36433 Bad Salzungen 5 WT Erfurt RS Staatliche Regelschule "Ge-ratal" Ohrdrufer Straße 27a 98716 Geraberg 5 WT Gotha RS Staatliche Regelschule "Fried-rich Myconius" Gotha Bürgeraue 23 99867 Gotha 5 WT Suhl RS Schlossparkschule Staatliche Regelschule Marksuhl Goethestraße 14 99819 Marksuhl 5 WT Erfurt TGS Staatliche Gemeinschaftsschu-le Stadtilm Schulstraße 4 99326 Stadtilm 15 WT Suhl TGS TGS Eisenach Altstadtstraße 30 99817 Eisenach 5 *Teilnehmerplätze jährlich neu bis zu Eintritt in die Maßnahme ab 1. September 2018 Schuljahr 2015/2016 Berufseinstiegsbegleiter März 2015 Erweiterung im Rahmen der Initiative Bildungsketten, damit − BerEbs an 34 Modellschulen mit 375 Teilnehmerplätzen (Schüler) − BerEbs an 25 BK-Schulen mit 215 Teilnehmerplätzen (Schüler) − BerEbs an 29 ESF-Schulen mit 250 Teilnehmerplätzen (Schüler) in Summe für Thüringen: 88 Schulen mit 840 Teilnehmerplätzen (= 42 Vollzeitstellen) 7 Drucksache 6/3057Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Übergangskoordinatoren Gebietskörperschaft beziehungsweise Region Bedarfsmeldungen aus Schulen = tatsächlich unterstützte Schüler gesamt Bedarf zielgruppenbezogen Zielgruppe 1 GU Zielgruppe 2 RS, TGS Zielgruppe 3 Gy Zielgruppe 4 Migranten Erfurt-Stadt 76 25 17 27 7 Sömmerda 67 10 11 46 0 Weimarer Land 66 33 32 0 1 Weimar-Stadt 62 39 10 0 13 Eichsfeld 39 22 16 0 1 Nordhausen 56 11 38 0 7 Unstrut-Hainich-Kreis 8 2 1 5 0 Kyffhäuserkreis 5 0 5 0 0 Eisenach-Stadt 26 0 16 0 10 Wartburgkreis 122 59 46 4 13 Gotha 37 3 18 0 16 Suhl-Stadt 18 10 8 0 0 Schmalkalden-Meiningen 247 39 201 0 7 Hildburghausen 107 8 74 19 6 Sonneberg 31 23 8 0 0 Ilm-Kreis 92 27 54 0 11 Gera-Stadt 59 42 9 0 8 Altenburger Land 74 33 34 1 6 Jena-Stadt 107 12 86 0 9 Saale-Holzland-Kreis 38 9 13 14 2 Saale-Orla-Kreis 48 9 39 0 0 Greiz 110 42 62 0 6 Saalfeld-Rudolstadt 55 22 30 0 3 Summe Stand 16. Juni 2016: 1550 480 828 116 126 Bezüglich der assistierten Ausbildung wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Zu 2.: Berufseinstiegsbegleiter und die Assistierte Ausbildung werden durch die Agentur für Arbeit gefördert, Übergangskoordinatoren über die ESF-Schulförderrichtlinie. PraWo plus wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ("Initiative Inklusion") gefördert. Zu 3.: Berufseinstiegsbegleiter: Die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) richtet sich an Schüler/innen, die einen Hauptschul- oder Förderschulabschluss anstreben und anschließend eine Ausbildung, auf diesem Weg aber besondere Unterstützung benötigen. Die Berufseinstiegsbegleiter/innen kümmern sich vor allem um Fragen des Übergangs in die Berufsausbildung, helfen bei Bewerbungsunterlagen, bei der Vermittlung in Praktika, bei der Berufsorientierung und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Die Begleitung beginnt in der Vorabgangsklasse, also ein Jahr bevor die Schüler/innen die Schule verlassen , und läuft weiter bis ins erste Ausbildungsjahr - auch dann, wenn Jugendliche sich zunächst in anderen Maßnahmen des Übergangs befinden (zum Beispiel Berufsvorbereitungsjahr). 8 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3057 Übergangskoordinatoren: Die Übergangskoordinatoren verfolgen das Ziel, möglichst alle Schülerinnen und Schüler Thüringens über den Weg der Ausbildung oder gegebenenfalls Beschäftigung in den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies geschieht durch individuelle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer Zukunftsplanung und Begleitung ihres Übergangs ins Berufs- beziehungsweise Arbeitsleben. Zielgruppen sind für die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017 (1) Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Gutachten der Klassenstufen 8 bis 10 beziehungsweise der Werkstufe, die im Gemeinsamen Unterricht oder an einer Förderschule lernen, die nicht in den Zielgruppen (2), (3) und (4) oder in einem Alternativförderangebot unterstützt werden (2) Schülerinnen und Schüler in den Maßnahmen gemäß Ziffer 2.2.1 ESF-Schulförderrichtlinie (in Vorbereitung auf eine Ausbildung, insbesondere in den Bereichen Technik sowie Gesundheits- und Sozialpflege), die in den Maßnahmen ab Klassenstufe 8 als "nicht befähigt, eine begründete Entscheidung für die Wahl eines anschließenden Schülerbetriebspraktikums zu treffen" identifiziert werden, aber nicht durch einen Berufseinstiegsbegleiter unterstützt werden (3) Schülerinnen und Schüler in der Maßnahme gemäß Ziffer 2.2.2 ESF-Schulförderrichtlinie (in Vorbereitung auf ein Studium im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich bzw. zur Aufnahme einer technisch orientierten Ausbildung [MINT]), die in der Maßnahme als "nicht befähigt, eine begründete Entscheidung für die Wahl eines anschließenden Schülerbetriebspraktikums zu treffen" identifiziert werden, Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache (Flüchtlinge beziehungsweise Migranten; Kinder von EU-Arbeitnehmern), die nicht bereits in den Zielgruppen (1), (2) und (3) erfasst sind. Assistierte Ausbildung: Ziel der Assistierten Ausbildung ist der Übergang in eine betriebliche Berufsausbildung, deren erfolgreichen Abschluss und die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt. PraWo plus: Die Schülerinnen und Schüler haben im Rahmen von "PraWO plus" die Möglichkeit, praktische berufliche Erfahrungen bei qualifizierten Bildungsträgern und in Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes zu sammeln. Jedem Schüler stehen bis zu 40 Praxistage zur Verfügung; die Berufsorientierung wird dabei an den individuellen Voraussetzungen und Wünschen des Einzelnen ausgerichtet. Die Projektteilnehmer werden an ihren Praxistagen sowohl von ihren Pädagogen als auch von Sozialpädagogen der Bildungsträger betreut. Eine Übergangsbegleitung zur Anbahnung und Stabilisierung der betrieblichen Praxisphase ist ebenso Bestandteil des Projektes wie der Aufbau regionaler Netzwerkstrukturen. Mit dem Projekt sollen nachhaltig bessere Bedingungen für die berufliche Integration schwerbehinderter junger Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden. (Quelle: http://www.jbhth.de/projektarbeit/berufsorientierung-und-vorbereitung/prawo-plus.html) Für die oben genannten Maßnahmen liegen zurzeit keine Evaluationen vor. Zu 4.: Ziel von Jugendberufsagenturen ist die effektivere und effizientere Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger im Hinblick auf eine zielgerichtete Förderung von Jugendlichen, die am Übergang Schule-Beruf Unterstützung und Begleitung benötigen. Eine zentrale Rolle übernehmen hierbei gemeinsame Beratungseinrichtungen aller für den Übergang maßgeblichen Sozialleistungsträger. Im besonderen Fokus von Jugendberufsagenturen stehen Jugendliche und junge Erwachsene, die im Übergang Schule-Beruf eine intensive Beratung und Unterstützung benötigen. In Thüringen existieren nach einer Abfrage bei den Jugendämtern in zwölf von 23 Landkreisen Kooperationsvereinbarungen zwischen den Leistungsträgern des SGB II, III und VIII. Derzeit sind in Thüringen die Schulen nicht flächendeckend in die Kooperation einbezogen. Am 15. Juli 2016 ist durch die Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit ein Schreiben an alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der BRD versendet worden, mit der Intention, die Zusammenarbeit von SGB II, III und Schule zu intensivieren und auszubauen. 9 Drucksache 6/3057Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die präventive Arbeit von Jugendberufsagenturen am Übergang Schule-Beruf soll dadurch auch von Schülerinnen und Schülern bereits bei der Berufsorientierung und in den Vorvorabgangsklassen genutzt werden . Schülerinnen und Schüler von Haupt- und Förderschulen können durch diese angestrebte Kooperation intensiv beim Übergang in den Beruf begleitet und unterstützt werden. Die Koordinierung der Jugendberufsagenturen liegt in kommunaler Zuständigkeit und wird durch die Träger des SGB II, III und der örtlichen Jugendhilfe erbracht. Das TMBJS leistet dabei lediglich eine fachliche Beratung zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen. In diesem Zusammenhang wurde am 15. September 2016 eine Fachtagung unter dem Thema "Quo vadis Jugendberufsagentur?! Funktion und Rolle von Jugendberufsagenturen bei der sozialen und beruflichen Integration benachteiligter Jugendlicher in Thüringen" durchgeführt. Dazu waren Vertreterinnen und Vertreter der Rechtskreise SGB II, III, VIII, der Staatlichen Schulämter und der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen anwesend. Im kommenden Jahr (2017) soll durch die fachliche Begleitung die Einbeziehung der Schulen forciert werden. Zu 5.: Die Statistik der BA weist für Thüringen 315 Eintritte in Assistierte Ausbildung aus (gleitende 12-Monatssumme ; Gleitende Jahreswerte Juli 2015 bis Juni 2016, Datenstand: August 2016). Dabei ist zu beachten, dass die Statistik immer einen Zeitverzug von drei Monaten aufweist, das heißt, die aktuellen Eintritte zum Ausbildungsbeginn 2016/2017 sind nur teilweise beinhaltet. Insofern liegen die mit dem Instrument verbundenen positiven Effekte - erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung förderungsbedürftiger junger Menschen - gegenwärtig noch hinter den Erwartungen der Landesregierung , aber auch der Bundesagentur für Arbeit. Zu 6.: Übergangskoordinatoren, Berufseinstiegsbegleiter und PraWo plus werden gut angenommen und helfen, den Übergang Schule über den Weg der Ausbildung oder gegebenenfalls Beschäftigung in den 1. Arbeitsmarkt zu erleichtern. Gemessen an der Gesamtzahl neu eingegangener Ausbildungsverhältnisse, spielt die Assistierte Ausbildung eine eher geringe Rolle. Die Nachfrage nach der Förderung ist begrenzt. Jugendliche empfinden den Unterstützungsumfang häufig eher als Last denn als Hilfe. Bemängelt werden die vertraglich vorgegebenen durchschnittlich vier bis neun Unterrichtsstunden für Austausch- und Lernangebote pro Woche, die im Regelfall nach der Arbeitszeit liegen. Bei Alleinerziehenden sind derartige Zusatzzeiten teilweise nicht zu realisieren. Bei Montagetätigkeiten/ wechselnden Arbeitsorten/ auswärtiger Tätigkeit kann die Unterstützung ebenfalls nur schwer in Anspruch genommen werden. Vielfach haben Arbeitgeber grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der schulischen Leistungen der Jugendlichen und den damit verbundenen Ergebnissen in der Berufsschule. Kritisiert werden in diesem Zusammenhang häufig fehlende soziale Kompetenzen, das Fehlen einfachster mathematischer Fähigkeiten, schlechte Deutschkenntnisse und ähnliches. Diese Defizite können zum Teil nicht über Maßnahmen und Unterstützung behoben werden. Bei einigen Arbeitgebern wird die Einhaltung des Stütz- und Förderunterrichtes als schwierig angesehen, da sie diese als zusätzliche Belastung für die Auszubildenden sehen. Die Freistellung der Auszubildenden hierfür während der Arbeitszeit ist in den KMU meist nicht gegeben. Teilweise sind Arbeitgeber auch skeptisch, einem externen Einblick in innerbetriebliche Abläufe zu geben Trotzdem ermöglicht die Assistierte Ausbildung (AsA) prinzipiell eine umfassende Betreuung benachteiligter junger Menschen - und ebenso ihrer Ausbildungsbetriebe - bei der Eingliederung in eine normale Ausbildung . Durch die AsA werden betriebliche Ausbildungsmöglichkeiten für solche Jugendliche erschlossen, für die eine Förderung beispielsweise mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht ausreicht. Darüber hinaus kann und sollte die AsA bei Bedarf mit dem übrigen Instrumentarium der Bundesagentur für Arbeit, aber auch mit den Maßnahmen des Landes (Bildungsketten), verknüpft werden. Aus Sicht der Landesregierung ist die AsA ein geeignetes Instrument, Jugendlichen mit Schwierigkeiten die Chance auf eine reguläre Ausbildung zu eröffnen, ohne dabei weitere Ersatzmaßnahmen zu generieren . Indem eine reguläre betriebliche Berufsausbildung durch Vorbereitungs- und Unterstützungsangebote flankiert wird, trägt die AsA dazu bei, die Kluft zwischen den Anforderungen der Unternehmen und den Voraussetzungen der Jugendlichen zu überwinden. 10 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3057 Die Landesregierung wird im Rahmen der Thüringer Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung mit den Partnern nach Möglichkeiten suchen, wie die Attraktivität und Durchführbarkeit der AsA gesteigert und dadurch eine größere Akzeptanz beziehungsweise höhere Inanspruchnahme generiert werden kann. Dr. Klaubert Ministerin Verfügung_II