21.11.2016 Drucksache 6/3065Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Dezember 2016 Veranstaltungen des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft Die Kleine Anfrage 1553 vom 5. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Das sogenannte "Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft - Thüringer Dokumentations- und Forschungsstelle gegen Menschenfeindlichkeit" (im Folgenden kurz "Dokumentationsstelle") wird im Jahr 2016 mit über 200.000 Euro aus Landesmitteln finanziert. Der Leiter der Dokumentationsstelle verkündete in einem sozialen Netzwerk, dass bereits der erste "Workshop" stattgefunden habe.* Ich frage die Landesregierung: 1. Was versteht die Landesregierung unter einem "Workshop"? 2. Welche Veranstaltungen wurden und werden nach Kenntnis der Landesregierung in diesem Jahr durch die Dokumentationsstelle durchgeführt (bitte einzeln auflisten nach Datum, Veranstaltungsort, Referenten)? 3. Was waren nach Kenntnis der Landesregierung die Inhalte des ersten "Workshops"? Was werden die Inhalte künftiger Veranstaltungen sein? Wie hoch waren die Kosten des ersten "Workshops"? Wofür genau wurden die Ausgaben verwendet? 4. Welche Ergebnisse konnten nach Kenntnis der Landesregierung im ersten "Workshop" erzielt werden? 5. Wer waren nach Kenntnis der Landesregierung die Teilnehmer des ersten "Workshops"? Nach welchen Kriterien wurden die Teilnehmer ausgewählt? Auf welchem Weg wurden die Teilnehmer über den Workshop informiert? 6. Wie werden nach Kenntnis der Landesregierung die Teilnehmer zukünftiger Veranstaltungen der Dokumentationsstelle ausgewählt und wie werden sie informiert? 7. Wie wird nach Kenntnis der Landesregierung eine breite Beteiligung und politische Neutralität bei der Arbeit der Dokumentationsstelle gewährleistet? 8. Wie wird nach Kenntnis der Landesregierung die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Arbeit der Dokumentationsstelle informiert? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3065 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 21. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Ein Workshop ist im Bildungswesen eine Veranstaltung, in der eine kleinere Gruppe mit begrenzter Zeitdauer intensiv an einem Thema arbeitet. Ein Kennzeichen ist dabei die kooperative und moderierte Arbeitsweise an einem gemeinsamen Ziel. In der Wissenschaft sind Workshops ein kleineres Gegenstück zu Konferenzen. Sie unterscheiden sich durch die engere Fokussierung auf ein Thema, eine kleinere Anzahl von Beiträgen und teilweise durch eine längere Diskussionsrunde nach den Präsentationen der Beiträge. Zu 2.: 1. Oktober 2016 interner Workshop "Zivilgesellschaft  in Bewegung. Datenbank von Protestereignissen"  in den Räumlichkeiten  des IDZ. Der Referent war der Ko-Leiter des Bereichs "Soziale Bewegungen, Technik, Konflikte" an  der Technischen Universität Berlin 8. November 2016 öffentliche Podiumsveranstaltung "Der 9. November und wir" im Theaterhaus Jena mit Prof. Dr. Norbert Frei, Staatssekretärin Gabi Ohler, Katja Fiebiger und Dr. Matthias Quent (Moderator) 12. November 2016 interner Workshop "Das Konzept  'Hass'  in der öffentlichen Demokratieforschung" in den Räumlichkeiten  des IDZ. Der Referent ist Professor für Kriminologie an der HWR Berlin. 12. November 2016 öffentlicher Vortrag "Hasskriminalität in Deutschland und Möglichkeiten der Prävention" in der Villa Rosenthal  in Jena mit Prof. Dr. Marc Coester 26. November 2016 interner Workshop "Diskriminierung und soziale Ungleichheit" voraussichtlich in den Räumlichkeiten des  IDZ. Der Referent ist Professor für Soziale Arbeit in Freiburg. Dezember 2016 Öffentliche Veranstaltung zur Eröffnung des IDZ. Weitere Informationen dazu liegen noch nicht vor. Zu 3. und 4.: Der Landesregierung liegen Ergebnisdokumentationen der einzelnen Veranstaltungen nicht vor. Die Erstellung solcher Dokumentationen ist auch nicht Gegenstand der Zuwendungsrichtlinie. Informationen über die Kosten und einzelnen Ausgabetitel liegen der Landesregierung nicht vor, da eine Abrechnung der Fördermittel , die im Jahr 2016 ausgereicht wurden, erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erfolgen hat. Zu 5. und 6.: Es haben Kooperationspartner aus zivilgesellschaftlichen Initiativen sowie von Forschungseinrichtungen teilgenommen. Die Teilnehmenden wurden per E-Mail eingeladen. Die Einladungen erfolgten auf Grund der fachlichen beziehungsweise praktischen Expertise im entsprechenden Arbeits- und Forschungsbereich. Zu internen Veranstaltungen werden Kooperationspartner aus zivilgesellschaftlichen Initiativen sowie von Forschungseinrichtungen eingeladen. Die Einladungen erfolgen per E-Mail auf Grund der fachlichen beziehungsweise praktischen Expertise im entsprechenden Forschungsbereich. Öffentliche Veranstaltungen werden öffentlich über die Presse, durch Flyer und Plakate sowie im Internet beworben. 3 Drucksache 6/3065Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 7. und 8.: Für eine breite Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure und für parteipolitische Neutralität besteht ein zivilgesellschaftliches Kuratorium. Für die Gewährleistung breiter Beteiligung unterschiedlicher Forschungsperspektiven und die Neutralität in der empirischen Forschung sorgt der wissenschaftliche Beirat. Die Öffentlichkeit wird über die Internetangebote des IDZ, die Presse sowie über turnusmäßige Publikationen (Jahrbuch beziehungsweise Journal) informiert. Dr. Klaubert Ministerin Endnote: * Vergleiche https://twitter.com/Matthias_Quent/status/782198756330639361. Verfügung_II