21.11.2016 Drucksache 6/3058Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. Dezember 2016 Integration und Beschulung von Flüchtlingskindern Die Kleine Anfrage 1541 vom 30. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland besteht für Flüchtlingskinder zwischen sechs und 16 Jah ren in Thüringen Schulpflicht. Überwiegend werden diese Mädchen und Jungen gemeinsam mit deutschen Kindern beschult. Diese Situation stellt die Schulleitung, Lehrer, Klassen und Kinder, auch im Kyffhäuserkreis, vor erhöhte An forderungen, die meinem Eindruck nach kaum noch zu bewältigen sind. Deshalb können Flüchtlingskinder nicht ihren Be dürfnissen entsprechend unterrichtet werden, vor allem da Sprachkenntnisse als erste Vor aussetzung zur erfolgreichen Integration fehlen. Ich frage die Landesregierung: 1. Für wie viele Flüchtlingskinder im Kyffhäuserkreis besteht Schulpflicht und wie viele dieser Kin der kom men dieser Pflicht nach (bitte detailliert nach Wohnorten und Schulen auflisten)? 2. In wie vielen Fällen werden die Flüchtlingskinder in eigens gebildeten Sprachklassen beziehungsweise ge meinsam mit anderen Schülern unterrichtet? 3. Welche Anzahl von Sonderpädagogen, Sozialbetreuern, Schulpsychologen beziehungsweise diesbe züglich geschultem Personal steht an den Schulen im Kyffhäuserkreis zur Verfügung (bitte detailliert nach Schulen auflisten)? 4. Welche Schulen haben um personelle Unterstützung zur Entlastung gebeten und in wie vielen Fällen und in welchem Umfang wurde dem entsprochen (bitte detailliert nach Schulen auflisten)? 5. Wurden zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 in diesem Zusammenhang Neueinstellungen (Sonder pädagogen) zur Entlastung des Lehrpersonals vorgenommen (bitte detailliert nach Schulen auflisten)? 6. Falls nein: Wie, in welchem Zeitrahmen und Umfang gedenkt die Landesregierung dieses Defizit auszu gleichen beziehungsweise welche Bildungsmöglichkeiten außerhalb der Schule werden für diese Kin der und Jugendlichen bereits jetzt angeboten? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Holbe (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3058 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 18. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In der Schuljahresstatistik werden die Schüler mit Migrationshintergrund mit den Merkmalen Schule und Wohnortgemeinde erfasst. Angaben zum Status als Flüchtling, zur Schulpflicht und zur Erfüllung der Schulpflicht liegen nicht vor. Zu 2.: Unter der Voraussetzung, dass sich alle Fragen auf den Kyffhäuserkreis beziehen, ist festzustellen, dass an der Stützpunktschule Staatliche Regelschule "Johann Karl Wezel" Östertal in Sondershausen zwei Sprach klassen mit je 15 Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache zur intensiven Sprachförderung eingerichtet wurden. Alle weiteren Kinder an unterschiedlichen Standorten werden integrativ beschult. Eine Gruppen sprachförderung parallel zum Unterricht findet auch an anderen Schulstandorten statt. Hierzu wird auf die Antwort in Frage 4 verwiesen. Zu 3.: Sonderpädagogen haben nicht zwingend einen inhaltlichen Bezug zur Förderung von Kindern und Jugendli chen nichtdeutscher Herkunftssprache. In der Regel ist hier keine sonderpädagogische Förderung notwendig. Im SSA Nordthüringen arbeiten aktuell fünf Referentinnen im schulpsychologischen Dienst, wobei zwei da von für alle Schulen des Kyffhäuserkreises zuständig sind. Zu 4.: Für die besondere Sprachförderung wurden im Rahmen der dem Schulamt Nordthüringen zur Verfügung gestellten personellen Möglichkeiten zusätzlich verschiedene befristete Arbeitsverträge mit Lehrkräften für Deutsch als Zweitsprache geschlossen: 2,5 VZB an der Staatlichen Regelschule "Östertal" Sondershausen, auch für Sprachklassen Zweimal 0,5 VZB an der Staatlichen Grundschule "Östertal" Sondershausen 0,77 VZB an der Staatlichen Gemeinschaftsschule Oldisleben 0,23 VZB an der Staatlichen Regelschule Bad Frankenhausen 1,0 VZB an der Staatlichen Gemeinschaftsschule Artern Die Personalzuordnung der DaZLehrkräfte zu den Schulen entsprach den dort auftretenden Bedarfen. Weitere zusätzliche Unterrichtsbedarfe konnten über die befristete Einstellung von Lehrkräften nach Ein stellungsrichtlinie gedeckt werden: 1,0 VZB an die Staatliche Grundschule Hohenebra 2,0 VZB an die Staatliche Grundschule Artern 1,0 VZB an die Staatliche Grundschule Bad Frankenhausen. Zu 5.: Im Kyffhäuserkreis wurden zwei sonderpädagogische Fachkräfte (Förderzentren Sondershausen und Ar tern) neu eingestellt, allerdings ohne inhaltlichen Bezug zur Förderung von Kindern nichtdeutscher Her kunftssprache. Zu 6.: Eine Korrelation von gestiegenen Zahlen an Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache und Neueinstellun gen von Sonderpädagogen wird nicht gesehen. Dr. Klaubert Ministerin _GoBack