22.11.2016 Drucksache 6/3068Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. Dezember 2016 Antisemitische Überfälle, Leugnung des Holocaust und andere Straftaten in den Monaten Juli bis September 2016 Die Kleine Anfrage 1529 vom 4. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Deutsche Rechtsextremisten verübten auch in den Monaten Juli bis September 2016 antisemitische Straftaten , verschandelten jüdische Friedhöfe, schmierten antisemitische Parolen, bedrohten und überfielen jüdische Bürgerinnen und Bürger sowie jüdische Einrichtungen. Flankiert wird dies durch eine teilweise oder gänzliche Leugnung des Holocaust. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche antisemitischen Aktivitäten (Zusammenrottungen, Überfälle, Schmierereien, Pressedelikte, Leugnung des Holocaust und so weiter) sind der Landesregierung für die Monate Juli bis September 2016 insgesamt in Thüringen bekannt geworden (bitte genaue Auflistung nach [Tat-]Ort, gegebenenfalls Bereich der Landespolizeiinspektion, Datum, gegebenenfalls Kontext der Aktivitäten und Straftaten)? 2. Wie viele Tatverdächtige wurden wegen antisemitischer Delikte in den Monaten Juli bis September 2016 festgenommen (bitte genaue Auflistung nach Tatvorwurf, Ort und Datum, auch vorläufige Festnahmen)? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren beziehungsweise Gerichtsverfahren liefen wegen derartiger Delikte in den Monaten Juli bis September 2016 (bitte genaue Auflistung nach Tatvorwurf beziehungsweise Tat, Datum, Ort, gegebenenfalls Bereich der Landespolizeiinspektion und gegebenenfalls Strafmaß)? 4. In wie vielen Fällen wurden Ermittlungen, die in den Monaten Juli bis September 2016 aufgenommen wurden, aufgrund welcher Vorschrift eingestellt (bitte genaue Auflistung nach Tatvorwurf, Einstellungsvorschrift , Ort, gegebenenfalls Bereich der Landespolizeiinspektion und Datum)? 5. Wie viele Personen wurden wegen antisemitischer Straftaten in diesem Zeitraum zu welchen Strafen verurteilt (bitte nach Datum, Straftat und Strafmaß aufschlüsseln)? 6. Wie viele Personen wurden in den Monaten Juli bis September 2016 bei Überfällen mit antisemitischer oder zu vermutender antisemitischer Motivation leicht verletzt, schwer verletzt oder getötet (bitte aufschlüsseln nach Schwere, Datum und Ort, gegebenenfalls Bereich der Landespolizeiinspektion)? 7. Welcher materielle Schaden entstand im besagten Zeitraum bei antisemitischen Straftaten? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3068 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 18. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Zeitraum von Juli bis September 2016 sind der Thüringer Polizei folgende zunächst als antisemitisch bewertete Straftaten bekannt geworden: Straftat Paragraf Tatzeit LPI-Bereich Verwenden von Kennzeichen § 86a StGB* 17.09.2016 Saalfeld verfassungswidriger 21.09.2016 Jena Organisationen Volksverhetzung § 130 StGB 10.07.2016 Jena 05.09.2016 Gera Gemeinschädliche § 304 StGB 21.07.2016 Nordh. Sachbeschädigung 02.08.2016 Gotha 03.08.2016 Gotha *Strafgesetzbuch Zu 2.: In den Monaten Juli bis September 2016 wurden keine Personen wegen eines antisemitischen Delikts festgenommen . Zu 3.: Rechtsextremistische/fremdenfeindliche Straftaten werden bei den Staatsanwaltschaften des Freistaats - quartalsweise - zahlenmäßig erfasst und statistisch ausgewertet. Antisemitische Straftaten werden nur insoweit gesondert erfasst, als die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren, auch unterschieden nach Straftatengruppen, mitgeteilt wird. Bei den Staatsanwaltschaften Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen wurden im Zeitraum von Juli bis September 2016 17 Ermittlungsverfahren wegen antisemitischer Bestrebungen eingeleitet und zwar 1 Verfahren nach § 86a StGB, 14 Verfahren nach § 130 oder § 131 StGB und 2 Verfahren wegen sonstiger Delikte (außer §§ 86, 125, 125a, 211, 212, 223 ff., 306 ff., 340 StGB). Die Einstufung einer Tat als antisemitisch durch die Staatsanwaltschaft muss wegen unterschiedlicher Erfassungskriterien und/oder des fortgeschrittenen Ermittlungsstands nicht unbedingt mit der Bewertung durch die Polizei übereinstimmen. Zu 4. und 5.: Zahlenmaterial im Sinne der Fragestellungen steht nicht zur Verfügung, da bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten darüber keine Statistiken geführt werden. Die nachträgliche Feststellung dieser Zahlen würde angesichts des großen Aktenbestands und der Möglichkeit, dass sich die rechtliche Beurteilung eines Sachverhalts sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Hauptverfahren ändert, zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Tätigkeit der Staatsanwaltschaften führen. Zu 6.: Im Zeitraum von Juli bis September 2016 wurde keine Person im Rahmen einer von der Polizei als antisemitisch eingeordneten Straftat verletzt oder getötet. Zu 7.: Im Zusammenhang mit den von der Polizei als antisemitisch eingestuften Straftaten wurde im angefragten Zeitraum ein materieller Schaden in Höhe von circa 100 Euro bekannt. Lauinger Minister Antisemitische Überfälle, Leugnung des Holocaust und andere Straftaten in den Monaten Juli bis September 2016 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. und 5.: Zu 6.: Zu 7.: